Objektplanungsleistungen - VBLcampus Sanierung Haus I Referenznummer der Bekanntmachung: VBL023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen - VBLcampus Sanierung Haus I
Das Haus I der VBL wurde 1820 errichtet und wird seit 2006 als Kulturdenkmal eingestuft. Es verfügt über ein Untergeschoss (teilunterkellert), Erdgeschoss (EG) sowie zwei Obergeschosse (1.OG + 2.OG).
Die "Sanierung des Bestandsgebäudes Haus I VBLcampus" sieht vorrangig eine Modernisierung der technischen Ausrüstung mit Schwerpunkt einer Minimierung des Energieverbrauchs sowie eine Umsetzung der Sicherheitsanforderungen vor.
Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der (sicherheits-)technisch und baukonstruktiv optimalen Lösung für die Modernisierung des Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes
Gegenstand der Leistung sind Objektplanungsleistungen, Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Hans-Thoma-Str. 19 76133 Karlsruhe
Die VBL ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die VBL beabsichtigt, ihre fünf derzeit genutzten Verwaltungsgebäude am Hauptstandort Hans-Thoma-Str. 19 in Karlsruhe zu modernisieren (VBL-Campusprojekt).
Das zu sanierende Gebäude ist das Haus I der VBL. Der Kostenrahmen wurde überschlägig mit 4,42 Mio. EUR brutto veranschlagt (KG300-400). Hierbei wurden in der Kostengruppe 300 ca. 1.84 Mio. EUR brutto, in der Kostengruppe 400 für die technischen Anlagengruppen 1-5 und 8 ca. 2,58 Mio. EUR brutto geschätzt. Die Bruttogrundfläche des Hauses I beträgt 3.804 m².
Die baulichen Maßnahmen am Gebäude sollen bis zum 31.05.2024 umgesetzt werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Objektplanungsleistungen, Leistungsphasen 1-9 §§ 34ff. HOAI.
Gem. RBBau Vertragsmuster ist ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorgesehen.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Formale Prüfung
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Anträge mit unvollständigen Unterlagen sowie formlose Anträge können nicht gewertet werden. Der Auslober behält sich vor, gem. § 56 Abs. 2 fehlende Unterlagen einmalig im Rahmen einer Nachfrist von 6 Kalendertagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachreichung besteht nicht. Im Falle einer Nachforderung ergeht diese im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes an alle betroffenen Bewerber. Die Anonymität der Bewerber untereinander wird dabei von Ausloberseite gewahrt.
2. Grundsätzliche Eignung (Mindeststandards)
Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenen Leistungen Vertragsgerechts auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Differenzierte Eignungsprüfung (Punktebewertung)
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der unter III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Wertungskriterien. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Der Auftrag umfasst grundsätzlich die Leistungsphasen 1-9 gem. §34 HOAI.
Die Leistungsphasen 1-4 werden mit Auftragsvergabe beauftragt.
Die Anschlussbeauftragungen Lph. 5-7 sowie 8-9 erfolgen auf gesonderten Abruf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mit dem beiliegenden Bewerberbogen zu bestätigen.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zu machen.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nach VgV §45 Abs. 1 (3), Abs. 4 (2) zu machen. Im Auftragsfall muss für Personenschäden und Sachschäden jeweils mindestens eine Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR zweifach maximiert versicherbar sein. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate oder muss eine durchlaufende Jahresversicherung sein.
Gesamtumsatz (§45 Abs. 1 Nr. 1 VgV 2016): Der Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 - 2020 liegt für die Objektplanung Gebäude bei einem Umsatz von mind. 1,0 Mio EUR netto.
Personalbestand (§46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016): Dem Büro stehen mind. 3 festangestellte Mitarbeiter (Architekt / Ingenieur oder vergleichbar) vollzeitäquivalent inkl. Büro-Inhaber/ Geschäftsführer zur Verfügung
Vergleichbare Leistungen für den Bereich der Objektplanung. Es werden bis zu drei vergleichbare Referenzen gewertet, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Das Referenzblatt ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen und alle geforderten Anlagen beizulegen
- Das jeweilige Referenzprojekt ist ein Sanierungsprojekt mit mind. 2.000 m² Sanierungsfläche NuF 1-6
- Das jeweilige Referenzprojekt befindet sich in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) oder wurde nach dem 31.09.2008 übergeben.
- Für alle Referenzen der öffentlichen Hand müssen Bescheinigungen des Auftraggebers nach VgV § 48 vorliegen. Für Referenzen privater Auftraggeber kann in den Fällen, für die keine Bescheinigung erhältlich ist, eine Eigenerklärung abgegeben werden.
- Es werden nur Referenzen, die in eigener Verantwortlichkeit (nicht aus Unterauftragstätigkeit) der sich bewerbenden Niederlassung erbracht wurden, gewertet.
Mindestens eine der Referenzen muss darüber hinaus folgendes Kriterium erfüllen:
- Die KG 300 Nettokosten mindestens eines der Referenzprojekte liegen bei mindestens 2,0 Mio. EUR.
Zur differenzierten Eignungsprüfung (siehe II.2.9) werden je Referenz folgende Kriterien bewertet, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Referenz 1: Objektplanung für Sanierung inkl. TA
Es werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3. a. F. festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Eine differenzierte Bewertung unter der Berücksichtigung der spezifischen Gewichtung ist der beiliegenden Teilnehmermatrix zu entnehmen.
Gem. §75 VgV 2016 Abs. 1 und 2; Architekten / Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerbungsformular wird ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal unter http://www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, den Vordruck einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB sowie den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung. Der Teilnahmeantrag ist mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung mithilfe des Bietertools auf DTVP.de zu übermitteln. Auf anderem Wege eingereichte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
3. Aus Geheimhaltungsgründen werden die vollständigen Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRQ56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).