Konzeptvergabe Kaepsele Goldäcker Leinfelden-Echterdingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2134
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinfelden-echterdingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fsw-info.de/home
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabe Kaepsele Goldäcker Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen plant die Veräußerung von Grundstücksflächen Goldäcker an Investoren, Bauträger oder Wohnungsbauunternehmen. Die Konzeptvergabe KAEPSELE beinhaltet die Planung und Realisierung der Quartiersentwicklung (Wohnungen in unterschiedlichen Segmenten) sowie die Herstellung der öffentlichen und privaten Erschließung auf drei Teilflächen der Goldäcker: KAEPSELE Nord (5.409 qm), KAEPSELE Mitte (5.980 qm) und KAEPSELE Süd (6.426 qm). Die drei Teilflächen werden als "Lose" einzeln vergeben. Eine Bewerbung auf mehrere Lose ist zulässig. Die Stadt Leinfelden-Echterdigen beabsichtigt die drei Teilflächen für den Wohnungsbau an einen oder mehrere Bewerber/-innen zu veräußern. Auf Grundlage eines festgeschriebenen Grundstückspreises von [Betrag gelöscht] EUR / qm (voll erschlossenes Baugrundstück) sollen die drei Baufelder an den/diejenigen Bewerber/-innen veräußert werden, welche das überzeugendste Konzept erstellt. Die Stadt Leinfelden-Echterdigen behält sich eine Anpassung des Kaufpreises bei Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2022 vor. Ziel ist es, die drei für die Veräußerin maßgeblichen Säulen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gleichermaßen zu betrachten und Bestandteil der Konzeptvergabe KAEPSELE werden zu lassen. Das Quartier soll sozial gemischt, ökologisch zeichensetzend und dennoch wirtschaftlich tragfähig und damit auch langlebig sein. Es soll vielfältig, bunt und lebenswert werden und der Klimaschutz soll in der Architektur ablesbar sein. Hierfür werden innovative und vielfältige Konzepte für die drei Baufelder gesucht. Das Projekt KAEPSELE ist ein Experimentierfeld und in seinem Umsetzungsprozess flexibel. So sollen die richtigen Partner/-innen für den gemeinsamen Weg der Klimaneutralität im Bauen identifiziert und im gemeinsamen Diskurs zur baulichen Realisierung getragen werden. Das Projekt KAEPSELE wird durch die Holzbau Offensive Baden-Württemberg des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Förderprogramm "Holzbau als Bestandteil des kommunalen Klimaschutzes" finanziell unterstützt. Das Projekt KAEPSELE formuliert ein technologieoffenes Verfahren und sucht nach optimalen Lösungsmöglichkeiten. Es dient dazu Konzepte zu realisieren und den eigenen, sozial-ökologischen Wohnungsbau zu beschleunigen. Das Projekt KAEPSELE wurde als Vorhaben in das IBA´27-Netz aufgenommen und definiert auch darüber hinaus einen eigenen hohen Anspruch an die Prozess- und Planungsqualität. Eine Aufnahme als IBA´27-Projekt wird im Verlauf des Verfahrens angestrebt. Das Verfahren zur Konzeptvergabe KAEPSELE folgt dem § 3b EU Abs. 4 VOB/A als wettbewerblichen Dialog und ist nach dem Teilnahmewettbewerb zweiphasig angelegt. Weitere Informationen zum Verfahren sind in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu finden.
KAEPSELE Nord
Konzeptvergabe KAEPSELE Goldäcker Leinfeden-Echterdingen
KAEPSELE Nord 5.409 qm Grundstücksfläche
KAEPSELE Mitte
Konzeptvergabe KAEPSELE Goldäcker Leinfeden-Echterdingen
KAEPSELE Mitte 5.980 qm Grundstücksfläche
KAEPSELE Süd
Konzeptvergabe KAEPSELE Goldäcker Leinfeden-Echterdingen
KAEPSELE Süd 6.426 qm Grundstücksfläche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle Bewerbende des Wohnungsmarktes, etwa Bauträger/-innen, Baugenossenschaften, Baugemeinschaften, sonstige Bauherr/-innen und Kooperationen aus diesen.
Der Nachweis der Tätigkeit ist zwingend über die Einreichung der entsprechenden Formblätter und Erklärungen zu erbringen. Es ist geplant im Rahmen der Konzeptvergabe die Teilflächen jeweils nur als Ganzes zu vergeben. Bewerbungen für Einzelgebäude werden daher nicht zugelassen.
Es sind zur Festellung der Eignung Referenzen einzureichen. Es werden zwei Referenzen gewertet. Die Referenzen müssen in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blättern zu beschränken. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft gelten die o.g. Beträge in der Summe des Teams.
Als Mindestanforderungen für Referenzen gelten:
- Alter max. 5 Jahre (Stichtag: 01.04.2017 oder später);
- Mindestgröße: Fläche von 1.500 qm BGF oder Baukosten in Höhe von 3 Mio. EURO netto (KG 300-700)
- Beide Referenzen müssen realisiert worden sein
- Beide Referenzen müssen Projekte des Themenfeldes Wohnungsbau darstellen
- Beide Referenzen sollen den Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen erläutern.
Die Beteiligung an allen Phasen der Konzeptvergabe ist verpflichtend. Die eingereichten Konzepte werden geprüft und dem Gremium in der Sitzung zur Entscheidung vorgestellt. In der Sitzung liegen alle eingereichten Unterlagen zur Beurteilung und Auswahl vor. Das Gremium beurteilt die eingereichten Konzepte gem. der Zuschlagskriterien und wählt für jedes Baufeld einen Bewerbenden aus. Zudem wird ein/-e Nachrücker/-in für jedes Baufeld definiert, der/die dann gezogen wird, falls es in den nachfolgenden Vorvertrags-Verhandlungen zu keiner Einigung kommt oder bestimmte Nachweise (z.B. Finanzierung) nicht erbracht werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU1RG1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.