Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Entwässerungs- und Rohbauarbeiten 1. Bauphase Referenznummer der Bekanntmachung: 12/771.31.1.100.9.4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de/E15768562
Abschnitt II: Gegenstand
Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Entwässerungs- und Rohbauarbeiten 1. Bauphase
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Entwässerungs- und Rohbauarbeiten für die Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis (1. Bauphase).
Dies beinhaltet im Wesentlichen Leistungen zur Herstellung der neuen Grundstücksentwässerung und den Neubau der Fahrzeughallen, wobei für einige Stoffe eine Stoffpreisgleitklausel gilt:
- Neubau der Fahrzeughallen in Mischbauweise Holz-Stahlbeton.
- Erneuerung und Erweiterung der Grundstückskanalisation zum Anschluss der neuen Gebäudeteile sowie der offenen Betriebshofflächen.
Die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme erfolgt in 2 Bauphasen. Weitere Hallen, Kanalabschnitte und Hofflächen folgen in der 2. Bauphase mit separaten Ausschreibungen.
75433 Maulbronn
Im Zuge der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis sollen im Wesentlichen folgende Leistungen erbracht werden:
1) Entwässerung/Tiefbau - Asphaltbefestigung aufnehmen, entsorgen, ca. 800 t
- Boden lösen, Planum herstellen, ca. 400 m³
- Schottertragschicht KFT herstellen, ca. 700 m³
- Kanal-Leitungsgaben herstellen, ca. 1300 m³
- Aushub von Leitungsgräben entsorgen, ca. 800 m³
- Verbau für Kanal-Leitungsgraben herstellen, ca. 1200 m²
- Kies-Sand-Gemisch liefern, in Leitungsgraben einbauen, ca. 900 m³
- Einkornbeton liefern, in Leitungsgraben einbauen, ca. 400 m³
- Entwässerungsrohrleitung aus PP-ML AD 160 bis AD 315 herst., ca. 200 m
- Entwässerungsrohrleitung aus dukt. Guss DN 300 herstellen, ca. 55 m
- SB-Fertigteilschacht herstellen, ca. 10 St.
- Verfüllung stillgelegte Kanäle mit Fließbeton, ca. 200 m
2) Rohbau - Herstellung Gründungssohlfläche, ca. 1.250 m²
- Fundamente aus Stahlbeton, ca. 210 m³
- Bodenplatte Stahlbeton, ca.1250 m²
- Wände Stahlbeton, ca. 330 m³
- Decken Stahlbeton, ca. 125 m²
- Vorgehängte Fertigteile an Fassadensockel Höhe 1,5 bis 1,9 m // ca. 22 Stk. Einzellänge 80 cm bis 400 cm
Für einige Stoffe werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß einer Stoffpreisgleitklausel erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Angabe der Umsätze in den vergangenen 3 Kalenderjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidation anhängig ist
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Erklärung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge ordnungsgemäß bezahlt wurden
- mindestens 3 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
- Die Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen ist obligatorisch (voraussichtlich wöchentlich).
- Auf der Baustelle sind die jeweils aktuellen Hygienestandards für das Baugewerbe einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.2.6) Bindefrist bis 11.07.2022 Über die Zuschlagserteilung entscheidet der Kreistagsausschuss voraussichtlich am 27.06.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland