OoH-Mediadienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhr-tourismus.de
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luther-lawfirm.com/home
Abschnitt II: Gegenstand
OoH-Mediadienstleistungen
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Beschaffung einer Rahmenvereinbarung über die Konzeption und Umsetzung einer OoH-Mediakampagne (siehe II. 2.4)
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Oberhausen
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Die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) ist eine Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und wurde 1998 gegründet. Ziel ist die Bündelung von Produktentwicklung, Marketing und Vertrieb und der Entwicklung eines eigenständigen touristischen Regionalprofils für die Metropole Ruhr. Als Informations- und Koordinierungsstelle für die Metropole Ruhr ist die RTG zentraler Ansprechpartner bei der Vernetzung der 53 Städte in der Region.
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RTG beabsichtigt die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Rahmen einer Out-of-Home (OoH)-Mediakampagne. Bild- und Videocontent soll auf Grundlage eines ausgearbeiteten Kampagnenbeispiels auf digitalen Screens in deutschen Städten (Berlin, Hamburg und Frankfurt) ausgespielt werden.
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Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen:
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- Buchung von digitalen Screens in bestimmten Stadtteilen deutscher Großstädte. Der auszuspielende Content wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
- Überprüfung der Schaltung des Contents
- Messung des Kampagnenerfolgs
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Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, während des Ausführungszeitraumes vom 01.06.2022 bis zum 31.12.2022 den Auftragnehmer mit der Durchführung verschiedener jeweils zwei- bis vierwöchiger Werbekampagnen auf digitalen Screens zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Der Auftraggeber erhält die einseitig ausübbare Option, das Vertragsverhältnis bei Verlängerung des Projektzeitraumes der Fördermittel einmalig um sechs Monate zu verlängern.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragslaufzeit einmalig um sechs Monate zu verlängern, sofern der Projektzeitraum der Fördermittel verlängert wird. Die Ausübung dieser Option steht dem Auftraggeber einseitig zu.
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Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ im Rahmen der „Recovery Assistance für Cohesion and the Territories of Europe“-Initiative, Vorhaben: Recovery für den Tourismus im Ruhrgebiet, EFRE-Förderkennzeichen: EFRE- 0400438
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
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Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
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Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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— Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden;
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
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— Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder einem gleichwertigen Verzeichnis;
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— Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme (2-fach maximiert) pro Versicherungsfall von je 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular IV „Eigenerklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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Die Angabe von mindestens drei Referenzaufträgen, die
- jeweils die Konzeption und die Umsetzung einer Außenwerbekampagne sowie
- schwerpunktmäßig den Einsatz digitaler Screens beinhalten,
- entweder noch andauern oder bei dem der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen,
- mit einem bisherigen oder abschließenden Abrechnungsvolumen von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto, ohne Umsatzsteuer).
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Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine städteübergreifende digitale Außenwerbekampagne mit Ausspielung der Inhalte in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main beinhalten. Dabei müssen zwei der drei Städte Ausspielungsorte innerhalb der Kampagne gewesen sein.
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Die Referenzen werden jeweils nur dann anerkannt, wenn sie alle genannten Anforderungen erfüllen.
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Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter angegebenen Referenzen durch telefonische Nachfrage zu überprüfen.
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Hierfür ist das Formular V „Erklärung zu den Unternehmensreferenzen“ zu verwenden und vollständig auszufüllen.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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1. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
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2. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV, vgl. § 15 VgV). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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3. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare (siehe Ziff. III.1)) können über den unter I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
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4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
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5. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Im vorliegenden Fall kommt nur eine Eignungsleihe bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Betracht. Die Unterauftragnehmer /Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formular VI zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind zwei Fälle zu unterscheiden.
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Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme des Formulars I.
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Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme des Formulars I, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular VII.
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Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
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6. Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages / Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html