Steuerberatungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-V-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheinisches-revier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerberatungsleistung
Rahmenvereinbarung über steuerliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Bereitstellung der Anwendungen für die Finanzbuchhaltung und Zeitwirtschaft.
Jülich
- Lohnbuchhaltung, Steuerberatung und weitere Unterstützung
a) Beratung bei der Einführung einer In-House-Finanzbuchhaltung sowie einer digitalen Zeitwirtschaft b) Erstellung der laufenden Lohnbuchhaltung für 50-70 Mitarbeitende (inklusive aller Vorarbeiten wie Stammdatenpflege und Anlage der Mitarbeiter) c) Erstellung von Jahreschabschlüssen inkl. Durchführung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger d) Erstellung von Steuererklärungen e) Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen - Digitale Anwendungen (z.B. lokale Installation oder Clouddienste)
Bereitstellung der folgenden Anwendungen:
a) Anwendung zum Kontieren/Buchen der Belege b) Anwendung für mind. 15 Mitarbeitende der Zukunftsagentur zur papierlosen Bearbeitung von Rechnungs-Workflows c) Anwendung einer GOBD-zertifizierten elektronische Belegführung mit der Funktionalität für externe nicht änderbare d) Anwendung von gängigen Auswertungstools für die Kostenstellenrechnung e) Anwendung von gängigen Auswertungstools für die Lohnbuchhaltung f) Anwendung für unsere ggf. optional angedachte eigenen Lohnbuchhaltung g) Anwendung für Personalmanagementsysteme inklusive Personalakte und Schnittstelle zur Anwendung für die Lohnbuchhaltung h) Anwendung für alle Mitarbeitenden der Zukunftsagentur zur Einsichtnahme in die Gehaltsnachweise i) Anwendung für eine Zeitwirtschaft
Zuzüglich einer Verlängerungsoption von zwei Mal ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die projektleitende Person (zentrale Ansprechperson) und die Mitglieder des Teams für alle Teilleistungen sollen namentlich sowie mit der Dauer ihrer Berufspraxis im jeweiligen Themenfeld benannt werden. Die jeweiligen Qualifikationen sollten möglichst anhand von entsprechenden Nachweisen belegt werden.
• Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] Euro
• Die eingesetzten Anwendungen müssen zertifiziert sein: Nachweise der bestehenden Zertifizierungen der zur Verwendung vorgesehenen Anwendungen sind beizufügen oder spätestens vor Auftragsbeginn vorzulegen.
• Sofern abseits der Software typische Steuerberaterleistungen extern beauftragt werden (anstelle eigener Mitarbeitenden): Nachweis der gleichen Referenzen wie unter Gliederungspunkt 5 Angebotsdarstellung, Abschnitte Mitarbeitenden- und Kundenreferenzen
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] Euro
Abschnitt IV: Verfahren
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Rahmenvertrag auf zunächst maximal 4 Jahre beschränkt zuzüglich einer Verlängerungungsoption von zwei Mal ein Jahr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rheinisches-revier.de