Vergabe von Anlagen, Industrie u. Kauenreinigung in der MVA Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: MHB003-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mva-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Anlagen, Industrie u. Kauenreinigung in der MVA Hamm
Anlagen und Industriereingung der betreibenden Müllverbrennungsanlage (u.a. Kesselhaus, Rauchgasreingungsanlage, Müllbunker u. Krananlagen) sowie Außenanlagen- u. Kauenreinigung
MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft Am Lausbach 2 59075 Hamm
Anlagen-, Industrie- und Kauenreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Anlagen, Industrie u. Kauenreinigung in der MVA Hamm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hectas.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDQDMUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffenen Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.