Patientenbeförderung Gütersloh/Paderborn/Marsberg Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-047-34-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenbeförderung Gütersloh/Paderborn/Marsberg
Beförderung von Patienten des LWL-Klinikum Gütersloh und der LWL-Kliniken Paderborn und Marsberg
LWL-Klinikum Gütersloh - Patientenbeförderung sitzend
Beförderung von Patienten des LWL-Klinikum Gütersloh - sitzend - regelmäßig (Tagespflege) und nach Bedarf im Umkreis von ca. 30 km. Die Hauptanzahl der Fahrten liegt im Umkreis von ca. 10 km.
Der Vertrag verlängert sich um 24 Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der o.g. Laufzeit des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag wird mit dem LWL-Kliniken Gütersloh abgeschlossen. Die Einzelaufträge werden von dort erteilt.
LWL-Klinikum Gütersloh - Patientenbeförderung liegend, Rollstuhl
Beförderung von Patienten des LWL-Klinikum Gütersloh - liegend, Rollstuhlbeförderung - nach Bedarf im Umkreis von ca. 30 km, es ist zudem eine Begleitperson zu stellen. Die Hauptanzahl der Fahrten liegt im Umkreis von ca. 6 km.
Der Vertrag verlängert sich um 24 Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der o.g. Laufzeit des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag wird mit dem LWL-Kliniken Gütersloh abgeschlossen. Die Einzelaufträge werden von dort erteilt.
LWL-Klinik Paderborn - Patientenbfeförderung sitzend
Beförderung von Patienten der LWL-Klinik Paderborn - sitzend - nach Bedarf im Umkreis von ca. 45 km. Die Hauptanzahl der Fahrten liegt im Umkreis von ca. 5 km.
Der Vertrag verlängert sich um 24 Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der o.g. Laufzeit des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag wird mit der LWL-Kliniik Paderborn abgeschlossen. Die Einzelaufträge werden von dort erteilt.
LWL-Klinik Paderborn - Patientenbeförderung liegend, Rollstuhl
Beförderung von Patienten der LWL-Klinik Paderborn - liegend, Rollstuhlbeförderung - nach Bedarf im Umkreis von ca. 25 km, es ist zudem eine Begleitperson zu stellen.
Der Vertrag verlängert sich um 24 Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der o.g. Laufzeit des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag wird mit der LWL-Kliniik Paderborn abgeschlossen. Die Einzelaufträge werden von dort erteilt
LWL-Klinik Marsberg - Patientenbeförderung sitzend
Beförderung von Patienten der LWL-Klinik Marsberg - sitzend - nach Bedarf im Umkreis von ca. 50 km. Die Hauptanzahl der Fahrten liegt im Umkreis von ca. 6 km.
Der Vertrag verlängert sich um 24 Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf der o.g. Laufzeit des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Der Vertrag wird mit der LWL-Kliniik Marsberg abgeschlossen. Die Einzelaufträge werden von dort erteilt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung bzw. Patientenbeförderung bzw. Krankenbeförderung" in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000,- € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von Menschen mit Behinderung".
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen aus dem Bereich "Patientenbeförderung bzw. Krankenbeförderung bzw. Beförderung von Menschen mit Behinderung" anzugeben.
2) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz anzugeben, die vergleichbar ist mit den zu vergebenden Leistungen. Die Zusammenarbeit muss mindestens seit einem Jahr bereits bestehen bzw. muss mindestens ein Jahr angedauert haben und darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Werden verschiedenartige Lose (Los A Läufer, Los B Rollstuhlbeförderung / liegend) angeboten, muss unter den angegebenen Referenzen mindestens eine Referenz sein, die die verschiedenartigen Beförderungen beinhaltet oder es muss pro Los eine Referenz angegeben werden.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es können maximal 3 Nebenangebote gemäß Preisblatt (Tabellenblatt Rabatt) in Form eines Rabattes für Loskombinationen abgegeben werden. Weitere Nebenangebote / Alternativangebote sind nicht zulässig. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur in Verbindung mit der Abgabe der entsprechenden Einzellose (Hauptangebote) zulässig.
Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen gem. § 56 VgV vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch zu stellen bis zum 05.05.2022.
Die Vergabeunterlagen stehen nur zum Download auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zur Verfügung, ein Versand per Post oder E-Mail erfolgt nicht. Die Abgabe des Angebotes ist ebenso nur elektronisch möglich, andere Angebote werden ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.