EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Konstanz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrakn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Konstanz
Los 1: Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Konstanz (inkl. Entsorgung);
Los 2: Übernahme und Transport von Abfällen (inkl. Containergestellung) sowie Verwertung von Wertstoffen.
Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Konstanz (inkl. Entsorgung)
Landkreis Konstanz
- Mobile Sammlung von Problemstoffen aus privaten Haushaltungen (inkl. Transport zu einem Zwischenlager). Grundlage ist der Sammelplan 2022;
- Entsorgung der gesammelten Problemstoffe (inkl. Übergabe von Altbatterien und Leuchtstoffröhren an die entsprechenden Entsorgungssysteme).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2026), wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.03.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Transport von Abfällen (inkl. Containergestellung) sowie Verwertung von Wertstoffen
Landkreis Konstanz
- Gestellung von Containern am Wertstoffhof Singen-Rickelshausen und Transport der Container zu verschiedenen Anlieferstellen des Auftraggebers;
- Gestellung von Containern zur Erfassung von verschiedenen Wertstoffen und nachfolgende Verwertung/Entsorgung durch den Auftragnehmer. Dies betrifft folgende Wertstoffe:
– Altholz AI – III – Altholz A IV – Altpapier (PPK) – Garten- und Parkabfälle – Kunststoffformteile/-folien – Kabel – Metallschrott – NE-/Buntmetalle – Flachglas
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmal um ein Jahr (bis 31.12.2026), wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.03.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffbelasteten Abfällen/Problemstoffen.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von festen Siedlungsabfällen.
- Nutzungsnachweis/-e für die angebotene Verwertungsanlage für Garten- und Parkabfälle sowie für die Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n für Altholz.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffbelasteten Abfällen/Problemstoffen in mindestens einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der/des jeweiligen Beauftragungszeiträume/-raums vorzulegen.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mind. 1.000 Mg festen Siedlungsabfällen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis/-e für die angebotene Verwertungsanlage für Garten- und Parkabfälle sowie für die Vorbehandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage/-n für Altholz. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.