Vergabe von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2022-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Postdienstleistungen
Vergabe von Postdienstleistungen
Briefsendungen
Stadtgebiet Herne Herne
Briefsendungen:
- Standardsendungen (national/international)
- Einschreiben
- Services (Frankierung, Klischeeaufdruck, Abholung, Abrechnung, Adressrecherche)
Postzustellungsaufträge (PZA)
Stadtgebiet Herne Herne
PZA:
- Postzustellungsaufträge
- Services (Abholung, Abrechnung, Adressrecherche)
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA)
Stadtgebiet Herne Herne
E-PZA:
- elektronische Postzustellungsaufträge
- Services (Abholung, Abrechnung, Adressrecherche)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (der Auszug, in Kopie ausreichend, darf nicht älter als 6 Monate sein)
Folgende Eignungsnachweise sind mit Abgabe des Angebotes zu erbringen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
- Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner
- Nachweise über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)
- Für die Leistung und Aufsicht vorgesehenes Personal
- Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung/Fuhrpark
- Eigenerklärung bezüglich der Gewerbeanmeldung /-erlaubnis
- Bescheinigung der Bundesnetzagentur, dass in den letzten 3 Jahren kein Lizenzwiderrufsverfahren gegen den Bieter eingeleitet wurde
- aktuelle Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für alle genehmigungspflichtigen Bestandteile der angebotenen Preise (in Kopie)
- Konzept zur Qualitätssicherung
- Konzept zur Abwicklung der Zustellung
Folgende Eignungsnachweise sind nach Aufforderung vor Auftragserteilung zu erbringen:
- Lizenz der Bundesnetzagentur zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung nach § 5 PostG (in Kopie ausreichend)
- Vorlage einer gültigen Entgeltgenehmigung
Abschnitt IV: Verfahren
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6D4HD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.