Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 140/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der Sicherheitsinfrastruktur
Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der unter Kapitel 2 des Leistungsverzeichnisses Anlage 2 genannten Bereiche.
Im Einzelnen soll die Unterstützung folgende Aufgabenbereiche abdecken:
a. Vor-Ort-Einsatz zur Unterstützung des System-Betriebs. Beseitigung von reproduzierbaren Mängeln und Störungen der Software und/oder Hardware.
b. Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in Kapitel 2 Anlage 2 näher spezifizierten Systeme notwendig sind.
c. Durchführung administrativer Aufgaben, die nur vor Ort durchgeführt werden können (Hardwaretausch, Systemwiederherstellung nach Totalausfall).
d. Bereitstellung und Installation von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte nach gegenseitiger Absprache, sobald diese allgemein verfügbar sind.
e. Lieferung von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte, sofern diese für den störungsfreien Basisbetrieb nach Einschätzung durch den Dienstleister erforderlich und sobald diese allgemein verfügbar sind.
f. Ganzheitliche Problembetreuung und -lösung. Der Dienstleister verwaltet selbständig herstellerübergreifend Trouble Tickets. Diese Maßnahme beschleunigt die Problemlösung. Der Dienstleister hält für diesen Zweck Seriennummern und Wartungsvertragsprofile des DAAD vor. Der Help-Desk des Dienstleisters wird auch Fremddienstleister, z.B. bei einem Hardware-Fehler, im Sinne des DAAD koordinieren und die damit verbundene Logistik übernehmen. Die Supportzugänge müssen für den Dienstleister freigelegt sein. Als Schnittstelle zum Hersteller koordiniert der Dienstleister die Einsätze der Servicetechniker, um eine zeitnahe und effektive Serviceleistung zu bewirken.
g. Die Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Hard- und Software durch Informationen zur Verfügbarkeit verbesserter Versionen, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, etc.
h. Vorort-Besprechungen nach Abstimmung zum Abgleich des aktuellen Ist-Zustandes und allgemeinen Informationsaustausches im Sinne der Systemwartung.
i. Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendeisätze) nach vorheriger Vereinbarung.
j. Erstellen von Betriebshandbüchern, Dokumentationen und Benutzeranleitungen.
Neben der fortlaufenden Optimierung und Weiterentwicklung werden ggf. verschiedene Einzelprojekte je nach Dringlichkeit angefordert.
Es ist ein Kontingent von 220 Beratertagen pro Jahr zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung vorgesehen. Der DAAD wird die vereinbarten Leistungen regelmäßig nach Bedarf abrufen. Eine Mindestgarantie an Abruftagen kann nicht gegeben werden.
In der Regel wird ein vor-Ort-Einsatz an vier Tagen pro Woche in Bonn in Abstimmung mit dem DAAD benötigt. Während der Corona Pandemie gelten Sonderregelungen. Überwiegende Beratungsleistungen können remote erbracht werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
usgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, die Optimierung und Weiterentwicklung der Systeme der unter Kapitel 2 des Leistungsverzeichnisses Anlage 2 genannten Bereiche.
Im Einzelnen soll die Unterstützung folgende Aufgabenbereiche abdecken:
a. Vor-Ort-Einsatz zur Unterstützung des System-Betriebs. Beseitigung von reproduzierbaren Mängeln und Störungen der Software und/oder Hardware.
b. Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in Kapitel 2 Anlage 2 näher spezifizierten Systeme notwendig sind.
c. Durchführung administrativer Aufgaben, die nur vor Ort durchgeführt werden können (Hardwaretausch, Systemwiederherstellung nach Totalausfall).
d. Bereitstellung und Installation von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte nach gegenseitiger Absprache, sobald diese allgemein verfügbar sind.
e. Lieferung von Updates, Hotfixes, Patches und Upgrades für die Vertragsprodukte, sofern diese für den störungsfreien Basisbetrieb nach Einschätzung durch den Dienstleister erforderlich und sobald diese allgemein verfügbar sind.
f. Ganzheitliche Problembetreuung und -lösung. Der Dienstleister verwaltet selbständig herstellerübergreifend Trouble Tickets. Diese Maßnahme beschleunigt die Problemlösung. Der Dienstleister hält für diesen Zweck Seriennummern und Wartungsvertragsprofile des DAAD vor. Der Help-Desk des Dienstleisters wird auch Fremddienstleister, z.B. bei einem Hardware-Fehler, im Sinne des DAAD koordinieren und die damit verbundene Logistik übernehmen. Die Supportzugänge müssen für den Dienstleister freigelegt sein. Als Schnittstelle zum Hersteller koordiniert der Dienstleister die Einsätze der Servicetechniker, um eine zeitnahe und effektive Serviceleistung zu bewirken.
g. Die Beratung hinsichtlich der im Einsatz befindlichen Hard- und Software durch Informationen zur Verfügbarkeit verbesserter Versionen, Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten, etc.
h. Vorort-Besprechungen nach Abstimmung zum Abgleich des aktuellen Ist-Zustandes und allgemeinen Informationsaustausches im Sinne der Systemwartung.
i. Einsätze außerhalb der Servicezeiten (Abend-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendeisätze) nach vorheriger Vereinbarung.
j. Erstellen von Betriebshandbüchern, Dokumentationen und Benutzeranleitungen.
Neben der fortlaufenden Optimierung und Weiterentwicklung werden ggf. verschiedene Einzelprojekte je nach Dringlichkeit angefordert.
Es ist ein Kontingent von 220 Beratertagen pro Jahr zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung vorgesehen. Der DAAD wird die vereinbarten Leistungen regelmäßig nach Bedarf abrufen. Eine Mindestgarantie an Abruftagen kann nicht gegeben werden.
In der Regel wird ein vor-Ort-Einsatz an vier Tagen pro Woche in Bonn in Abstimmung mit dem DAAD benötigt. Während der Corona Pandemie gelten Sonderregelungen. Überwiegende Beratungsleistungen können remote erbracht werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Leistung beginnt am 01.08.2022.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.07.2023.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
---
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
---
Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: 850.000 €
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Beratungsleistungen für die Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung von Systemen der Sicherheitsinfrastruktur.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
---
Der Bieter muss nachweislich ASC Partner für Palo Alto sein oder nachweislich die gleichen Leistungen zu gleichen Konditionen wie ein ASC Partner für Palo Alto erbringen können.
Zudem sollte er APT Response Dienstleister laut BSI sein oder über eine vergleichbare Zertifizierung verfügen.
---
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage 09 ist zu verwenden.
---
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage 11)
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
---
Folgende Erfahrungsbereiche müssen durch die vorgelegten Referenzen mindestens 3 mal abgedeckt werden. Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
1. Erfahrung in der Beratung für Betriebsunterstützung, Optimierung und Weiterentwicklung von Systemen der Sicherheitsinfrastruktur wie in der Leistungsbeschreibung, Anlage 2, dargestellt
2. Erfahrung in der Umsetzung und Durchführung administrativer Aufgaben, die zum sicheren Betrieb der in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Systeme notwendig sind
3. Erfahrung in ganzheitlicher Problembetreuung und -lösung inkl. Verwaltung von Trouble Tickets sowie Koordinierung von Fremddienstleistern
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.