9794 - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Referenznummer der Bekanntmachung: 5-22-J-9794
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9794 - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Im Fokus dieser Maßnahme stehen Menschen mit Migrations-/Fluchthintergrund, die einen Sprachkurs noch nicht begonnen oder abgeschlossen.
Los 1 - Standort Halle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen zählt zu den wesentlichsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Integration von zugewanderten Menschen. Daher steht die Teilnahme an der Sprachförderung am Beginn ihrer Integrationsstrategie. Um langjährige Förderketten zu vermeiden, will der Auftraggeber die Zeit der Sprachförderung dieser Menschen nutzen, um frühzeitig eine berufsbezogene Beratung und Förderung zu ermöglichen.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeitsmarkt vor und während der Teilnahme an einem Sprachkurs. Der Prozess des Spracherwerbs und die Entwicklung persönlicher Rahmenbedingungen sollen miteinander verknüpft werden.
In diesem Kontext gibt es mehrere Unterziele der Maßnahme:
➢ Profiling
➢ Klärung migrationspezifischer, sozialer, gesundheitlicher und familiärer Rahmenbedingungen
➢ erfolgreiche Einmündung in einen Sprachkurs
➢ Förderung der Anwendung der deutschen Sprache
➢ Heranführung an den Arbeitsmarkt
➢ Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich pro Los unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) eine zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von jeweils bis zu 24 Monaten vor. Der Zeitraum zum Abruf der Einzelabrufe innerhalb der Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung beträgt für alle Lose 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Beginns der Option. Zu den Voraussetzungen für die Ausübung der Option durch den Auftraggeber wird auf § 23 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Darüber hinaus besteht sowohl die Möglichkeit zur Erhöhung als auch zur Reduzierung des Fördervolumens innerhalb der Rahmenvereinbarung. Zu den Voraussetzungen für die Nutzung der Möglichkeit zur Änderung des Fördervolumens wird auf § 24 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Los 2 - Standort Gütersloh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen zählt zu den wesentlichsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Integration von zugewanderten Menschen. Daher steht die Teilnahme an der Sprachförderung am Beginn ihrer Integrationsstrategie. Um langjährige Förderketten zu vermeiden, will der Auftraggeber die Zeit der Sprachförderung dieser Menschen nutzen, um frühzeitig eine berufsbezogene Beratung und Förderung zu ermöglichen.
Ziel der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeitsmarkt vor und während der Teilnahme an einem Sprachkurs. Der Prozess des Spracherwerbs und die Entwicklung persönlicher Rahmenbedingungen sollen miteinander verknüpft werden.
In diesem Kontext gibt es mehrere Unterziele der Maßnahme:
➢ Profiling
➢ Klärung migrationspezifischer, sozialer, gesundheitlicher und familiärer Rahmenbedingungen
➢ erfolgreiche Einmündung in einen Sprachkurs
➢ Förderung der Anwendung der deutschen Sprache
➢ Heranführung an den Arbeitsmarkt
➢ Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich pro Los unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) eine zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von jeweils bis zu 24 Monaten vor. Der Zeitraum zum Abruf der Einzelabrufe innerhalb der Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung beträgt für alle Lose 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Beginns der Option. Zu den Voraussetzungen für die Ausübung der Option durch den Auftraggeber wird auf § 23 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Darüber hinaus besteht sowohl die Möglichkeit zur Erhöhung als auch zur Reduzierung des Fördervolumens innerhalb der Rahmenvereinbarung. Zu den Voraussetzungen für die Nutzung der Möglichkeit zur Änderung des Fördervolumens wird auf § 24 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Los 3 - Standort Rheda-Wiedenbrück
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen zählt zu den wesentlichsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Integration von zugewanderten Menschen. Daher steht die Teilnahme an der Sprachförderung am Beginn ihrer Integrationsstrategie. Um langjährige Förderketten zu vermeiden, will der Auftraggeber die Zeit der Sprachförderung dieser Menschen nutzen, um frühzeitig eine berufsbezogene Beratung und Förderung zu ermöglichen. Ziel der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeitsmarkt vor und während der Teilnahme an einem Sprachkurs. Der Prozess des Spracherwerbs und die Entwicklung persönlicher Rahmenbedingungen sollen miteinander verknüpft werden. In diesem Kontext gibt es mehrere Unterziele der Maßnahme: ➢ Profiling ➢ Klärung migrationspezifischer, sozialer, gesundheitlicher und familiärer Rahmenbedingungen ➢ erfolgreiche Einmündung in einen Sprachkurs ➢ Förderung der Anwendung der deutschen Sprache ➢ Heranführung an den Arbeitsmarkt ➢ Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich pro Los unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) eine zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von jeweils bis zu 24 Monaten vor. Der Zeitraum zum Abruf der Einzelabrufe innerhalb der Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung beträgt für alle Lose 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Beginns der Option. Zu den Voraussetzungen für die Ausübung der Option durch den Auftraggeber wird auf § 23 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Darüber hinaus besteht sowohl die Möglichkeit zur Erhöhung als auch zur Reduzierung des Fördervolumens innerhalb der Rahmenvereinbarung. Zu den Voraussetzungen für die Nutzung der Möglichkeit zur Änderung des Fördervolumens wird auf § 24 der zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern mit dem Angebot ebenfalls vorzulegen ist ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 u. 184 SGB III i.V.m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.6 bzw. Ziffer 3.2). Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Maßnahmezeitraum erstrecken.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
Sofern der Bewerber am Maßnahmeort noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Die namentliche Nennung des Personals sowie die Einreichung ausgefüllter Personalerhebungsbögen (s. Vordruck D.3) ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalerhebungsbögen können jedoch im Vorfeld der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jeden in dieser Maßnahme einzusetzenden namentlich zu benennenden Fachkräfte (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten „Erhebungsbogen Personal“ (s. Vordruck D.3) vorzulegen. Insbesondere Qualifikationen und vorgesehene Aufgaben sind im Personalerhebungsbogen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalerhebungsbögen (Vordruck D.3) ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel und für den Einsatz zusätzlichen Personals während der Vertragslaufzeit; in beiden Fällen muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung elektronisch ohne Bieter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.