Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 080-2022-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkkomponenten
Die FernUniversität in Hagen benötigt für den gesamten Campus in Hagen neue Netzwerkkomponenten. Hierzu werden in diesem Projekt das Herz des Netzwerkes, der Core, bis zum Gebäude Eingang im Distributionsbereich ausgetauscht. Dieses Projekt dient auch zur Etablierung eines neuen Netzwerkkonzeptes, welches dann später auf die Datacenter- und Access-Netzwerkinfrastruktur angewendet werden soll.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Die Netzwerktechnik im Core-? und Distributionsbereiches des Campus-Netzwerkes der FernUniversität soll erneuert werden.
Die Erneuerung soll den Bedarf nach
- größerer Bandbreite in der Gebäudeanbindung,
- größerer Stabilität in der Netzwerkanbindung durch eine stärkere netzwerktechnische Isolation der Gebäude vom Datacenter als auch untereinander und
- höherer Verfügbarkeit durch raschere Konvergenzzeiten bei Topologie Änderungen erfüllen.
Konkret sollen die kaskadierte Anbindung von Geräten der Accessebene abgelöst werden durch eine sternförmige Struktur, bei der jeder Switch in der Access Ebene direkt an die Geräte des
Gebäudeeingangs (Distributionsebene) angebunden ist.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDL5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.