Subunternehmervertrag über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sweg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Subunternehmervertrag über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (im Folgenden auch Vergabestelle genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt, zusammen mit seinen Tochterunternehmen, in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Die SWEG Bahn Stuttgart GmbH (in Folgenden "SWEG" genannt), als Tochterunternehmen der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, ist durch das Land Baden-Württemberg mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr während des Zeitraums Januar 2022 bis Dezember 2024 beauftragt worden.
Aufgrund von Gewährleistungsarbeiten des Herstellers der im Stuttgarter Netz einzusetzenden elektrischen Triebzüge, besteht von Seiten der SWEG ein dringend zu beseitigender Mangel an verfügbaren elektrischen Triebzügen.
Die SWEG beabsichtigt für den Zeitraum der Mangelbehebung einen Subunternehmervertrag über die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Schienenpersonenverkehr Stuttgarter Netz 1 Los 1 auf der Strecke Tübingen - Mosbach-Neckarelz zu schließen.
Die Beauftragung erfolgt durch die SWEG Bahn Stuttgart GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für die SWEG Bahn Stuttgart GmbH durch.
Stuttgarter Netz 1 Los 1 Tübingen - Mosbach-Neckarelz
Ziel der Ausschreibung ist es, durch Vergabe eines Subunternehmervertrages über die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen einen Ersatzbedarf im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr im Stuttgarter Netz 1 Los 1 auf der Strecke Tübingen - Mosbach-Neckarelz zu decken, welcher sich aufgrund von GFK-Instandhaltungsarbeiten an den Bestandsfahrzeugen ergibt.
Der Auftragnehmer hat die Zugleistungen vollständig auf eigener Zugnummer, mit eigenen Betriebsmitteln, eigener Energie sowie eigenen Triebfahrzeugführern zu erbringen. Sofern aus betrieblichen Gründen Zugführer erforderlich sind, sind diese vom Auftragnehmer zu stellen. Die Übernahme der Trassenverantwortung (Anmeldung von Trassen und Stationshalten), Betriebsführung und Notfallmanagement obliegt dem Auftragnehmer.
Die Leistungen bestehen aus einem Tagesumlauf (verkehrt werktags, außer samstags) im Zeitraum ab dem 18.07.2022 bis zum 10.12.2022. Der Umlaufplan sowie die Fahrplantabellen liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage Teil C, Anlage C.03 und C.04 bei.
Der Auftrag beinhaltet 3 (drei) Verlängerungsoptionen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Zeitraum der Leistungserbringung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um die optional angefragten Zeiträume (Verlängerungsoptionen) zu verlängern. Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich entsprechend, wenn der Auftraggeber die Verlängerungsoption(en) gegenüber dem Auftragnehmer ausübt. Der Auftragnehmer kann den Auftrag nicht einseitg verlängern.
Folgende Verlängerungsoptionen müssen angeboten werden:
- Option 1: Zeitraum vom 11.12.2022 bis 10.06.2023
- Option 2: Zeitraum vom 11.06.2023 bis 09.09.2023
- Option 3: Zeitraum vom 10.09.2023 bis 09.12.2023
Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und den Fahrgästen zustande. Vertraglicher Beförderer nach Artikel 3 Nummer 2 VO (EG) 1371/2007 und damit Vertragspartner der Fahrgäste ist der Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat die Stellung eines ausführenden Beförderers nach Artikel 3 Nummer 3 VO (EG) 1371/2007. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und den Fahrgästen bestehen nicht.
Gegenüber dem Notfallmanager der DB Netz AG, dem Eisenbahn-Bundesamt sowie der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) tritt der Auftragnehmer als betriebsführendes EVU auf.
Bei Verzögerungen der notwendigen GFK-Instandhaltungsarbeiten an den Bestandsfahrzeugen durch den Hersteller kann sich die Behebung der Mängel bis zum 09.12.2023 ziehen. Hierzu sollen folgende einseitige Verlängerungsoptionen zum Tragen kommen:
Option 1: 11.12.2022 - 10.06.2023 Option 2: 11.06.2023 - 09.09.2023 Option 3: 10.09.2023 - 09.12.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Teil A)
- aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate.
- kurze Unternehmensdarstellung (Gründungsjahr, Tätigkeitsschwerpunkt ...)
- formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen
- Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bewerbers hervorgehen
- Angaben von drei Referenzen über mit Art und Umfang dieser Ausschreibung vergleichbarer Leistungen, wobei mindestens eine der Referenzen einen Nachweis über mindestens 200.000 gefahrene Zug-Kilometer im Schienenpersonennahverkehr in einem Elektronetz einer Großstadtregion erbringen muss.
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigen.
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
6.) Die Abgabe des Teilnahmeantrages per Fax, per Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.) Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§168 Absatz 2, §169 Absatz 1 GWB).