Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten und OP-Leuchten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medizin.uni-tuebingen.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten und OP-Leuchten
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt über eine Rahmenvereinbarung die Beschaffung von mindestens 200 und höchstens 300 Deckenversorgungseinheiten, sowie mindestens 50 und höchstens 100 OP-Leuchten und mindestens 30 und höchstens 100 Wandleuchten über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu beauftragen.
Deckenversorgungseinheiten
72076 Tübingen Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Die genaue Lieferadresse ist dem gesonderten SAP Auftrag zu entnehmen.
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt über eine Rahmenvereinbarung die Beschaffung von mindestens 200 und höchstens 300 Deckenversorgungseinheiten, sowie mindestens 50 und höchstens 100 OP-Leuchten und mindestens 30 und höchstens 100 Wandleuchten über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung mit Laufzeit von 96 Monaten ist gültig ab Zuschlagserteilung. Die Einzelabrufe erfolgen über separaten SAP-Auftrag. Nach § 21 Abs. 6 VgV ist in Sonderfällen eine mehr als vierjährige Vertragslaufzeit zulässig. Im vorliegenden Verfahren werden zwei Rahmenvereinbarungen auf Losebene mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer und einer achtjährigen Vertragslaufzeit ausgeschrieben. Die verlängerte Laufzeit ist durch die hohe Anzahl der auszutauschenden Einheiten im gesamten Klinikum, sowie die Interdependenzen der zu liefernden Einheiten mit den bauseitigen Gewerken begründet. Jeder Einzelabruf hat eine individuelle Planungszeit mit einem hohen Aufwand. Die an die Planung anschließenden Lieferzeiten sind aktuell mit bis zu 16 Wochen einzuschätzen. Um den Klinikbetrieb sicherstellen zu können, muss der Austausch der Deckenversorgungseinheiten auf 8 Jahre verteilt werden. Zudem hat die Planung der Vergabeunterlagen seit Mitte 2019 bereits einen großen Aufwand dargestellt und steht deshalb nicht im Verhältnis zu einer Rahmenvereinbarung von einer Laufzeit mit 4 Jahren.
OP- und Wandleuchten
72076 Tübingen Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle. Die genaue Lieferadresse ist dem gesonderten SAP Auftrag zu entnehmen.
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt über eine Rahmenvereinbarung die Beschaffung von mindestens 200 und höchstens 300 Deckenversorgungseinheiten, sowie mindestens 50 und höchstens 100 OP-Leuchten und mindestens 30 und höchstens 100 Wandleuchten über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung mit Laufzeit von 96 Monaten ist gültig ab Zuschlagserteilung. Die Einzelabrufe erfolgen über separaten SAP-Auftrag. Nach § 21 Abs. 6 VgV ist in Sonderfällen eine mehr als vierjährige Vertragslaufzeit zulässig. Im vorliegenden Verfahren werden zwei Rahmenvereinbarungen auf Losebene mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer und einer achtjährigen Vertragslaufzeit ausgeschrieben. Die verlängerte Laufzeit ist durch die hohe Anzahl der auszutauschenden Einheiten im gesamten Klinikum, sowie die Interdependenzen der zu liefernden Einheiten mit den bauseitigen Gewerken begründet. Jeder Einzelabruf hat eine individuelle Planungszeit mit einem hohen Aufwand. Die an die Planung anschließenden Lieferzeiten sind aktuell mit bis zu 16 Wochen einzuschätzen. Um den Klinikbetrieb sicherstellen zu können, muss der Austausch der Deckenversorgungseinheiten auf 8 Jahre verteilt werden. Zudem hat die Planung der Vergabeunterlagen seit Mitte 2019 bereits einen großen Aufwand dargestellt und steht deshalb nicht im Verhältnis zu einer Rahmenvereinbarung von einer Laufzeit mit 4 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Medgas TEchnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berndroth
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56370
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gebrüder Martin GmbH & Co KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntgabe eines Auftragswertes unterbleibt aufgrund § 39 Abs. Abs. 6 VgV. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- u. Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher enthält das Formular den fiktiven Wert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYPYYDV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
- etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV.2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
- hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.