Management und Umsetzung von Dienstleistungen im Auslandsmarketing
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhr-tourismus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luther-lawfirm.com/home
Abschnitt II: Gegenstand
Management und Umsetzung von Dienstleistungen im Auslandsmarketing
Management und Umsetzung von Marketingdienstleistungen für das Auslandsmarketing einer regionalen Tourismusgesellschaft auf folgenden Auslandsmärkten: Österreich, Belgien, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Polen, Slowenien. (siehe II. 2.4)
Oberhausen
Die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) ist eine Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und wurde 1998 gegründet. Ziel ist die Bündelung von Produktentwicklung, Marketing und Vertrieb und der Entwicklung eines eigenständigen touristischen Regionalprofils für die Metropole Ruhr. Als Informations- und Koordinierungsstelle für die Metropole Ruhr ist die RTG zentraler Ansprechpartner bei der Vernetzung der 53 Städte in der Region.
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RTG beabsichtigt die Beschaffung von Marketingdienstleistungen. Es sollen verschiedene Dienstleistungen erbracht werden, die das Management und die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Auslandsmarketing betreffen. Die Auswahl der Einzelleistungen erfolgt anhand eines von den Bietern zu erstellenden Umsetzungskonzeptes. Der öffentliche Auftraggeber gibt die einzelnen Auslandsmärkten und Länderbudgets sowie die mit den Maßnahmen zu erreichende Zielgruppe vor.
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Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:
- Finalisierung eines Umsetzungskonzeptes, welches anhand vorgegebener Parameter (Zielgruppe, Quellmarkt, Länderbudget) konkrete Einzelmaßnahmen auf den verschiedenen Auslandsmärkten beinhaltet.
- Erbringung der Einzelmaßnahmen,
- Projektsteuerungsleistungen, Gesamtkoordination der Tätigkeiten auf den verschiedenen Auslandsmärkten.
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Der Leistungsbeginn ist für den frühesten möglichen Termin nach Erteilung des Zuschlags vorgesehen. Das Projekt muss bis zum 31.12.2022 vollständig realisiert sein. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption um sechs Monate vor (vgl. Ziff. II.2.7 und II.2.11). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragswert ist gedeckelt auf 281.000,- EUR (netto).
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Der Auftraggeber erhält die Option, das Vertragsverhältnis bei Verlängerung des Bewilligungszeitraums einmalig um sechs Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf des 31.12.2022 in Textform / per E-Mail über die Ausübung der Option zu informieren.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit bei Verlängerung des Bewilligungszeitraums einmalig um sechs Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf des 31.12.2022 in Textform / per E-Mail über die Ausübung der Option zu informieren.
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Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ im Rahmen der „Recovery Assistance für Cohesion and the Territories of Europe“-Initiative, Vorhaben: Recovery für den Tourismus im Ruhrgebiet, EFRE-Förderkennzeichen: EFRE- 0400438
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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— Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bietergemeinschaft“ zu verwenden;
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaftsmitglieder“ erbracht werden;
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— Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis;
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— Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
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— Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022. Hierfür ist das Formular Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu verwenden.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Hierfür ist das Formular IV „Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
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— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular V „Erklärung zu den Umsätzen“ zu verwenden.
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Eine dem Auftrag angemessene Betriebshaftpflichtversicherung muss bestehen.
Eine Null-Erklärung bei Umsatz in einem der drei Geschäftsjahre führt zum Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Angabe von mindestens drei Referenzaufträgen, die mit dem Auftrag vergleichbar sind. Das sind solche, die jeweils das Management und die Umsetzung von Dienstleistungen im Bereich Auslandsmarketing für touristische Marketingorganisationen der Bundesländer oder regionale Marketingorganisationen beinhalten oder beinhaltet haben. Die dort ausgeführten Dienstleistungen müssen innerhalb desselben Ausführungszeitraumes Maßnahmen in mindestens vier der folgenden sieben Länder beinhalten oder beinhaltet haben: Österreich, Belgien, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Polen, Slowenien. Die Referenzprojekte müssen entweder noch andauern oder deren Abschluss der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierfür ist das Formular VI „Erklärung zu den Unternehmensreferenzen“ zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Abschnitt IV: Verfahren
Dem öffentlichen Auftraggeber ist die Einhaltung der Frist gem. § 15 Abs. 2 VgV objektiv unmöglich. Die Durchführung der geplanten Dienstleistungen für das Auslandsmarketing der regionalen Tourismusgesellschaft auf den verschiedenen Auslandsmärkten während desselben Durchführungszeitraumes muss schnellstmöglich erfolgen, um sicherzustellen, dass auf allen vom Auftraggeber vorgegebenen Auslandsmärkten eine hinreichende Umsetzung erfolgen kann. Würde der öffentliche Auftraggeber die vorgesehene Angebotsfrist abwarten, wird es dem Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung nicht mehr gelingen, die vom öffentlichen Auftraggeber vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes umzusetzen. Die Voraussetzungen der Ausschreibungsreife lagen bisher nicht vor.
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Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
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2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV vgl. § 15 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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5. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrensverarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt DSGVO verwiesen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html