Vergabe der Verwertung von Altpapier (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: E40 402132
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avea.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verwertung von Altpapier (PPK)
Die ausgeschriebene Leistung wird im gegenständlichen Verfahren in drei Losen vergeben:
- Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Lindlar;
- Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Bergisch-Gladbach;
- Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Leverkusen.
Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Lindlar
- Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der vorgegebenen Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen;
- Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG.
- zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.03.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Bergisch-Gladbach
- Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der vorgegebenen Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen;
- Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG.
- zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.03.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier von der Übergabestelle Leverkusen
- Regelmäßige Übernahme des Altpapiers an der vorgegebenen Übergabestelle mit Containerzügen oder "Walking-Floor"-Fahrzeugen;
- Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste);
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG.
- zu Ziffer II.2.7: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.03.2024), wenn er nicht spätestens bis zum 15.12.2022 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe PPK
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe PPK
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe PPK
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal (DTVP)" (www.dtvp.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform stehen unter www.support.cosinex.de zur Verfügung.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal (DTVP)" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZBR35B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.