Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Heizung-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 101-21-008 Ö-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Krankenhaus Hagen-Elsey - Heizung-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
Die Kath. Krankenhaus Hagen gem. GmbH beabsichtigt die Schließung des Krankenhauses Elsey mit seinen somatischen Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin, HNO und Gynäkologie und die Umwandlung in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Ziel ist es, die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Hagen mit der vorhandenen Psychiatrie am Standort Elsey zusammenzulegen. Zur Realisierung dieser Maßnahme sind erhebliche Umplanungen und Umbaumaßnahmen erforderlich. Hierzu sind diverse Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das vorhandene Krankenhaus Elsey soll in eine Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie umgebaut werden. Hierzu soll das vorhandene Gebäude erheblichen Umbaumaßnahmen unterzogen werden. Da es sich um einen Umbau im laufenden Betrieb handelt, wird dieser in drei Bauabschnitten durchgeführt. Die Umbaumaßnahmen sollen voraussichtlich im Januar 2022 beginnen und bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Bauleistungen in allen drei Bauabschnitten.In allen Bauabschnitten werden die Raumstrukturen des Bestandes verändert und an eine Nutzung zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Zwecken angepasst.In jedem Gebäudeteil ist ein separater Trinkwasser-Steigestrang geplant. Dieser wird etagenweise mit den Verbrauchern verknüpft, sodass ein übersichtliches Leitungsnetz entsteht. Die Trinkwasserbereitung erfolgt über Frischwasserstationen im Kellergeschoss. Das gesamt Netz ist mit einer Warmwasser-Zirkulation ausgestattet. Zur Reduzierung des Wärmeübertrags über die Armaturen, erfolgt die Verbraucheranbindung über Doppelwandscheiben bei PWC und Einzelzuleitungen bei PWH.Die Patientenzimmer werden durch bauseits eingebrachte Fertig-Nasszellen ausgestattet. Diese Nasszellen werden im Deckenbereich mit PWC, PWH und einem DN 80 Abluftanschluss an vorbereitete Absperreinrichtungen angeschlossen.Die Mengen und auszuführenden Arbeiten können dem beigefügten Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.