Rahmenvereinbarung über die Folienbeklebung und -beschriftung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0051-37-5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Folienbeklebung und -beschriftung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Köln
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage einer Folienbeklebung und -beschriftung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Köln für die Dauer von 48 Monaten.
Rahmenvereinbarung über die Folienbeklebung und -beschriftung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Köln Köln
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage einer Folienbeklebung und -beschriftung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Stadt Köln für die Dauer von 48 Monaten.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Der Bieter verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001. Dieses muss zwingend auch für die Bereiche Produktion und Verarbeitung gültig sein. Der Nachweis ist durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Prüfstelle zu erbringen.
- Der Bieter muss vom Hersteller der zu verarbeitenden Folien als befähigtes Unternehmen qualifiziert sein, diese zu verarbeiten und aufzubringen. Der Nachweis ist durch ein gültiges Zertifikat des Herstellers zu erbringen.
- Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Referenzliste zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit ein. Es ist nachzuweisen, dass seit dem 01.01.2019 mindestens drei Rahmenvereinbarungen vergleichbaren Umfangs abgeschlossen worden sind. Die Referenzliste muss folgende Informationen beinhalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- Auftragsumfang
- Fahrzeugtyp(en)
- Der Auftragnehmer muss für die Durchführung der Dienstleistung über hierfür qualifizierte Mitarbeiter (zum Beispiel Grafiker, Schilder- und Lichtreklamehersteller) verfügen. Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung des Bieters zu erbringen. Mit der Eigenerklärung sind insbesondere die Anzahl und die Einzelqualifikation der Mitarbeiter nachzuweisen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet.
Für jedes Angebot wird die Leistungspunktzahl L und der Gesamtangebotspreis P in ein Verhältnis Gesetzt und die Kennzahl Z ermittelt.
Z = L/P
Die Kennzahl Z wird mit dem Kennzahlenfaktor Fz (1*105) multipliziert. Dabei wird kaufmännisch auf die dritte Nachkommastelle gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält vorbehaltlich der Erfüllung aller Ausschlusskriterien den Zuschlag. Die Gesamtleistungspunktzahl L wird durch Addition der Leistungspunktzahlen aller Bewertungskriterien ermittelt.
Erreichen mehrere Angebote den gleichen Rang, so richtet sich die Rangfolge nach der höchsten Gesamtleistungspunktzahl L. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Eine ausführliche Beschreibung der Verfahrensweise finden Sie unter Abschnitt 6 im Dokument _LB Fzg RV Bekl.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC72
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU