Neubau Bürgerzentrum Nordwalde Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0102
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordwalde
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordwalde.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürgerzentrum Nordwalde Gerüstbauarbeiten
An der Bahnhofstraße 2 in Nordwalde ist der Neubau eines "Bürgerzentrum" als Verwaltungsgebäude
geplant. Das Gebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen die mit einem Erschließungstrakt miteinander
verbunden werden. Im Untergeschoss entstehen Technik-, Lager- und Werkstatträume sowie ein Archiv.
Außerdem ist ein Teil der Fläche des Untergeschosses für eine Tiefgarage geplant. Das Untergeschoss
entsteht in WU-Bauweise.
Das Gebäude erhält ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss, im letzteren werden die
Lüftungszentralen untergebracht.
Die oberirdischen Geschossen sind für die verschiedenen Verwaltungsräume der Gemeinde Nordwalde
geplant. Es stehen ebenso offene Multifunktionszonen wie auch Veranstaltungsräumlichkeiten.
Nordwalde Bahnhofstr. 2 48356 Nordwalde
Quadratmeter Gerüst: 2073
2 Treppentürme
Standzeit: 15 Wochen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zur Gewerbeanmeldung, Eintragung in das Handelsregister und in die Handwerksrolle gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung
- Eigenerklärung gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124)m dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Angaben gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124) zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124),
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gemäß Erklärung zur Eignung (Formular 124).
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124),
- Erklärung gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- Nachweis zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vor Ausführung der Leistungen und Aufrechterhaltung bis zur Beendigung der Leistungen auf eigene Kosten.
- Erklärung über in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbaren Leistungen gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124). Der Nachweis kann nicht durch Angabe der Nummer des für den öffentlichen Auftraggeber zugänglichen Präqualifikation geführt werden.
- Erklärung gemäß Angaben in der Erklärung zur Eignung (Formular 124), dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
- Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren im Sinne von § 6a EU Ziffer 3a) VOB/A.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTBRQ44
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).