Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Ersatzneubau Allgemeines Verfügungszentrum I (AVZ I), Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00703
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Ersatzneubau Allgemeines Verfügungszentrum I (AVZ I), Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3
Rheinische Friedrich-Wilhlems-Universität Bonn, Campus Poppelsdorf R.-M.-Wegener-Straße 53115 Bonn
Das bestehende Allgemeines Verfügungszentrum I (AVZ I) ist stark sanierungsbedürftig und weist Brandschutzmängel auf, zudem entspricht es nicht mehr dem heutigen Stand der Technik, welchen Laborgebäude aufweisen müssen. Aus diesem Grund wurde 2012 beschlossen, auf dem neu entwickelten Campus Poppelsdorf einen Neubau als Ersatz zu errichten. Das Bestandgebäude ist weiten Teilen leergezogen, die einzelnen Institute sind in Ausweichflächen untergebracht und sollen zum Teil das im Bau befindliche Rotationsgebäude (Zyklus1) nutzen.
Es handelt sich dabei um einen Ersatzneubau auf dem Campus Poppelsdorf für das Gebäude Endenicher Allee 11-13 (Allgemeines Verfügungszentrum I (AVZ I)) in Bonn. In dem neu zu errichtenden Gebäude sind verschiedene Institute mit Laboranteilen angesiedelt, unter anderem ist es als Erweiterungsbau mit direkter Anbindung an das benachbarte Gebäude INS/IEL (Endenicher Allee 19 B) geplant.
Nutzer des Gebäudes werden:
- Ladwirtschaftliche Fakultät mit dem Institut für Ernährungs und Lebenmittelwissenschaften (IEL)
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät mit den Instituten
- Zoologie
- Pharmazeutische Biologie
- Genetik
- IMBIO
- Physikalische und Theoretische Chemie
Genehmigtes Raumprogramm NUF 1-6 5.625,00 m2
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1-3.
Direkt beauftragt werden folgende Leistungen:
Leistungsphasen 1 - 3
Der Abruf der Leistungsphasen 4-9 erfolgt (stufenweise) zu einem späteren Zeitpunkt.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Winter Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY0Q1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de