Monitoring Neubau ZNA - Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-076-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mutlangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Neubau ZNA - Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Die Ostalb Kliniken beabsichtigen den Kauf eines Patienten-Monitoring-Systems, für den Neubau der ZNA und Onkologie am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd. Das Monitoring für die Zentrale Notaufnahme umfasst die Bereiche: Schockraum, Unfallchirurgie (UC) und Untersuchung sowie die Überwachung während des Transports.
Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Straße 85 73557 Mutlangen
Die Ostalb Kliniken beabsichtigen den Kauf eines Patienten-Monitoring-Systems, für den Neubau der ZNA und Onkologie am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd. Das Monitoring für die Zentrale Notaufnahme umfasst die Bereiche: Schockraum, Unfallchirurgie (UC) und Untersuchung sowie die Überwachung während des Transports. Zentrale Arbeitsplätze sind als Stützpunkt für Ärzte und Pflege vorgesehen. Insgesamt werden 25 Transportmonitore (Erweitertes Monitoring mit Transportmodul) benötigt. Für den Bereich Untersuchung sind 9 Transportmonitore vorgesehen. Zur Alarmweiterschaltung sollen vier Smartphones für die ZNA eingesetzt werden. Insgesamt werden für die ZNA drei Zentralen gefordert, von denen zwei gespiegelt werden. Erweitertes Monitoring mit Transportmodul: Die Transportmonitore sollen möglichst kompakt und flexibel sein sowie eine Lückenlose Patientenüberwachung sicherstellen. Ein einfacher und schneller Zugriff auf die elektronische Patientenakte, Labordaten, Informations-Systeme und weitere Quellen muss möglich sein. Der Patientenmonitor sollte über einen zusätzlichen Steckplatz für ein Parameter-Modul verfügen, dass je nach Überwachungsanforderungen des Patienten oder Fachbereichs spezifisch belegt werden kann. Für die Onkologie werden 10 Transportmonitore mit Basis-Ausstattung inkl. Zentrale (Desktop-Version) benötigt. Die Monitore sollen möglichst kompakt und flexibel für unterschiedlichste Pflegebereiche sein und für den Transport von Patienten mit hohem Akuitätsgrad sowie zur lückenlosen Patientenüberwachung aller Phasen der medizinischen Versorgung geeignet sein. Zur Vermeidung von Fehlern und zur Minimierung des Lernaufwands muss die Benutzeroberfläche intuitiv aufgebaut sein. Die Transportmonitore sind Bestandteil einer umfassenden modularen Überwachungsplattform, die in der gesamten klinischen Einrichtung eine zuverlässige Datenkontinuität gewährleisten müssen. Ein einfacher und schneller Zugriff auf die elektronische Patientenakte, Labordaten, Informations-Systeme und weitere Quellen muss möglich sein. Parametermodul und Patientenmonitor für die Onkologie sind in einem Gerät verbaut. Die Monitor-Einheit wird von der Zentrale getrennt und als Transportmonitor verwendet. Am Ziel angelangt, wird die Einheit wieder mit dem Monitor am Krankenbett oder mit der Zentrale verbunden. Die Alarme bleiben dabei erhalten und die benötigten Daten stehen permanent zur Verfügung. Die Daten an der Docking-Station an die elektronische Patientenakte übertragen. Zur Alarmweiterschaltung für die Onkologie sind zwei Smartphones vorgesehen. Die Smartphones dienen als drahtloses, krankenhausweites Messaging-System. Ziel ist der Aufbau einer Messaging- und Alarmplattform, zur Individualisierung der Sekundäralarme als Nachrichten, zur Filterung und zur Information des medizinischen Fachpersonals über bestimmte, vom Monitoring- Netzwerk erfasste medizinische Ereignisse. In einer Patientenübersicht werden alle Überwachungsdaten mit Daten und Alarmen zusammen geführt. Die Anwahl eines, an das Monitoring- Netzwerk angeschlossenen Patienten und der Zugriff auf Echtzeitdaten oder aufgezeichnete Daten, wie z. B. grafische Trends, Ereignisse und Vollaufzeichnung, für eine schnelle und begründete Therapieentscheidung müssen möglich sein. Die Alarme sind von der Zentrale kontrollierbar. Funktionsumfang: Farbcodierte Alarmnachrichten, konfigurierbare Alarmlautstärken sowie die farbliche Kennzeichnung des Schrittmacherspikes zur Unterstützung der Alarmerkennung. Die Monitoring-Zentrale ist für 10 Transportmonitore ausgelegt. Die Ereignisse werden auf einem ca. 22" großen Wide-screen-Monitor mit Touch-Bedienung dargestellt (Desktop-Version). Die Übernahme/Übergabe der ADT HL7-Daten zur Aufnahme, Entlassung und Verlegung (Admit, Discharge and Transfer, ADT), HL7-Trenddaten und Echtzeit-Patientendaten, wird über eine HL7-Schnittstelle realisiert. Kurven, numerische Werte und Alarme müssen dauerhaft gespeichert werden können. Ziel ist der Aufbau einer strukturierten, bidirektionalen Datenübertragung zwischen dem Krankenhausinformationssystem (KIS) bzw. klinischen Informationssystem (PDMS) sowie den Patientenmonitoren im Monitoring-Netzwerk auf HL7-Protokoll-Basis. Die erfassten Vitaldaten werden automatisch an jedes vorher definierte Darstellungssystem gesendet. Von dem KIS / PDMS erfasste Daten zu Aufnahme, Entlassung und Verlegung (ADT) werden an das Monitoring-Netzwerk und die daran angeschlossenen Patientenmonitore gesendet. Hinweis: Das Monitoring-System bzw. Verteilte Alarm System (VAS) kann über DECT-Technologie oder WLAN realisiert werden! Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur (geringe Anzahl von Access Point für WLAN) wird die DECTTechnologie präferiert! Falls WLAN angeboten wird, sind die Voraussetzungen zur sicheren Umsetzung und lückenlosen Funktion (Anzahl und Ausstattung der Access-Points) inkl. der geschätzten Kosten in einer separaten Anlage der Ausschreibung beizufügen!
1. Teil-Wartung und Service für die ersten fünf Jahre inkl. 2 Jahre Gewährleistung
2. Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
3. Laserdrucker-netzwerkfähig
4. Entropie Modul
5. Narkosegase Modul
6. NMT Modul
7. Spirometrie direkt Modul
8. INVOS - Sättigung im Gehirn Modul
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
1.) Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
2. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff oder DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig).
1. Nachweis der Objektbesichtigung (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
3. Nachweis: CE-Zertifikate für die zu liefernden Gegenstände
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine vorherige Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich und kann nach telefonischer Absprache mit Herr Wolfgang Mader - Baumanagement unter +49 173 30 18 167 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY9C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.