9770 - Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung gemaß Referenznummer der Bekanntmachung: 5-22-J-9770
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9770 - Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung gemaß
Der § 16i SGB II ist ein Förderinstrument für langzeitarbeitslose und langzeitleistungsbeziehende Menschen im SGB II-Leistungsbezug
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es ermöglicht eine längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung mit dem Ziel der Teilhabe am Arbeitsmarkt. Während der Förderung der Beschäftigung soll eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung stattfinden.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung einer Preisgleitklausel gemäß § 25 der Zusätzlichen Vertrags-bedingungen (Teil C/635) eine zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von jeweils bis zu 36 Monaten vor. Der Zeitraum zum Abruf der Einzelabrufe innerhalb der Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung beträgt zwölf Monate. Zu den Bedingungen für die Ausübung dieser Option durch den Auftraggeber wird auf § 23 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Darüber hinaus besteht sowohl die Möglichkeit zur Erhöhung als auch zur Reduzierung des Fördervolumens der Rahmenvereinbarung. Zu den Bedingungen für die Nutzung der Möglichkeit zur Änderung des Fördervolumens wird auf § 24 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (Teil C/635) verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern mit dem Angebot ebenfalls vorzulegen ist ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 u. 184 SGB III i.V.m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.6 bzw. Ziffer 3.2). Die Trägerzulassung muss sich über den gesamten Maßnahmezeitraum erstrecken.
Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über 1. den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Angaben zu der von einem anderen Unternehmen überlassenen Eignung. Sollte das Angebot in die nähere Auswahl kommen, sind
nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: 1. die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Nachweise über einschlägige Aktivitäten innerhalb der letzten drei Jahre mit der Zielsetzung bzw. dem Schwerpunkt „Coaching und berufliche Integration von arbeitslosen erwerbsfähigen Menschen“.
Entsprechende Nachweise sind per Referenzliste (Vordruck D.2) dem Angebot beizufügen. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen.
Bezüglich der Darstellung der bisherigen Aktivitäten ist eine tabellarische Aufstellung (Referenzliste = Vordruck D.2) nach folgendem Aufbau beizufügen:
1. Maßnahmeart, Leistung, Zielgruppe
2. Anzahl der Teilnehmenden
3. Durchführungsjahr und -zeitraum
4. Durchführungsort
5. Auftraggeber mit Anschrift
6. Ansprechperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer
Sofern keine Nachweise über bisherige Aktivitäten vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden.
Sofern einschlägige Aktivitäten noch nicht bestehen, beschreiben Sie auf einem gesonderten Blatt, welches Sie den Angebotsunterlagen beifügen, wie Sie ohne einschlägige Aktivitäten die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen werden.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.4 und B.5.5) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben.
Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen.
Die namentliche Nennung des Personals sowie die Einreichung ausgefüllter Personalerhebungsbögen (s. Vordruck D.3) ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalerhebungsbögen können jedoch im Vorfeld der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für alle in dieser Maßnahme einzusetzenden namentlich zu benennenden Fachkräfte (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten „Erhebungsbogen Personal“ (s. Vordruck D.3) vorzulegen. Insbesondere Qualifikationen und vorgesehene Aufgaben sind im Personalerhebungsbogen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalerhebungsbögen (Vordruck D.3) ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe „elektronisch in Textform“ ohne Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.