Lieferung eines komb.Lösch-/ RW für die Feuerwehr der Stadt Vreden
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vreden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines komb.Lösch-/ RW für die Feuerwehr der Stadt Vreden
Lieferung eines kombinierten Lösch-/Rüstfahrzeuges für die Feuerwehr der Stadt Vreden in zwei Losen Los 1 Fahrgestell / Aufbau Los 2a Beladungkomponenten Los 2b TS
Lieferung Fahrgestell Aufbau
Stadt Vreden
Lieferung eines Fahrgestells und Aufbaus mit Seilwinde für einkombiniertes Lösch-/Rüstfahrzeugfür die Feuerwehr der Stadt Vreden
siehe Vergabeunterlagen
Lieferung Beladung (2a) / TS (2B)
Stadt Vreden
Lieferung von Beladung (Los 2a) und von TS für ein kombiniertes Lösch-/Rüstfahrzug für die Feuerwehr der Stadt Vreden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission max. 12 Monate alt) oder bei Kleingewerbetreibenden einen geeigneten Nachweis der Gewerbeanmeldung. Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]