Lieferung von drei Rettungstransportwagen für die Feuerwehr Aachen sowie medizinischer Teilbeladung Referenznummer der Bekanntmachung: FB60/310-2022/266-CR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]94
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von drei Rettungstransportwagen für die Feuerwehr Aachen sowie medizinischer Teilbeladung
Lieferung von drei Rettungstransportwagen für die Feuerwehr Aachen sowie medizinischer Teilbeladung
Standort des Herstellers - Fahrzeugüberführung durch den Auftragnehmer, siehe Leistungsverzeichnis
Lieferung von Fahrgestellen und Ausbau zum jeweiligen Einsatzzweck als Rettungstransportwagen.
Teillieferung von medizinischer Beladung.
- Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
- Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
- Referenzliste der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
- Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter, Konstruktionszeichnungen, Fotografien,
Prospektmaterial u. dgl.) sind in ausreichendem Maße dem Angebot beizufügen
- Für prüfpflichtige Ausrüstungsgegenstände sind erforderliche Prüfdokumente als Nachweis beizubringen
Bei Übergabe auszuhändigen:
- Prüfbescheinigung
Für die gesamte elektrische Anlage ist dem Besteller bei Übergabe eine mängelfreie Abnahmebescheinigung nach
DIN VDE und BetrSichV in konventioneller- und digitaler-Form mittels Datenträger auszuhändigen.
- Dokumentation
Sämtliche technische Daten wie Stromlaufpläne, Schaltpläne, Klemmenbelegungspläne und Gebrauchsanweisungen
der verbauten Komponenten sind mit eindeutiger Fahrgestellzuordnung (KFZ-Kennzeichen und Projektnummer)
strukturiert zu dokumentieren. Ausgabe erfolgt mittels Datenträger (USB) an den Besteller bei Abholung.
- Kommunikationstechnik
Über eingebaute Antennen, Leitungen und Geräte sind anerkannte und aussagefähige Messprotokolle (Zuordnung
zum Fahrgestell erkennbar) bei der Fahrzeugübergabe beizufügen
- Abnahme und Übergabe (siehe LV S. 29 Punkt 215)
Mit Übergabe des Fahrzeugs sind folgende Nachweise, jeweils geführt für das fertig ausgebaute Fahrzeug und in
deutscher Sprache, auszuhändigen:
= Mess- und Prüfprotokoll für die elektrische Anlage
= Mess- und Prüfprotokoll für das Telenotarztsystem
= Schaltpläne / Lageskizze der elektrischen und kommunikationstechnischen Installation
= messtechnischer Nachweis der Entkopplung von Antennen der Analog- bzw. Digitalfunkanlage zu weiteren Antennen
für jede Antenne
= Abnahmeprotokolle
= Bestätigung über die Einhaltung der Auf- und Einbaurichtlinien, insbesondere für die elektrischen Bauteile
= Bescheinigung über die Systemkonformität, insbesondere der EMV-Verträglichkeit mit Fahrzeugeinrichtungen des
Basisfahrgestells
= Garantieurkunden
= Energie- und Gewichtsbilanz
= Prüf- und Inspektionsanweisungen für sowie Prüf- und Inspektionshandbücher zur Dokumentation
= Konstruktionszeichnungen des Fahrzeugs und des Innenausbaus
= alle mitgelieferten Geräte (in zweifacher Ausführung)
= Schulungsunterlagen
= Verzeichnis der nächsten Vertragswerkstätten für Fahrgestell und Ausbau
Mit Ausnahme der Prüf- und Inspektionsbücher sind sämtliche Unterlagen in Druckform sowie digital auf einem Datenträger
in jeweils üblichem Dateiformat beizustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Bieterbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY6YJ45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52064
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]94
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen.
Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens innerhalb von 15 Tagen einzulegen.