Objektplanung Osttangente Ahlen 2. und 3. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 5408/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahlen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Osttangente Ahlen 2. und 3. BA
Die Stadt Ahlen plant die Realisierung des Vorhabens "Neubau der Osttangente" in Ahlen. Die planfestgestellte Osttangente fungiert als Ortsumgehung in der Straßenbaulast der Stadt Ahlen und wird mit einer Gesamtlänge von ca. 4,3 km in 3 Bauabschnitten realisiert. In das Bauvorhaben ist ein Brückenbauwerk über die Werse (1. BA) integriert sowie ein Lärmschutzwall auf fast kompletter Länge. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind Planungsleistungen für den 2. und 3. Bauabschnitt, der 1. Bauabschnitt befindet sich bereits in der Realisierung.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Ahlen 59229 Ahlen
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens für den 2. und 3. Bauabschnitt erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI i. V. m. Anlage 13 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für den 2. und 3. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objektplanung Freianlagen
Ahlen 59229 Ahlen
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens für den 2. und 3. Bauabschnitt erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI i. V. m. Anlage 11 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für den 2. und 3. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Ahlen 59229 Ahlen
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags sind die zur Umsetzung des Vorhabens für den 2. und 3. Bauabschnitt erforderlichen Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß Teil 3 Abschnitt 3 der HOAI i. V. m. Anlage 12 zur HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 für den 2. und 3. Bauabschnitt beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (Lose 1 und 3) bzw. als Landschaftsarchitekt/in (Los 2), siehe auch Abschnitt III.2.1.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. für Los 1: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (mindestens Honorarzone II), deren Gegenstand die Planung einer außerörtlichen Umgehungsstraße war und bei denen sich die Summe der Baukosten für die Verkehrsanlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine Leistungsphase der Leistungsphasen 2 bis 8 abschließend bearbeitet wurde;
2. für Los 2: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen (mindestens Honorarzone II), deren Gegenstand die Planung für die Herstellung des Straßenseitenraums einer Straße war und bei denen sich die Summe der Baukosten für die Freianlagen (ohne Planungs-/Nebenkosten) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine Leistungsphase der Leistungsphasen 2 bis 8 abschließend bearbeitet wurde;
3. für Los 3: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke (mindestens Honorarzone II), deren Gegenstand die Planung von Durchlässen und einem Lärmschutzwall bzw. -wand war und bei denen sich die Summe der Baukosten für die Ingenieurbauwerke (ohne Planungs-/Nebenkosten) auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) belief sowie mindestens eine Leistungsphase der Leistungsphasen 2 bis 8 abschließend bearbeitet wurde;
4. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2019 bis 2021 sowie aktuell) mit folgender Berufsqualifikation: Ingenieure/innen der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder vergleichbarer Fachrichtungen bzw. sonstige zugelassene Bauingenieure/innen und Mitarbeiter mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden (Los 1); Landschaftsarchitekten/innen und Mitarbeiter mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden (Los 2) bzw. Ingenieure/innen der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbarer Fachrichtungen bzw. sonstige zugelassene Bauingenieure/innen und Mitarbeiter mit der Befugnis, in Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Referenz- bzw. Angebotsformularen.
Zu 1. bis 3.: Die je Los nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche je Los genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 8 des jeweiligen Leistungsbildes abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet worden sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Vorhaben als abgeschlossen gilt.
Zu 4.: Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieuren/innen der Fachrichtung Raum- und Infrastrukturplanung/Verkehrswesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Los 1), von nicht unter 2,00 Landschaftsarchitekten/innen (Los 2), von nicht unter 2,00 Ingenieure/innen der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbarer Fachrichtungen (Los 3) und von nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen insgesamt mit der Berufsqualifikation Bauingenieur/in (Lose 1 und 3), jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in (Lose 1 und 3) bzw. Landschaftsarchitekt/in (Los 2) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in (Lose 1 und 3) bzw. Landschaftsarchitekt/in (Los 2) tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRUBU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland