Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI / Neubau Hallenbad Warendorf Referenznummer der Bekanntmachung: VE 731
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-warendorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI / Neubau Hallenbad Warendorf
Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI für den Neubau des Hallenbades in Warendorf.
Neubau Hallenbad Warendorf 48231 Warendorf
Die Stadtwerke Warendorf GmbH ist ein lokaler Energieversorger, der im Stadtgebiet von Warendorf Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser liefert. Die Stadt Warendorf ist eine mittlere kreisangehörige Stadt und die Kreisstadt des Kreises Warendorf. Sie liegt im Regierungsbezirk Münster im Norden Nordrhein-Westfalens.
In Warendorf gibt es ein Hallen- und ein Freibad, mit denen die Stadt Warendorf ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge nachkommt und insbesondere Schul- und Vereinsschwimmen, aber auch Öffentlichkeitsschwimmen anbietet.
Nunmehr strebt der Auftraggeber einen Neubau des Hallenbades an, da das bisherige Hallenbad aus dem Baujahr 1968 stark sanierungsbedürftig ist.
Detaillierte Projektbeschreibung siehe Teilnahmeunterlagen / Projektbeschreibung.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume.
Eignung nach Ziffer III. 1.2) - III. 1.3)
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
a) Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 nach § 34 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Nummer 10.1)
b) Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (Leistungsphase 3 und 4 nach § 34 Abs. 3 Nr. 3 und 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Nummer 10.1)
c) Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 5 bis 7 nach § 34 Abs. 3 Nr. 5 - 7 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Nummer 10.1)
d) Stufe 4: Objektüberwachung (Leistungsphase 8 nach § 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Nummer 10.1)
e) Stufe 5: Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Nummer 10.1)
Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als zwölf Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (s. Mindeststandards);
-Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für den Neubau oder die Sanierung von Hallenbädern) gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 4 VgV (20%).
Der Auftraggeber verlangt als Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 45 Abs. 2 VgV einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10 %).
- Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanungsleistungen für den Neubau und die Sanierung von Hallenbädern ) der letzten fünf Jahre gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (20 %).
- Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanungsleistungen für den Neubau und die Sanierung von Hallenbädern) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (20 %).
- Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Objektplanungsleistungen für den Neubau und die Sanierung von Hallenbädern ) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. (20 %).
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI. 3.) Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
- Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens fünf qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl.
Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9.Nicht berücksichtigte Bieter erhalten für die Erstellung einer vollständigen Konzeptidee eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bieter aussagekräftige und wertbare letztverbindliche Angebote vorlegen und dem Auftraggeber nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine entsprechende Rechnung stellen. Das Nutzungsrecht der vorgelegten Unterlagen verbleibt bei der Vergabestelle. Die Entschädigung des berücksichtigten Bieters wird dem Gesamtpreis angerechnet. Die Erarbeitung eines Entwurfs i. S. d. HOAI wird im Zuge dieses Vergabeverfahrens nicht erwartet/gefordert.
Für den Fall, dass das Verfahren aufgehoben wird, sind - soweit rechtlich zulässig - Entschädigungsansprüche des Bieters ausgeschlossen."
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62RGJ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.