Realisierungswettbewerb August-Bebel-Platz in Bochum-Wattenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: ZV22-028
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb August-Bebel-Platz in Bochum-Wattenscheid
Zur Umgestaltung und Entwicklung des August-Bebel-Platzes in Bochum-Wattenscheid wird ein interdisziplinäres Wettbewerbsverfahren gem. RPW 2013 ausgelobt. Der interdisziplinäre Wettbewerb richtet sich an Gemeinschaften aus:
- Architekt/-innen oder Stadtplanern/-innen
- Landschaftsarchitekt/-innen
- Verkehrsplaner/-innen (Ingenieur/-innen)
Die Gemeinschaft muss zwingend einen gemeinsamen Teilnahmeantrag, nebst Anlagen, fristgerecht einreichen. Daraus resultierend muss im Falle einer Auslosung auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Der August-Bebel-Platz befindet sich in zentraler Lage im Bochumer Stadtteil Wattenscheid. Bochum ist eine kreisfreie Stadt im Zentrum des Ruhrgebiets. Mit einer Größe von ca. 17.500 m² bildet der August-Bebel-Platz den größten innerstädtischen Platzraum in Wattenscheid und wird doch kaum als solcher wahrgenommen.
Ziel des Wettbewerbs zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes ist es, den Platz entsprechend seiner besonderen Funktion und Lage in der Wattenscheider Innenstadt in funktionaler und gestalterischer Hinsicht zu entwickeln. Dafür ist eine neue Gesamtstruktur für den Platz zu entwickeln, die eine aufgewertete Wirkung des Platzes unterstreichen soll und für eine bessere und angenehmere Aufenthaltsqualität, z.B. für Außengastronomie-Angebote, sorgt. Die Neustrukturierung des August-Bebel-Platzes sollte daher die derzeit hohe Verkehrsbelastung und die damit verbundene Lärmbelästigung und Luftbelastung bedenken und nach Möglichkeit reduzieren.
Vorgabe für den Planungswettbewerb ist eine MIV-freie Verkehrsführung für den August-Bebel-Platz. Die Querung der Platzfläche wird somit für den Kfz-Verkehr gesperrt. Lediglich der Busverkehr sowie die Straßenbahn passieren den Platz. Für den Busverkehr steht je Richtung ein Fahrstreifen zur Verfügung, so dass bisher bestehende Verkehrsflächen umgenutzt werden können. Als Auftakt in die Fußgängerzone steht dabei eine hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raumes mit einer Stärkung der Aufenthaltsfunktion besonders im Fokus. Der Herstellung von Sichtbeziehungen sowie der Überwindung von Barrieren kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, denn visuelle Verbindungen erhöhen die Wahrnehmung der räumlichen Qualitäten im Außenraum. Bei der Wahl der Materialien ist auf Parameter wie Robustheit, wirtschaftliche Unterhaltung und Langlebigkeit zu achten. Im Jahr 2019 wurde in der Stadt Bochum zudem der Klimanotstand erklärt. Folgerichtig ist der klimaresilienten Platzgestaltung hohe Bedeutung beizumessen. Mit Blick auf Klimaanpassungsmaßnahmen ist zu prüfen, inwieweit Stickstoff- und / oder CO2-absorbierende Materialien verwendet sowie Maßnahmen zur Versickerung umgesetzt werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob im Sinne des Ressourcenschutzes bereits in der Platzfläche vorhandene Materialien im Rahmen einer Neugestaltung wiederverwendet und gestalterisch eingebunden werden können. Im Sinne der Kriminalprävention ist zudem auf eine ausreichende Beleuchtung zur Vermeidung von Angsträumen zu achten.
Für den nördlichen Teil des August-Bebel-Platzes ist der Umgang mit dem dort bestehenden Solitärgebäude von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich ist das Gebäude zu erhalten und steht nicht zur Disposition. Um dem fehlenden Bezug des Gebäudes zu dem umgebenden Platzraum zu begegnen und die bislang unstrukturierte und äußerst unattraktive Situation städtebaulich aufzulösen, soll eine neue, mehrgeschossige Bebauung errichtet werden. Durch diese neue Bebauung soll der August-Bebel-Platz eine für innerstädtische Plätze typische, klare, nachvollziehbare, markante und wohl proportionierte Platzkante erhalten.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Die Verhandlungen finden zunächst nur mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs statt.
Die Planungsaufgabe wird folgenden Leistungsbildern und Honorarzonen zugeordnet:
- Städtebaulicher Entwurf gem. Merkblatt 51 AKBW; HZ III
- Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI 2021; HZ IV
- Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI 2021; HZ IV
Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass in der Bewerbergemeinschaft folgende Disziplinen Vertreten und teilnahmeberechtigt sind:
- Architekt/-innen oder Stadtplanern/-innen
- Landschaftsarchitekt/-innen
- Verkehrsplaner/-innen (Ingenieur/-innen)
Die Ausloberin verpflichtet sich, sobald und soweit die dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe realisiert wird, einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen der HOAI 2021 (Stufenvertrag) und unter dem Vorbehalt der zeitlichen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein (Wettbewerbsergebnis = 45 %).
Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern fortgesetzt.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags über den vorgeschriebenen Submissionskanal (Bietertool) der Vergabeplattform. Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
Für die Eignung der teilnehmenden sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner/-in" oder "Architekt/-in" durch Nachweis der Kammermitgliedschaft
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/-in" durch Nachweis der Kammermitgliedschaft
- Nachweis zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/-in" für den Verkehrsplaner durch Bachelor-/Master- oder Diplomurkunde
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (2 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate). Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Zum Nachweis der Eignungsanforderungen kann auf Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmern) zurückgegriffen werden. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Ausfüllen der entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Ein Nachweis von Referenzen ist nicht nötig.
Das Einreichen des Teilnahmeantrags per Fax, Mail, postalisch oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig und führt zum sofortigen formalen Ausschluss. Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von elf Wettbewerbsteilnehmern sowie drei weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren. Vier Büros werden von der Ausloberin gesetzt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt/-in" oder "Stadtplaner/-in" und "Landschaftsarchitekt/-in" berechtigt sind. Weiterhin sind Ingenieur/-innen teilnahmeberechtigt, die als Verkehrsplaner/-innen tätig sind.
Ist in dem Herkunftsstaate die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU haben, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze.
Die eingereichten Arbeiten werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Einbindung in den städtebaulichen Zusammenhang und landschaftsarchitektonische Qualität der Planung, z.B. Gestaltung, Erschließung, Umsetzung Raumprogramm, Barrierefreiheit
- Freiraumplanerische Qualität in Hinblick auf Materialität und Berücksichtigung öko-logischer Aspekte
- Verkehrsplanerische Funktionalität und Qualität
- Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten)
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis: [Betrag gelöscht] Euro
2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf die Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrages um Teilnahme am Wettbewerb zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung "Abschnitt I.3) Kommunikation" zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff.III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblattveröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragenmüssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform (Bietertool) zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD9WF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.