Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swisttal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionaler Neubau Grundschule/Dorfsaal in Swisttal-Odendorf
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Planung der Ausstattung und Möblierung (Objektplanung Innenräume) für den Neubau der Grundschule mit integriertem Dorfsaal in Swisttal-Odendorf europaweit aus.
Swisttal
Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Planungsleistungen der Ausstattungsplanung und Möblierung für den Neubau der Schule mit integriertem Dorfsaal (gem. §§34 ff. HOAI) der Leistungsphasen 4 – 9, ggf. stufenweise Beauftragung in 3 Stufen (geplant sind Stufen für Leistungsphasen 4-5, Leistungsphasen 6-8 sowie Leistungsphase 9). Die Honorarzone ist im späteren Verhandlungsverfahren von den Bietern zu ermitteln und frei anzubieten.
Die Leistungserbringung wird sich im Wesentlichen auf einen Leistungszeitraum von voraussichtlich ca. 36 Monaten (Abschluss Leistungsphase 8) erstrecken. Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag (voraussichtlich ab September 2022) beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen. Einzelheiten werden im Verhandlungsverfahren thematisiert und endgültig festgelegt.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 50 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) 14 Jahre und mehr = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt 2. Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeitenden (Planungsleitung) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) 12 Jahre und mehr = 10 Punkte 11 Jahre = 9 Punkte 10 Jahre = 8 Punkte 9 Jahre = 7 Punkte 8 Jahre = 6 Punkte 7Jahre = 5 Punkte 6 Jahre = 4 Punkte 5 Jahre = 3 Punkte 4 Jahre = 2 Punkte 3 Jahre = 1 Punkt 3. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeitender = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeitende) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit) mindestens 4 Projektmitarbeiter = 5 Punkte mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte mindestens 2 Projektmitarbeiter = 1 Punkt unter 2 Projektmitarbeitern = 0 Punkte 4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Bauwerken (die Referenzen der einzelnen Mitglieder gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit werden addiert, es muss sich um unterschiedliche Referenzen handeln) 8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte 7 Referenzobjekte = 12 Punkte 6 Referenzobjekte = 9 Punkte 5 Referenzobjekte = 6 Punkte 4 Referenzobjekte = 3 Punkte 3 Referenzobjekte = 1 Punkt unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
5. Projektvolumen (anrechenbare Kosten der Ausstattung) ab EUR 370.000 brutto Projektvolumen = 10 Punkte ab EUR 340.000 brutto Projektvolumen = 9 Punkte ab EUR 310.000 brutto Projektvolumen = 8 Punkte ab EUR 280.000 brutto Projektvolumen = 7 Punkte ab EUR 250.000 brutto Projektvolumen = 6 Punkte ab EUR 220.000 brutto Projektvolumen = 5 Punkte ab EUR 190.000 brutto Projektvolumen = 4 Punkte ab EUR 160.000 brutto Projektvolumen = 3 Punkte ab EUR 130.000 brutto Projektvolumen = 2 Punkte ab EUR 100.000 brutto Projektvolumen = 1 Punkt unter EUR 100.000 brutto Projektvolumen = Ausschluss HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleiter im Rahmen der Verhandlungsgespräche (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, auf das Erstangebot ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, die für die Realisierung notwendig sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 200.000,00 €.
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 1.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 500.000,00 € (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers
• Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
o Die/der Projektleiter*in muss mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
o Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung aufweisen.
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für Leistungen der Ausstattungsplanung und Möblierung (Objektplanung Innenräume) Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o das Projekt in Bezug auf Leistungen der Ausstattungsplanung und Möblierung (Objektplanung Innenräume) mindestens die Leistungsphasen 4-8 für die Ausstattung eines Gebäudes in den letzten zehn (10) Jahren umfasst,
o das Projektvolumen pro eingereichte Referenz mindestens EUR 100.000 brutto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
o der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts erbracht wird.
Gem. § 34 Abs. 2 HOAI zählen zu den Leistungen für Innenräume die Gestaltung und Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion. Die in der vorliegenden Ausschreibung zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die Kostengruppe 600 mit Ausnahme der Küchen- und Thekenplanung für den Dorfsaal und der Mensaküchenplanung sowie der Teeküchen. Alle Leistungen der Kostengruppe 300 werden durch den Objektplaner abgedeckt.
Das vorliegende Ausschreibungsverfahren bezieht sich insofern auf Planungsleistungen im Bereich Ausstattung und Mobiliar im Sinne der losen Gegenstände. Konkret zu planen ist die Ausstattung und Möblierung des allgemeinen Unterrichtsbereichs (12 Klassenräume, Fach-, Mehrzweck und Differenzierungsräume, Besprechungs- und Musikräume, Spielflure etc.), die Ausstattung und Möblierung des Ganztagsbereichs (OGS), die Ausstattung und Möblierung des Lehrerzimmer und der Räumlichkeiten der sonstigen Verwaltung sowie die Ausstattung und Möblierung des Dorfsaals inklusive Foyer, Lagerräumen, Garderobe und der Küchenmöbel (Geschirrequipment) etc.. Zur Unterbringung der Schule während der Bauzeit wird ein Schulersatzstandort geplant. Die Schule wird mit zunächst mit dem bestehenden Mobiliar in den Schulersatzstandort ziehen. Aufgrund des Schülerzuwachs können für den Schulersatzstandort, noch vor Rückzug in den Neubau, kleinere Ausschreibungsmaßnahmen oder Umplanungsmaßnahmen erforderlich werden. Die gesamte Planung und Ausschreibung soll in enger Abstimmung mit der Verwaltung und dem Objektplaner erfolgen.
Die anrechenbaren Kosten des ausgeschriebenen Bereichs belaufen sich auf ca. 338.000€ netto (Stand: 29.03.2022).
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Förderhintergrund (Städtebauförderung) eine Aufteilung der Kosten nach Bauteilen (Schule / Dorfsaal) für die Mittelbewilligung und -Abrechnung in allen Leistungsphasen durchgehend erforderlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist. Auf § 47 VgV wird hingewiesen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen auch tatsächlich die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, ist durch den Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle zu ersetzen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV im Auftragsfall festgelegt werden, dass der Bewerber und dieses Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst erste Angebote abzugeben, welche anhand momentan noch nicht bekannter oder nicht vorliegender weiterer (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelter) Unterlagen zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen ihre Angebote jeweils in einem Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Die Termine sind für die KW 30 2022 vorgesehen. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein endgültiges Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt, da eine Losbildung bzgl. des einheitlichen Leistungsbilds nicht möglich ist.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Fragen der Bewerber werden auf gleichem Wege beantwortet und zudem in anonymisierter Form allen Bewerber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.
Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 12 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Fragen werden spätestens 6 Kalendertage vor Teilnahmeantragsfrist beantwortet, sofern die Vergabestelle im Rahmen ihres Ermessens nicht zu dem Schluss gelangt, dass eine kurzfristigere Beantwortung ohne Verlängerung der Teilnahmeantragsfrist möglich ist.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).