Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - „Technische Sanierung + 2.BA Brandschutz“ Referenznummer der Bekanntmachung: 036 2022 Mi
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - „Technische Sanierung + 2.BA Brandschutz“
Stadttheater Minden, Tonhallenstraße 3, 32423 Minden - „Technische Sanierung + 2.BA Brandschutz“ - Wach-, und Sicherheitsdienst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wachschutz, Objektschutz, Gebäudeschutz, sicherheitstechnische Betreuung - Bewachungsdienste, bestehend aus Schutzdiensten durch eingestellte und ausgebildete Mitarbeiter zur Wahrung der Sicherheit von Eigentum im städtischen Raum gegenüber Feuer, Diebstahl,Vandalismus oder unerlaubtem Zutritt - (Siehe Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bahrenborstel
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 27245
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.