Contargo - Projekt Container-Portalkrane mit Drehlaufkatze
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.contargo.net
Abschnitt II: Gegenstand
Contargo - Projekt Container-Portalkrane mit Drehlaufkatze
Die AG beabsichtigt vorliegend, das im Industriepark Höchst befindliche Containerterminal "West" um einen zweiten Containerportalkran zu erweitern.
Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH,
Industriepark Höchst - G 315,
65926 Frankfurt am Main.
Die Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH betreibt im Industriepark Höchst die Containerterminals West und Ost, in denen Transportcontainer zwischen den Verkehrsträgern „Straße“, „Schiene“ und „Binnenschiff“ umgeschlagen werden können. Im Containerterminal West werden Transportcontainer auch gelagert.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft ausschließlich das Containerterminal West.
Die bestehende Kranbahn des Containerterminals West soll im Rahmen der Terminalerweiterung in Richtung West und Ost erweitert werden.
Auf dem Containerterminal West ist 1 Stück Container – Portalkrane installiert. Der Container – Portalkran wird für den trimodalen Umschlag von Containern zwischen Binnenschiff – Lagerbereich - LKW – Zug genutzt.
Es ist beabsichtigt, das Containerterminal, zu dem bestehenden Containerportalkran 1 im Rahmen einer Terminalerweiterung, um einen 2. Containerportalkran zu erweitern.
Um die zukünftigen steigenden Umschlagskapazitäten im Terminalbetrieb mit einer hohen Verfügbarkeit und geringen Instandhaltungskosten sicher zu stellen, ist die Erweiterung um einen zweiten Container – Portalkran erforderlich.
Die technischen Daten der Neukrananlage sind entsprechend den heutigen und zukünftigen Erfordernissen an einen effektiven Umschlag und Terminalbetrieb auszuführen.
Weitergehende Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Ein Bewerber muss mindestens vier (4) vergleichbare Kranreferenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden.
Es können und sollen jedoch weitere Kranreferenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zur Wertung der Kranreferenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber können maximal 120 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Kranreferenzen (siehe Ziffer 6.3.3 des Aufforderungsschreibens) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten vier vergleichbaren Kranreferenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als vier Kranreferenzen eingereicht werden, wobei inkl. der vier Mindestreferenzen maximal sechs vergleichbare Kranreferenzen gewertet werden. Werden mehr als sechs vergleichbare Kranreferenzen eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Kranreferenten in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Kranreferenzen gewertet.
Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro Kranreferenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Kranreferenzen der Bewerber“:
1) Brutto-Auftragswert:
größer/gleich EUR 5 Mio. = 0 Punkte ;
größer/gleich EUR 6 Mio. = 1 Punkt;
größer/gleich EUR 7 Mio. = 2 Punkte;
größer/gleich EUR 8 Mio. = 3 Punkte;
größer/gleich EUR 9 Mio. = 4 Punkte;
größer/gleich EUR 10 Mio. = 5 Punkte.
2) Umsetzungszeitraum:
(Übergabe an Bauherrn / Besteller) vor 04/2014 = Ausschlusskriterium 04/2014 – 03/2016 = 3 Punkte;
04/2016 – 03/2019 = 4 Punkte;
04/2019 – 04/2022 = 5 Punkte.
3) Hubhöhe:
unter 15m = Ausschlusskriterium;
15 – 20m = 3 Punkte ;
21 – 25m = 4 Punkte;
ab 26m = 5 Punkte.
4) Tragfähigkeit an den Seilen:
unter 40t = Ausschlusskriterium;
40 – 45t = 3 Punkte;
46 – 50t = 4 Punkte;
ab 51t = 5 Punkte.
HINWEIS: Werden die in Ziffer 6.3.3 des Aufforderungsschreibens geforderten Mindestkriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Kranreferenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Slave Pigipack, Overheight Frame und Serviceerklärung (Details siehe Leistungsverzeichnis) sind optional anzubieten. Der AG behält sich eine Beauftragung vor.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über das Ausschreibungsportal subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Auch etwaige Nachweise müssen in deutscher Sprache abgefasst sein, wenn diese dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Alle Gespräche in diesem Vergabeverfahren und bei Durchführung der Baumaßnahme werden in deutscher Sprache geführt. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmer an etwaigen Gesprächen in der Lage sind, Deutsch zu sprechen und zu verstehen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Teilnahmeantrags verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a Abs. 4 VOB/A-EU mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teilnahmefristfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Vergabe- und Tariftreuegesetz des Landes Hessen eingehalten werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung muss spätestens mit dem Endangebot eingereicht werden.
Die Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen im Teilnahmewettbewerb oder im Verhandlungsverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2) Kurze Unternehmensdarstellung auf maximal zwei DIN A4-Seiten (insb. Gesellschaftsstruktur, Geschäftsfelder, ggf. bestehende wirtschaftliche Verflechtungen).
3) Eigenerklärung zur Eignung.
4) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
• die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
• alle Mitglieder aufgeführt sind,
• ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird.
1) Aktuelle (nicht älter als 6 Monate), allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers.
2) Angaben zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei dieser jeweils (also pro angegebenem Jahr) mindestens 10.000.000,00 € betragen muss.
3) Angaben über das Bestehen einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € für Vermögensschäden.
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder aufzustocken).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Eine „Addition“ bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich.
Ein Mitglied muss daher für sich allein gesehen den geforderten Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren nachweisen und eine positive Bankauskunft vorlegen.
1) Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern (NU):
Darstellung des Systems bzgl.
• Lieferkettenmanagement und • Lieferkettenüberwachung • Qualitätsmanagementsystem gegenüber Lieferanten.
2) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschl. Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3) Angaben über das für die Leitung des Projekts und Aufsicht der Errichtung vorgesehene technische Personal und dessen Qualifikation.
4) Zwingende Nachweise der Zulassung, Überwachung & Prüfung von Schweißarbeiten (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
• DIN EN 1090-1: Ausführung von Stahltragwerken, Konformitätsnachweisverfahren (Herstellerqualifikation) • DIN EN 1090-2: Ausführung von Stahltragwerken, technische Regeln (Ausführung und Prüfung) • Richtlinie zur Qualitätssicherung zur Umsetzung der DIN ISO 3834-2:2006-03: Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe • Nachweis für den Kranbau o in EXC3 nach DIN EN 3834-2 o sowie Bewertungsgruppe B nach DIN EN 5817.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind, es ggf. aber als ausreichend angesehen wird, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass sich der Bieter in der Phase der Zertifizierung befindet. In diesem Falle ist ein Ansprechpartner der Zertifizierungsstelle mit Telefonnummer zu benennen. Gleichwertige ausländische Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bewerber obliegt.
5) Nachweis des Bewerbers über mindestens vier (4) von ihm hauptverantwortlich ausgeführte Leistungen/ Kranreferenzen in den letzten 8 Jahren (Zeitraum: 04/2014 bis 04/2022), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens • Angabe des Orts und der Zeit der Ausführung • Ansprechpartner mit Telefonnummer zur Referenzverifizierung • Angabe der Art der vertraglichen Bindung (z.B. AN/NU).
Es werden folgende Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit der Kranreferenzen gestellt:
• 1-Träger-Container- Portalkran • Einsatz im Trimodal Umschlag eines Binnenhafens • Tragfähigkeit mindestens 40t an den Seilen • beidseitiger Ausleger mit mindestens 10 m nutzbarer Ausladung • Spannweite mind. 25 m • Hubhöhe mind. 15 m • Umsetzungszeitraum (Übergabe an den Bauherrn / Besteller): 04/2014 bis 04/2022.
Hinweis: Es sind mindestens vier Kranreferenzen, jedoch keine vier Projektreferenzen nachzuweisen. Dabei ist unter einer Kranreferenz jeder errichtete Kran zu verstehen. Wurden bspw. innerhalb eines Projektes zwei Krane errichtet, so kann jeder dieser Krane als einzelne Referenz eingereicht werden. Es könnten somit auf der Grundlage dieses Projektes zwei Kranreferenzen nachgewiesen werden.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die technische Leistungsfähigkeit anhand der technischen Leistungsfähigkeit aller Mitglieder ermittelt. Die jeweiligen Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit müssen daher nicht durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sondern von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erbracht werden. Es ist zulässig, sich zum Nachweis der Eignung auf Nachunternehmen und deren Leistungsfähigkeit zu berufen („Eignungsleihe“), wenn eine verbindliche Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorliegt, im Auftragsfalle zur Verfügung zu stehen (siehe auch den Vordruck: „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Contargo GmbH & Co. KG August-Hirsch-Straße 3 47119 Duisburg (Deutschland) Freecall 00800 CONTARGO www.contargo.net [gelöscht].
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede Deutschland E-Mail: [gelöscht] Website: www.office-systems.de.
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Hessen ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, vertreten durch Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Vergabe- und Tariftreuegesetz des Landes Hessen eingehalten werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung muss spätestens mit dem Endangebot eingereicht werden.
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bewerber zu tragen.
Die Nachprüfungsstelle wird daher nur benannt, weil es sich um ein Pflichtfeld handelt, das zwingend auszufüllen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dramstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberechteinschlägig wäre.
Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.