Security zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022" Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Security zur "Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold 2022"
Für die Bildstörung - Straßentheaterfestival Detmold mit insgesamt ca. 80.000 Besucher*innen hat die Stadt Detmold einen Securitybedarf im Veranstaltungszeitraum 03. - 06. Juni 2022 (ggfs. 2-3 Tage vor der Veranstaltung bis 1 Tag nach der Veranstaltung).
Stadtgebiet Detmold
Die Überwachung der ca. 11 Spielorte, ausgestattet mit technischem Equipment und Szenerie, muss tagsüber und nachts erfolgen.
Des Weiteren müssen alle Maßnahmen, die sich aus dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung ergeben können umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ADU Sicherheitsdienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.adu-urban.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYY2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.