Contentproduktion mit dem Schwerpunkt Bewegtbild
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bghw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Contentproduktion mit dem Schwerpunkt Bewegtbild
Für das Erstellen von mehreren Preisträgerfilmen und des dazugehörigen Bildmaterials wird ein entsprechender Dienstleister gesucht, der die Arbeiten plant, vorbereitet und bis zur finalen Fertigstellung vollumfänglich eigenständig durchführt. In den vergangenen Jahren wurden 8 bis 12 Filmbeiträge pro Jahr erstellt. Die Anzahl wird vom Ehrenamt der BGHW jedes Jahr neu festgelegt und bewegt sich in dem genannten Rahmen. Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Verpflichtung in Bezug auf die Anzahl der zu erstellenden Filmbeiträge.
Folgende redaktionelle und gestalterische Anforderungen müssen professionell umgesetzt werden:
Die Ideengeber und das betreffende Arbeitsumfeld sind so darzustellen, dass für Außenstehende erkenntlich ist, in welchem Rahmen die Idee entstanden ist, wie die Situation sich zuvor darstellte, welche Verbesserungen stattgefunden haben. Darüber hinaus müssen auch die Profiteure der Verbesserung sowie Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. der Betriebsarzt/die Betriebsärztin des Preisträgerbetriebes zu Wort kommen.
Es soll pro Preisträger ein Film mit einer Länge von zwei bis drei Minuten erstellt werden.
Im Regelfall werden im Rahmen der Vor- und Nachbereitung der Preisverleihung zusätzliche Produkte im Rahmen von Einzelbeauftragungen abgerufen.
Dies könnte beispielhaft umfassen:
• FAQ-Filme • Social Media Content • Webseitencontent • Fotoportraits in Form einer Gesamtdarstellung aus mehreren Bildern pro Preisträger • sowie eine Fotodokumentation der Dreharbeiten.
Allgemeine Anforderungen:
Die Filme und Fotoaufnahmen sind im dokumentarischen Stil, mit Fokus auf den Mehrwert der ausgezeichneten Maßnahme, zu erstellen. Die Inhalte sollen allgemeinverständlich vermittelt werden.
Es wird ein gestalterisch professioneller und zeitgemäßer Stil, bei effizienter Durchführung der Produktion erwartet. Während der Dreharbeiten wird von der Auftraggeberin (BGHW) eine Aufsichtsperson mit Supervisorfunktion beigestellt.
Vom Auftragnehmer wird ein geeignetes Fahrzeug, idealerwiese ein Kleinbus/Van zur Verfügung gestellt. Das Fahrzeug muss mit einem, von der Auftraggeberin bereitgestellten, „Die Goldene Hand“ Branding 4-seitig und großflächig foliert werden. Dieses Promotion-Fahrzeug ist auf allen Fahrten im Rahmen der Produktion einzusetzen.
Entsprechend der jeweils vor Ort geltenden Sicherheitsbestimmungen, muss jede Person des Aufnahmeteams mit der erforderlichen und geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein. Alle Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten und einzuhalten.
Bewegtbild-, Fotoaufnahme und Produktion:
Vorproduktion Zu den Preisträgerbeiträgen erfolgt durch die Auftraggeberin (BGHW) ein Briefing direkt nach der Entscheidung der Jury über die Preisträger. Vom Auftragnehmer sind mit der Auftraggeberin und den Verantwortlichen der entsprechenden Drehorte Abstimmungen zu den Drehterminen und -den Drehmöglichkeiten vorzunehmen und erforderliche Drehgenehmigungen einzuholen. Ebenso hat der Auftragnehmer die Reiseroutenplanung einschließlich Hotel- und Transportmittelbuchungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und einer Wegeoptimierung vorzunehmen. Im Falle von z.B. Aufnahmen mittels Drohnen sind duch den Auftragnehmer die entsprechenden Flugvorbereitung inkl. NOTAM-Briefing der Deutschen Flugsicherung und ggf. Einholung einer erforderlichen Flugfreigabe bei der lokalen Behörde oder Luftaufsicht durchzuführen.
Die Erstellung der einzelnen Filmskripte einschließlich zugehöriger Recherchearbeiten sind unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes sowie des Briefings und etwaiger Vorbesprechungen mit den jeweiligen Interviewpartnern der Preisträgerbetriebe durchzuführen.
Produktion Die Produktion (Aufnahme und Schnitt) der Filme hat in UHD 50P zu erfolgen. Für die Aufnahme der Fotos ist das RAW-Format mit mindestens 24 MP zu verwenden. Aufnahmen, die durch eine Drohne für Luftbilder oder Spezialaufnahmen in Gebäuden oder im Freien erfolgen, sind ebenfalls im UHD-Format durchzuführen. Parallel zu den Dreharbeiten sollen an den Drehorten professionelle Motiv- und „Making-of“-Fotoaufnahmen mit einer Systemkamera oder DSLR mit mindestens APS-C-Sensor erstellt werden. Von den Unternehmen und von allen vor der Kamera Mitwirkenden muss mittels von der Auftraggeberin vorbereitetem und bereitgestelltem Formular eine Einverständniserklärung eingeholt und an die Auftraggeberin mindestens in Kopie übermittelt werden.
Postproduktion Für jeden Preisträgerbeitrag wird aus dem im Rahmen der Produktion gewonnenen Rohmaterial unter Einsatz eines professionellen Schnittsystems ein Film mit einer Länge von zwei bis drei Minuten erstellt. Im Schnitt werden die O-Töne der Interviewpartner um Versprecher und Füllwörter (z.B. „Äh“) bereinigt.
Bei Bedarf und nach Absprache mit der Projektleitung sind in die Filmsequenzen einzubindende 2D/3D-Animationen zur Veranschaulichung von komplexen Inhalten zu erstellen. Weiterhin müssen Bewegtbild-Retuschen möglich sein.
Die Filme sollen mit einer/m professionellen Sprecher mit Deutsch als Muttersprache in einem Studio vertont werden. Eine entsprechende Auswahl von Sprachproben muss auf Wunsch der Projektleitung angeboten werden. Die Projektleitung ist auf Wunsch in die Auswahl des/die vorgeschlagenen Sprechers/in einzubeziehen. Je Preisträgerfilm muss ein individueller Titel GEMA-freie Musik zur weltweiten und zeitlich unbegrenzten Nutzung verwendet werden. Für alle erstellten Filme müssen synchrone Untertitel in einer separaten Datei bereitgestellt werden. Ebenso muss aus allen aufgenommenen Fotos eine Auswahl von im Regelfall 10 bis 15 Motivfotos und 10 bis 15 „Making-of“ Fotos zu jedem Preisträgerbeitrag getroffen und nachbearbeitet werden. Die Filme, Fotos und Untertiteldateien sind der Auftraggeberin mittels Downloadmöglichkeiten von einem gesicherten Server in digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Die Auflösung/das Format der bereitgestellten Filme richtet sich nach den Erfordernissen der Auftraggeberin und ist mindestens Full HD 50P, Stereo 16 Bit. Ggf. sind die einzelnen Preisträgerfilme nach Absprache mit der Projektleitung parallel in mehreren verschiedenen Formaten zum Download bereitzustellen. Hierfür ist ggf. ein geeignetes Dateikompressions-verfahren einzusetzen. Das Übergabeformat der Fotos ist jpg in bester Qualität. Bei der Datenhaltung und der Datenbereitstellung sind die Anforderungen der DSGVO einzuhalten. Die gesamten Projektdaten sind entsprechend dem Stand der Technik zu archivieren.
Die Auftraggeberin behält sich die Option für drei einjährige Vertragsverlängerungen vor. Diese werden zu angemessener Zeit im Voraus (mindestens drei Monate vorab) bekannt gegeben.
Eine schriftliche Kündigung ist nach Ablauf der Vertragszeit nicht erforderlich. Der Vertrag endet automatisch.
Die Umsetzung des Produktionsauftrages erfolgt sofort nach Zuschlag mit der Bewegtbild-Produktion für die Preisträgerfilme 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
*Eigenerklärung: Befähigung zur Berufsausübung *Nachweis, dass Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist *Bestätigung, dass kein Eintrag im Wettbewerbsregister, welcher vor in Kraft treten des Wettbewerbsregisters entstanden ist, vorliegt
*Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre *Angaben zu Beschäftigtenzahl der letzten drei Geschäftsjahre *Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe bis Zuschlagserteilung
*umfangreiche Erfahrungen in ähnlichen Projekten > Nachweis mind. 3 Referenzen, die zufriedenstellend durchgeführt wurden inkl. eines Kurzkonzeptes zu einer der Referenzen *Eigenerklärung zu ausreichenden Ressourcen, um Leistungen über den angegebenen Zeitraum von max. 4 Jahren zu gewährleisten *Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir weisen an dieser Stelle auf den § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge innerhalb von zehn Kalendertagen anzubringen, nachdem der Antragsteller/ die Antragstellerin den Vergaberechtsverstoß erkannt hat. Ist der Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits auf Grund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, ist die Rüge innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen.