B 34 OU Wyhlen, BW 3 Überdeckelung Solvaystraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2330.B0034.N02.228
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 083730
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Säckingen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]36
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 34 OU Wyhlen, BW 3 Überdeckelung Solvaystraße
B 34 OU Wyhlen, BW 3 Überdeckelung Solvaystraße
Erdbau 25.000 m³
Betonbauweise 1.000 m³
Gründung mit Bohrpfählen 1.250 m
Leitungsverlegung verschiedener Versorger
Asphaltdecke 3.000 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Regierungspräsidium Freiburg Referat 47.3, Dienstsitz Bad Säckingen Rathausplatz 5 79713 Bad Säckingen Deutschland
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Säckingen
Postleitzahl: 79713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]00
Fax: [gelöscht]36