Energetische Sanierung und Erweiterung des Radsportforums Kaarst Büttgen

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sportforum-kaarst.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E12959428
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E12959428
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Fördermittelempfänger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Trägerverein Sportanlage

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetische Sanierung und Erweiterung des Radsportforums Kaarst Büttgen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben werden Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Erweiterung des Bauvorhabens Radsportforum/Radhalle Büttgen.

Die geplante Maßnahme umfasst drei Bauteile:

• Bauteil A – Radsportforum mit Neubau/ Anbau • Bauteil B – Hotel mit Anbau und • Bauteil C - Gymnastikhalle Die zwischen 1971 und 1979 erbaute Radsportbahn und -halle mit Internat / Hotel und Gymnastikhalle soll saniert werden. Ziel der Sanierung ist zum einen die Modernisierung / Zukunftsfähigkeit, zum anderen aber auch die energetische und technische Sanierung unter wirtschaftlichen Aspekten. Es ist mit dem Nutzer ein schlüssiges und modernes Raumprogramm zu erstellen, welches Grundlage der Planung wird.

Die Planung und Umsetzung der Halle sollte insbesondere Punkte des Reglements des internationalen Radsportverbandes berücksichtigen, damit die Halle entsprechend wettbewerbsfähig ist. Hierzu zählen als Beispiel die Herstellung einer inneren Sicherheitszone mit Balustrade, die Erreichung optimaler Trainingstemperaturen (minimal ca. 22-23 Grad, optional zu betrachten bis minimal 26 Grad), Berücksichtigung von Beleuchtung von 1.000 Lux, sowie Standorte der Einrichtung für die Offiziellen sowie technische Ausstattungen. Der geplante Umbau umfasst insbesondere das Dach der Radsporthalle, das gem. vorliegender Begutachtungen Mängel aufweist.

Im Hinblick auf die (in Teilen) energetische Sanierung ist die Fassade zu überplanen.

Der vorhandene Zugang zwischen Gastronomie / Hotel und Radhalle erfolgt über eine Untertunnelung in der Südkurve. Diese Untertunnelung ist nicht barrierefrei. Ein barrierefreier Zugang zur Bahnmitte erfolgt zurzeit über die Zugänge Tribüne und eine Überquerung der Radbahn. Vor dem Hintergrund „Sicherheit im Sport“ ist diese Lösung zu überplanen, wobei ein weiterer Zugang über einen Anbau mit Untertunnelung der Radbahn in der Nordkurve zunächst gewünscht aber nicht festgeschrieben ist.

Neue Räume, die ein Anbau schaffen könnte, sind im Raumprogramm zu erfassen. Es ist beim Neubau zu berücksichtigen, dass in der Nachbarschaft eine Schule gebaut wird. Es sind verschiedene Varianten und alternative Standorte zu denken.

Der Zugang zur Gastronomie und dem Hotel ist ebenfalls nicht barrierefrei und soll durch einen Außenaufzug / Anbau erschlossen werden. Dieser wäre im östlichen Teil des Hotels denkbar. Auch dies ist gemäß Bebauungsplan zu prüfen. Die Struktur des Hotels mit Gastronomie und Zimmern bleibt erhalten, es sollten durch den Anbau vier neue behindertengerechte Zimmer entstehen.

In der Lösungsentwicklung ist der Brandschutz zu berücksichtigen. Ausführungen haben in Teilen noch Bestandsschutz (natürliche Rauchabzugsanlage über Dachkuppeln), bei einer Sanierung wird dieser entfallen. Es ist ein neues Brandschutzkonzept erforderlich, welches auch Räume, die nicht Teil der Planung sind, einbezieht.

Ziel ist es, mit Ende der LPH 2 ein schlüssiges Konzept mit einer belastbaren Kostenschätzung (Ebene 1) zu erhalten, welche unter anderem Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte sein wird.

In den der Ausschreibung informativ bereits beigefügten Raumbüchern werden die Räume des Gesamtobjekts Hotel / Gastronomie, Radsporthalle und Gymnastikhalle erfasst und beschrieben. Der Bestandsaufnahme liegt eine Begehung aller Räume und einer sichtbaren Begutachtung zu Grunde. Eine vollständige intensive Begutachtung ist in den LPH 1 als Grund- wie auch als besondere Leistung verankert. Aufgrund des Alters der Gebäude und der steten Renovierung von verschiedensten Bereichen, die aber nicht planerisch erfasst sind, ist eine ausführliche technische Bestandsaufnahme zwingend. Diese umfasst die Prüfung sämtlicher Grundleitungen Elektro und Sanitär und deren Dokumentation, sofern vorhandene (ebenfalls zur Verfügung gestellte) Gutachten hierzu nicht ausreichen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die bestehende Brandmeldeanlage durch die Erweiterung noch den Anforderungen entspricht. Die Dokumentation ist Grundlage der weiteren Planung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Hauptort der Ausführung:

Kaarst-Büttgen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der AG beabsichtigt, folgende Leistungen im Rahmen der Generalplanung zu vergeben.

• Objektplanung • Planung Technische Gebäudeausrüstung • Tragwerksplanung incl. Tragwerksprüfung Radrennbahn • Tiefbauplanung • Bauphysik • Freianlagenplanung • Vermessungsleistungen • Brandschutzfachplanung • SiGeKo Ggf. wird das Planungsteam durch weitere Fachberater ergänzt. Ist der AN der Ansicht, dass weitergehende Fachplanungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind, so hat er dies dem AG rechtzeitig anzukündigen.

Das Sportforum legt Wert auf eine nachhaltige Baumaßnahme unter Berücksichtigung energieeffizienter Bauweisen und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Es ist ein Bauwerk anzustreben, das eine möglichst ausgeglichene Energiebilanz aufweist. Darüber hinaus ist dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit unter dem Gesichtspunkt geringer Wartungs- und Erhaltungskosten Rechnung zu tragen.

Sind über die vom AG bereitzustellenden Unterlagen und Informationen hinaus weitere Auskünfte erforderlich, hat der AN diese vom AG unverzüglich und in schriftlicher Form anzufordern. Ebenso hat der AN den AG regelmäßig über den Stand des Projektes zu informieren. Insbesondere sind dem AG alle Entwicklungen, die das Erreichen des in der Auftragsaufgabenstellung beschriebenen Projektziels gefährden, unverzüglich mitzuteilen.

Der AN hat alle für die Erbringung seiner Leistung notwendigen Auskünfte und Unterlagen so rechtzeitig beim AG und den anderen Beteiligten anzufordern, dass keine Beeinträchtigung des Projektablaufes entsteht.

Der AN ist ebenso verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern bzw. weiterzuleiten, dass diese ihre Leistung ordnungsgemäß erbringen können.

Zu den Grundleistungen des AN gehört die Erarbeitung von alternativen Planungsvorschlägen, die eine Erreichung der Projektziele sicherstellen.

Durch den AN sind in regelmäßigen Abständen, mindestens 14-tägig, bei Bedarf entsprechend öfter, Besprechungen zu organisieren und zu leiten. Das Ergebnis aus den Besprechungen ist durch den AN zu protokollieren und zu verteilen. Die Protokolle sind unverzüglich an den definierten Verteilerkreis zu versenden, spätestens nach 3 Arbeitstagen. Der benannte Projektleiter Planung hat die Besprechungen zu führen.

Der Projektleiter Planung darf ausschließlich aus wichtigen Gründen und nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden.

Weitere Planungsbesprechungen, die seitens des AN durchgeführt werden, sind ebenfalls durch den AN zu protokollieren.

Seitens des AN ist ein aktives Änderungsmanagement durchzuführen. Etwaige Änderungswünsche sind in einem Formular des AG zu erfassen, planerisch und preislich zu bewerten und nach Entscheidung durch den AG in einer fortlaufenden Liste zu führen.

Als Planungsgrundlagen werden vom AG folgende Unterlagen bereitgestellt:

• Raumbücher Flächenprogramm und Bestandsanalysen zu den zu planenden Räumen • Vorhandene Bestandsaufnahmen, Stellungnahmen und Gutachten Gegenstand der Ausschreibung sind die beschriebenen Generalplanerleistungen für die Leistungsphase 1-9 nach HOAI nebst besonderen Leistungen. Einzelheiten ergeben sich aus dem an dieser Stelle noch rein informatorisch beigefügten Preisblatt je Bauteil.

Es ist eine stufenweise Vergabe vorgesehen. Zunächst werden die Generalplanerleistungen in allen genannten Planungsdisziplinen für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI fest beauftragt. Alle weiteren Leistungsphasen können stufenweise – einzeln oder kumuliert, vollständig oder teilweise, für einzelne Fachdisziplinen oder gesamt – seitens des Auftraggebers optional abgerufen werden. Die Bewerber werden bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass mit Abschluss einzelner Abrufstufen die Gremien der Beteiligten darüber entscheiden werden, ob und wenn ja in welchem Umfang weitere Leistungen abgerufen werden. Dies hängt auch maßgeblich von Entscheidungen des Fördermittelgebers ab, wobei die Vergabestelle bei ordnungsgemäßer Vorabprognose davon ausgeht, dass die gewünschten Förderungen erfolgen werden. Werden einzelne Leistungen/Optionen nicht abgerufen, ergeben sich hieraus keinerlei Rechte für den AN.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros. Diese werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:

Referenzwertung Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens zwei vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.

Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 100 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten zwei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als zwei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der zwei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.

Die Punkteverteilung (max. 20 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:

1. Brutto-Auftragswert der KG 200-500 für die Bauleistungen bei Generalplanerleistung/KG 300-400 für die Bauleistungen bei Objektplanung/TGA Kleiner als GP: EUR 7,5/ OP: 3,5 Mio. = Ausschlusskriterium größer/gleich GP: EUR 7,5/ OP: 3,5 Mio. = 0 Punkte größer/gleich GP: EUR 7,8/ OP: 3,8 Mio. = 1 Punkt größer/gleich GP: EUR 8,1/ OP: 4,1Mio. = 2 Punkte größer/gleich GP: EUR 8,4/ OP: 4,4 Mio. = 3Punkte größer/gleich GP: EUR 8,7/OP: 4,7 Mio. = 4 Punkte größer/gleich GP: EUR 9,0/OP: 5,0 Mio. = 5 Punkte 2. Inhalt der Generalplanung/ Objektplanung GP: Weniger als Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung/ OP: keine energetische Sanierung oder Halle = Ausschlusskriterium GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens zwei weitere Planungsdisziplinen/ OP: energetische Sanierung und Halle = 5 Punkte GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens 3 weitere Planungsdisziplinen/ OP: energetische Sanierung und Halle plus Aspekte Barrierefreiheit = 10 Punkte 3. Umsetzungszeitraum jeweils für Generalplanung/ Objektplanung vor 2012 = Ausschlusskriterium 2012 - 2014 = 1 Punkt 2015- 2018 = 2 Punkte 2019 - 2022 = 3 Punkte 4. Referenzschreiben des Auftraggebers (Nachweis) jeweils für Generalplanung/Objektplanung nein = 0 Punkte ja = 2 Punkte (Nachweis erforderlich, Schreiben beifügen) Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.

Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“:

1. Berufserfahrung der Projektleitung über 13 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung über 13 Jahre = 10 Punkte 13 Jahre = 9 Punkte 12 Jahre = 8 Punkte 11 Jahre = 7 Punkte 10 Jahre = 6 Punkte 9 Jahre = 5 Punkte 8 Jahre = 4 Punkte 7 Jahre = 3 Punkte 6 Jahre = 2 Punkte 5 Jahre = 1 Punkt unter 5 Jahren = Ausschluss 3. Anzahl der gewerteten Referenzen (max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein) 5 Referenzen = 10 Punkte 4 Referenzen = 8 Punkte 3 Referenzen = 6 Punkte 2 Referenzen = 4 Punkte 1 Referenz = 2 Punkte Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit 130 Punkte erreicht werden.

Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären, behält sich die Vergabestelle vor, bis zu 5 Bewerberber zu Verhandlungen aufzufordern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die konkreten Inhalte des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (50 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektbeteiligten im Rahmen der Verhandlungsgespräche (50 %).

Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 50 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 50 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.

Die Bieter sind in Ihrer Kalkulation und Angebotslegung generell frei. Es ist von einer stufenweisen Beauftragung auszugehen, wobei zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI gemäß Auftragssoll vergeben werden. Die Leistungsphasen 3-9 werden optional ausgeschrieben.

Ein absolut belastbares, optimales Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Dessen Vorstellung im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungsgesprächs wird daher mit insgesamt 50 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 50 Punkte zu erreichen.

Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (10 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.

Vor diesem Hintergrund wird bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt explizit darauf hingewiesen, dass alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs in der „Checkliste Leistungsfähigkeit“ benannten verantwortlichen Personen für • die Projektleitung und • stellvertretende Projektleitung und • Planungsleitung Objektplanung (ggf. Personenidentität möglich) und • Planungsleitung TGA (ggf. Personenidentität möglich) zwingend an dem Termin im Verhandlungsverfahren teilnehmen müssen, da sonst der Erhalt der vollen Punktzahl nicht möglich ist. Dies gilt nicht bei Personenidentität.

Etwaige Vertreter (z.B. Geschäftsführer o.ä.), die im Auftragsfall die Ausführung nicht übernehmen, können nicht bewertet werden, da ansonsten die Auftragsbezogenheit nicht gegeben wäre. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es für die Wertung relevant sein kann, dass – sofern mehrere Verantwortliche benannt sein sollten – alle Verantwortlichen im Rahmen der Präsentation vortragen, damit die Vergabestelle einen Eindruck von den beteiligten Personen erlangen kann.

ACHTUNG: FÜR DEN TEILNAHMEANTRAG SIND DIESE ANGABEN NOCH NICHT RELEVANT! ES MUSS WEDER EIN ANGEBOT KALKULIERT WERDEN NOCH EINE PRÄSENTATION ERSTELLT WERDEN! DIE ANGABEN DIENEN NUR DER MAXIMALEN TRANSPARENZ.

Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekannt gemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.

Auf das Erstangebot wird ohne weitere Verhandlungen nicht der Zuschlag erteilt.

Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle. Der Abruf weiterer Stufen setzt u.U. auch weitere Bewilligungen durch den Fördermittelgeber voraus.

Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:

Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.

Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform eingereicht werden.

Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),

• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“),

• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“) mit dort geforderten Nachweisen • mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),

• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.

Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.

Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von sechs Kalendertagen nachfordern.

Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.

Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

• Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).

• Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):

a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 € in dem Fachbereich „Planung von Hochbauten“ (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).

b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung) c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):

a. Vorlage mindestens eines (1) vergleichbaren Referenzprojekts für Generalplanerleistung (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o als Generalplaner mindestens die Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung für einen Hochbau erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung) UND o mindestens brutto 7.500.000,00 € anrechenbare Kosten KG 200-500 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2012 und 2022 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).

b. Vorlage mindestens eines (1) vergleichbaren Referenzprojekts für Planungsleistungen im Rahmen einer energetischen Sanierung ODER eines Umbaus einer Halle (Formular Referenzen) Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn o als Planer entweder die Objektplanung oder TGA erbracht oder koordiniert wurde, ggf. auch als Generalplaner (Inhalte der Leistung) UND o mindestens brutto 3.500.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts) UND o das Projekt zwischen 2012 und 2022 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).

Klarstellung: Ein Referenzprojekt kann nicht doppelt gewertet werden, auch wenn es jeweils die Mindestanforderungen erfüllt.

c. Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.

Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Neben der Vergabestelle (Trägerverein des Sportforums) sind an der Umsetzung der Maßnahme auch die Stadt Kaarst sowie der Rhein Kreis Neuss beteiligt. Im weiteren Verlauf der Maßnahme sollen Fördermittel des Landes NRW eingeworben werden.

In die vom AN durchzuführende Koordination sind insofern alle AG-interne Beteiligte, Behörden und ggf. weitere Sonderfachleute einzubeziehen, deren Fachbereiche nicht durch das Leistungssoll des Generalplaners abgedeckt sind.

Folgende Termine sind umzusetzen:

• Fertigstellung Grundlagenermittlung und Vorplanung zur finalen Beschlussvorlage ca. 31.10.2022 • Beginn mit Leistungsphase 3 im I. Quartal 2023 Durch den Auftraggeber wurde eine Grobkostenermittlung zur Kalkulierung des Honorars vorgenommen. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:

KG Bauteil A Bauteil B Bauteil C 300 6.200.000,00 € 800.000,00 € 60.000,00 € 400 2.800.000,00 € 400.000,00 € 40.000,00 € 500 250.000,00 € 50.000,00 € 10.000,00 € brutto 9.250.000,00 € 1.250.000,00 € 110.000,00 € netto 7.770.000,00 € 1.050.000,00 € 95.000,00 € Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle. Der Abruf weiterer Stufen setzt u.U. auch weitere Bewilligungen durch den Fördermittelgeber voraus.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/05/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:

Franz-Josef Kallen Olympiastraße 5 41564 Kaarst Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Franz-Josef Kallen Olympiastraße 5 41564 Kaarst Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.

b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Empfänger von personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:

Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft:

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung:

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung:

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Recht auf Widerspruch:

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber als e.V. kein öffentlicher Auftraggeber iSd § 99 Nr. 1-3 GWB ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/04/2022

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