Sanierung Rathaus Benrath Benrodestraße
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de/vergabe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Benrath Benrodestraße
Das unter Denkmalschutz stehende Rathaus Düsseldorf Benrath (Baujahr 1906) wird grundlegend saniert. Neben der umfassenden Innensanierung mit Erneuerung der Haustechnischen Anlagen und der Gebäudesubstanz werden die Fenster und die Natursteinfassade saniert. Für die Dauer der Bauphase wird ein Interimsbau mit Büronutzung in Modulbauweise auf dem Rathausvorplatz errichtet.
Gebäudedaten Rathaus
BJ 1906
BGF 3530m²
Nettoraumfläche 2740m²
Geschosse UG, EG, 1.OG, DG
- 44211100-3 Mobile, modulare Containergebäude:
Container Modulbau für Interimsunterbringung von Büronutzung
- 45223220-4 Rohbauarbeiten:
Rohbau mit Baustelleneinrichtung und Sockelabdichtung außen
Hauptmassen Rathaus
Sockelabdichtung 300m²
Erdaushub 350m³
Putz 900m²
Mauerwerk 150m²
Betonfundamente 20m³
Hauptmassen Container
BGF Gebäude West 217m² EG, 217m² OG
BGF Ost 235,5 m² EG, 235,5m² OG
Gesamt: 38 Container Standard + 2 Treppenhäuser Innen liegend + Mittelflur
Mit WC und Sozialräumen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.