Technik zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0074
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technik zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022"
- Technikbedarf vom 03. - 06. Juni 2022 (Aufbauten evtl. eher) für die Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold (Technical Rider auf Anfrage - hierbei handelt es sich um vertrauliche Unterlagen, daher erfolgt der Abruf separat für interessierte Unternehmen).
- Technische Betreuung der internationalen 8-12 Künstler*innengruppen beim Aufbau, bei der Durchführung der Performances während des Festivals und beim Abbau
- Da die Performances immer auf den jeweiligen Ort angepasst werden, muss die Bereitschaft des Unternehmens gegeben sein, darauf flexibel zu reagieren und mit den Künstler*innen und Festivalorganisatoren abzusprechen. Das kann entweder einen Mehr- oder Minderaufwand bedeuten.
Stadtgebiet Detmold
Technikbedarf vom 03. - 06. Juni 2022
Technische Betreuung der internationalen 8-12 Künstler*innengruppen beim Aufbau, bei der Durchführung der Performances während des Festivals und beim Abbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sound Linear GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://sound-linear.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY28
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.