Erweiterung des Bestands an Netzwerk-Messgeräten beim Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 5/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Bestands an Netzwerk-Messgeräten beim Südwestrundfunk
Der Südwestrundfunk (SWR) setzt seit mehreren Jahren im Distributions- und Access-Bereich Netzwerk-Messgeräte des Herstellers „Allegro Packets GmbH“ ein, die ihre Aufgaben zum Sammeln, Analysieren und Auswerten des Datenverkehrs mit Übertragungsraten bis zu 10 Gbit/s erfüllen können. Derzeit werden an den Hauptstandorten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart die IT-Netzwerke in den Produktions-, Büro- und Redaktionsbereichen mit Übertragungsraten von 100 Gbit/s mit dem Netzwerk-Backbone des SWR verbunden, um die gestiegenen Anforderungen im Produktionsumfeld (z.B. Videoschnitt, Multicast Streams) erfüllen zu können. Mit den derzeit vorhandenen Netzwerk-Messgeräten ist es deshalb nicht möglich, eine qualifizierte Fehleranalyse im Netzwerkumfeld mit Übertragungsraten von 100 Gbit/s, z.B. im Core- und Distributions-Bereich, durchführen zu können. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant daher die Erweiterung des Bestands an Netzwerk-Messgeräten.
Gemäß Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Vertragsunterlagen, Kapitel 3.4: Baden-Baden, Stuttgart, Mainz
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber plant die Erweiterung des Bestands an Netzwerk-Messgeräten. Diese müssen im Core- und Distributions-Bereich bei Übertragungsraten von 10 Gbit/s und 100 Gbit/s zur Fehleranalyse eingesetzt werden können und über eine entsprechend große Ringspeichergröße verfügen. Die Daten der bereits vorhandenen Netzwerk-Messgeräte müssen von diesen neuen Netzwerk-Messgeräten ebenfalls analysiert, eine Echtzeit-Analyse an mehreren Messpunkten gleichzeitig durchgeführt und Daten miteinander korreliert werden können. Um diese Funktionalitäten erfüllen zu können, muss die Erweiterung des Bestands durch Netzwerk-Messgeräte des Herstellers „Allegro Packets GmbH“ erfolgen. Die Netzwerk-Messgeräte müssen frei Haus an die Standorte Baden-Baden, Stuttgart und Mainz geliefert werden. Die Anforderungen an die Netzwerk-Messgeräte sind in den Vertragsunterlagen, Kapitel 3.4 beschrieben. Konkret sind seitens des Auftraggebers folgende Leistungen definiert:
-Stationäres Netzwerk-Messgerät "Allegro Network Mulitmeter 5500" inklusive 1 Jahr Herstellergarantie (Garantie und Service) "Initial Allegro 5500 Guarantee and service extension" für den Standort Baden-Baden
-Stationäres Netzwerk-Messgerät "Allegro Network Mulitmeter 5500" inklusive 1 Jahr Herstellergarantie (Garantie und Service) "Initial Allegro 5500 Guarantee and service extension" für den Standort Stuttgart
-Stationäres Netzwerk-Messgerät "Allegro Network Mulitmeter 5500" inklusive 1 Jahr Herstellergarantie (Garantie und Service) "Initial Allegro 5500 Guarantee and service extension" für den Standort Mainz
-Zugehörige Funktionskomponenten
-Anlieferung der Netzwerk-Messgeräte und Funktionskomponenten
-Verpackung
-Technische Dokumentation der Netzwerk-Messgeräte
-Unterstützungsleistungen bei Störungen
Optionale Leistungen
-Optionale Funktionskomponenten für die Netzwerk-Messgeräte
-Garantie und Service-Verlängerung um 1 weiteres Jahr für Allegro Multimeter 5500 (Allegro 5500 Guarantee and service extension for 1 year)
-Garantie und Service-Verlängerung um 2 weitere Jahre für Allegro Multimeter 5500 (Upgrade of initial Allegro 5500 Guarantee and service extension by 2 years)
-Schulung von Personal online (z.B. Webinar)
Optionen:
-Optionale Funktionskomponenten für die Netzwerk-Messgeräte
-Garantie und Service-Verlängerung um 1 weiteres Jahr für Allegro Multimeter 5500 (Allegro 5500 Guarantee and service extension for 1 year)
-Garantie und Service-Verlängerung um 2 weitere Jahre für Allegro Multimeter 5500 (Upgrade of initial Allegro 5500 Guarantee and service extension by 2 years)
-Schulung von Personal online (z.B. Webinar)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B3.2 - Die durchschnittliche Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
3 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
6 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
9 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
12 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
B3.3 - Bonitätsindex aus o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
2 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Schwache Bonität
4 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
6 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
8 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute und hervorragende Bonität
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
-Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensereignis.
-Jeweils mindestens zweifach maximiert.
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Bei der "Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 20 Punkte erreicht werden.
werden:
A4.1 - Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt (eignungsbezogen) bezogen auf die Lieferung von Netzwerk-Messgeräten in vergleichbarer Art und Größe. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung von Netzwerk-Messgeräten.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen:
B4.1 - Bewertung des in den vergangenen drei Jahren begonnenen Referenzprojekts (eignungsbezogen) bezogen auf die Lieferung von Netzwerk-Messgeräten in vergleichbarer Art und Größe.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums nach Projektlaufzeit, gelieferte Produkte mit Stückzahlen, geografische Verteilung der Lieferleistungen sowie Unterstützungsleistungen bei Störungen bewertet.
Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
12 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt nur in einem der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
24 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in zwei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
36 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in drei der vorgegebenen Teilbereiche dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
48 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in allen vier Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
B4.2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung von Netzwerk-Messgeräten.
8 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
16 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein- und umgesetzt.
24 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein- und umgesetzt.
32 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.10.2 vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
A4.1 - Ein in den vergangenen drei Jahren begonnenes Referenzprojekt (eignungsbezogen) bezogen auf die Lieferung von Netzwerk-Messgeräten in vergleichbarer Art und Größe. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
A4.2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Lieferung von Netzwerk-Messgeräten.
Bei der "Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise eingereicht hat, alle Mindestanforderungen erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-
beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) mehr als 62 Eignungspunkte erreicht hat.
-Regelungen des Tariftreue-und Mindestlohngesetzes für öffentl.Aufträge in BW (LTMG)
-Vertragsunterlagen gem. Kap. 3.1Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff
-Der Bieter/jeder Nachunternehmer/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 3 Abs.1 LTMG (Tariftreuepflicht) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestentgelts entsprechend den Vorgaben des LTMG nur dann nicht abgegeben werden muss, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Entsprechendes gilt, sofern der Bieter beabsichtigt, den öffentl.Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von von Arbeitnehmern auszuführen die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
-den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]