Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-32-108-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Abholung ab Werk
Lieferung von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
Lieferung:
Die Lieferung der Fahrzeuge muss spätestens 15 Wochen nach Anlieferung des Fahrgestells beim Auftragnehmer erfolgen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Aufforderung einen Nachweis über die umgehende Bestellung des Basisfahrzeuges nach Auftragsvergabe vorzulegen.
Die Auslieferung erfolgt ab Werk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Fachkundenachweis über den Funkausbau
siehe unter "Eignungskriterien"
Folgende Unterlagen müssen mit dem Angebot eingereicht werden:
- Konstruktionszeichnung
- Gewichtsbilanz inkl. Achsverteilung
- Detaillierte Produktbeschreibung
- Fachkundenachweis über den Funkausbau
Vertragsstrafen:
Für den Fall des Lieferverzuges wird eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag vereinbart. Die Vertragsstrafe wird auf 5 % beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29VQY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.