Projektsonderleuchte Neubau Heidelberg Convention Center Referenznummer der Bekanntmachung: HDCC_440-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ggh-heidelberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsonderleuchte Neubau Heidelberg Convention Center
Entwicklung, Fertigung und Lieferung von Sonderleuchten "Glasleuchte Foyer"
Heidelberg Convention Center, Czernyring 20, 69115 Heidelberg
Die Vergabe der Entwicklung, Herstellung und Lieferung der gestalterisch und technisch hochwertigen Projektsonderleuchten "Glasleuchten Foyers" (L01_A, L01_B), einschließlich der Herstellung und Lieferung von zwei (d.h. ein Sockel und zwei Abschlußgläser) funktionsfähigen Musterleuchten, sowie die Herstellung und Lieferung von Leuchteneinbaugehäusen ist Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens.
Die produzierten Projektsonderleuchten werden dem bereits beauftragten Elektroinstallationsbetrieb dann seitens der Auftraggeberin zur Montage beigestellt.
Die produzierten Deckeneinbaugehäuse werden den Deckenbaugewerken dann seitens der Auftraggeberin zur Montage beigestellt.
Die Entwicklung dieser Sonderleuchte muss dabei in enger Zusammenarbeit nach den gestalterischen und technischen Vorgaben der Auftraggeberin und des von ihr beauftragten Lichtplaners erfolgen.
siehe Anlage: LV440-3_220331_Auftragsbekanntmachung_Teilnahmewbw_Sonderleuchten
2.3 Präsentation/Verhandlungsgespräch:
Derzeit vorgesehene Termine: 20.06.2022 und 21.06.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage:
LV440-3_220331_Auftragsbekanntmachung_Teilnahmewbw_Sonderleuchten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf
§ 160 GWB verwiesen:
§ 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt
diese Frist 10 Kalendertage.