Bewirtschaftung der gastronomischen Einrichtungen der Bundeskunsthalle Referenznummer der Bekanntmachung: X-KAH-2022-0009
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundeskunsthalle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der gastronomischen Einrichtungen der Bundeskunsthalle
Die Bundeskunsthalle (Konzessionsgeberin) plant, die Bewirtschaftung des öffentlichen Restaurants und des Biergartens auf dem Dachgarten im Rahmen eines Pacht- und Bewirtschaftungsvertrages für einen Zeitraum von fünf Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren neu zu vergeben.
Die Konzession wird nach Durchführung eines transparenten Verfahrens gemäß § 12 KonzVgV i.V.m. §§ 148 ff. GWB in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an einen Konzessionsnehmer vergeben.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den beigefügten vertraglichen Unterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Die Ausstellungen Bundeskunsthalle in Bonn richten sich sowohl an Liebhaber*innen der zeitgenössischer Kunst als auch an Kenner*innen der klassischen Kunst, der klassischen Moderne sowie kulturhistorischer und
archäologischer Themen.
Die Bewirtschaftung des öffentlichen Restaurants und des Biergartens auf dem Dachgarten der Bundeskunsthalle soll im Rahmen eines Pacht- und Bewirtschaftungsvertrages für einen Zeitraum von
fünf Jahren zzgl. einer Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren neu vergeben werden. Der/Die Konzessionsnehmer*in erstellt sämtliche Leistungen auf eigene Rechnung und nimmt sämtliche Erlöse auf eigenen Namen und Rechnung ein. Die Leistungen werden den einzelnen Kunden/Kundinnen in Rechnung
gestellt.
Das gastronomische Angebot muss ganzheitlich zumindest die Öffnungszeiten der Bundeskunsthalle abdecken.
Die Öffnungszeiten der Bundeskunsthalle sind derzeit:
• Montags: geschlossen
• Mittwoch: 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr
• Dienstag, Donnerstag bis Sonntag: 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Der/ die zukünftige Pächter*in ist frei in der Gestaltung der Öffnungszeiten des Restaurants, die über die
Zeiten der Bundeskunsthalle hinausgehen. Alle anderen zu bewirtschaftenden Einrichtungen schließen mit den
Öffnungszeiten der Bundeskunsthalle.
Über die Ausstattung der Pachtflächen und der allgemein zugänglichen Gemeinschaftsflächen des Gebäudes wird bei Übergabe ein Protokoll angefertigt. Das Inventar gemäß Übergabeprotokoll wird dem Pächter von der
Verpächterin zur Verfügung gestellt; dieses verbleibt im Eigentum der Verpächterin. Sämtliches Kleininventar (z.B. Besteck, Geschirr, Gläser, Töpfe, Kochutensilien, Bekleidung für das Service- sowie Küchenpersonal),
welches für den Betrieb der gastronomischen Einrichtungen erforderlich ist, ist vom Pächter anzuschaffen und im notwendigen Umfang zu ergänzen.
Bieterinnen und Bietern wird im Rahmen einer Ortsbegehung die Möglichkeit gegeben, die Örtlichkeiten und das zur Verfügung gestellte Inventar in Augenschein zu nehmen und Fragen zur Ausschreibung zu stellen.
- Kriterium: Gastronomiekonzept
- Kriterium: Allgemeines Bewirtschaftungskonzept
- Kriterium: Pachtsatz
Von den Bieter*innen, die ihre Eignung nachgewiesen haben, werden die gem. Angebotsbewertung anhand der Zuschlagskriterien ermittelten sechs führenden Bieter*innen zu einem Präsentationstermin bei der Konzessionsgeberin eingeladen. Gegenstand der Einzeltermine ist die Präsentation der mit dem Angebot
eingereichten Konzepte. Die Präsentation dient lediglich der Aufklärung und wird nicht bewertet
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe)
[* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das
"Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 12 und 13 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
- Hinweis: Die Konzessionsgeberin wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen und diesen in die Prüfung der
Eignungsanforderungen einbeziehen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungs-summen je Versicherungsfall:
5.000.000 € für Personen -/ Sachschäden, 1.000.000 € für Vermögensschäden. Alternativ eine schriftliche Verpflichtungserklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich abgeschlossen wird oder, dass die Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gemäß der Anforderung
angepasst wird.
3) Anlage "Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021" mit Angabe der entsprechenden Gesamtumsätze
4) Selbstauskunft der Creditreform oder Schufa
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung oder Eignungsleihe sind Ziff. 12 und 13 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
siehe oben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Anlage "Referenzliste" unter Angabe von mindestens einer Referenz (mit den in der Referenzliste geforderten Angaben), die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand, vergleichbar ist, das heißt mindestens die Durchführung von vergleichbaren Aufträgen und/oder den Betrieb einer vergleichbaren Gastronomie betrifft und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist hinsichtlich der Beendigung der Leistungserbringung / der Beauftragung nicht älter als drei Jahre ist.
Hinweise: Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden. Über mindestens eine Referenz in der ausgefüllten Anlage hinaus, ist eine Mindestanzahl von Referenzen nicht gefordert. Es steht den Bietern/Bieterinnen frei, wie viele Referenzen
sie angeben.
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bieterinnen und Bietern wird im Rahmen einer Ortsbegehung die Möglichkeit gegeben, die Örtlichkeiten und das zur Verfügung gestellte Inventar in Augenschein zu nehmen und Fragen zur Ausschreibung zu stellen. Die Teilnahme an der Ortsbegehung ist obligatorisch, d.h. ohne Teilnahme an der Ortsbegehung ist keine wirksame Angebotsabgabe möglich. Die Ortsbesichtigungen sind für den Zeitraum zwischen dem 25. April bis 6. Mai 2022 vorgesehen. Die Bieter*innen werden gebeten, sich zur Ortsbesichtigung über die Vergabeplattform bis zum 21. April 2022 anzumelden.
2) Die Verpächterin hat das Recht, diesen Pachtvertrag durch einseitige Erklärung einmalig um zwei Jahre bis zum 31. August 2028 zu verlängern. Die Optionsausübung hat schriftlich spätestens zwölf Monate vor Ende der Grundpachtzeit zu erfolgen. Innerhalb des Optionszeitraums kann das Pachtverhältnis von keiner Seite
ordentlich gekündigt werden. Ein Anspruch des Pächters auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
§ 160 - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.