Redaktionelle Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Z33 O4080-0045/167
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Dienstleistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die digitale Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit des BMZ. Der Auftragnehmer unterstützt das BMZ bei der Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und der Fortentwicklung der digitalen Medien, insbesondere der Website www.bmz.de und der über bmz.de bereitgestellten Sonderformate (insgesamt Webpräsenzen) in struktureller und redaktioneller Hinsicht.
10963 Berlin
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Dienstleistungen für die digitale Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit des BMZ. Der Auftragnehmer unterstützt das BMZ bei der Gestaltung, Pflege, Aktualisierung und Fortentwicklung der digitalen Medien, insbesondere der Website www.bmz.de und der über bmz.de bereitgestellten Sonderformate (insgesamt Webpräsenzen) in struktureller und redaktioneller Hinsicht.
Die redaktionellen Arbeiten umfassen sowohl die inhaltliche als auch die technische Redaktion. Hinzu kommt die Erstellung eines digitalen Newsletters sowie die Entwicklung von Online-Quiz-Spielen. Auf Abruf sollen SharePics, Infografiken, kurze Animationen oder einfache Illustrationen für die Social-Media-Kanäle und die Webseite der Auftraggeberin entwickelt werden. Der technische Betrieb (Hosting) und die technische Betreuung (Support) gehören nicht zum Leistungsumfang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte legen Sie zum Nachweis Ihrer Eignung gem. §§ 122 GWB, 42 ff. VgV die in der Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2; Abschnitt „betreffend Ihre Eignung“) geforderten und im Folgenden erläuterten Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot vor. Ausschließlich diese Checkliste über abzugebende Unterlagen (Anlage 2) gibt Ihnen vor, welche Unterlagen gefordert sind, während die folgenden Ausführungen diese Unterlagen erläutern, falls erforderlich.
Soweit Eignungsnachweise von einem Präqualifizierungssystem ersetzt werden, an welchem Sie teilnehmen, können Sie statt der betroffenen Einzelnachweise Ihren Teilnahmenachweis (ggf. mit Ihrer Registriernummer) angeben.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE Formular abgeben. In diesem Fall müssen Sie
jedoch berücksichtigen, dass die EEE regelmäßig nicht alle hier geforderten Erklärungen oder Nachweise vollständig abdeckt.
Fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung
ausgeschlossen. Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien, d. h., wenn eine Anforderung nicht erfüllt wird, wird das Angebot nicht bewertet und kann den Zuschlag auf diese Ausschreibung nicht erhalten.
Die Eignungsfeststellung erfolgt auf Basis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nichtvorliegens von Ausschlussgründen der jeweiligen Bieter/Bieterinnen, welche auf Basis der hier
geforderten Erklärungen oder Nachweise ermittelt wird:
Ein unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe, die u. a. beinhaltet, dass Ihr Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz oder vergleichbaren
gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
hat (bitte Formblatt Anlage 5 benutzen). Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben!
Einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister/Gewerbezentralregisterauszug des/der erfolgreichen Bieters/Bieterin fordert die Auftraggeberin nach Abschluss der Prüfung und
Wertung selbst ab. Bitte geben Sie die dafür erforderlichen Angaben (Namen, Sitz und Rechtsform Ihrer Firma, zuständiges Registergericht bzw. zuständige Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer) im Formblatt „Angaben für Registerabfragen vor vergaberechtlichen Entscheidungen“ an (bitte Formblatt Anlage 6 benutzen), bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und Mitglieder einer Bietergemeinschaft abgeben.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, statistische Angaben zur Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) am Wettbewerb zu melden. Bitte geben Sie die für Ihr
Unternehmen zutreffenden Kenndaten zur Einstufung als KMU in der ausgefüllten Anlage 7a (Angaben zur Einstufung als KMU) ab. Wie Sie die Kenndaten ermitteln, können
Sie den verlinkten Internet Seiten sowie der beigelegten Erläuterung der Europäischen Kommission (EU KOM) zu den Unternehmenstypen u. a. (Anlage 7b) entnehmen. Bitte auch für eventuelle Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen und alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben! Die Nutzung des Musters ist z. Zt. freiwillig, daher erfolgt kein Angebotsausschluss, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wird.
Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Exemplar der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz (bitte Formblatt Anlage 13 benutzen). Bei der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (KO Kriterium). Beachten Sie dabei die angegebenen Anforderungen an den Mindestumsatz. Bestätigen Sie bitte, dass Ihr Netto Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU erwirtschaftet wurde, jeweils mindestens 200.000 € betragen hat. Bitte auch für alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft abgeben.
Eine ausgefüllte Referenzliste (Formblatt Anlage 11) mit allen dort geforderten Angaben. Es sind mindestens drei Referenzaufträge anzugeben, die der Bieter für Auftraggeber ausgeführt hat und die betreffend der u.a. Aspekte mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Teile der Leistungen müssen jeweils innerhalb der letzten fünf Jahre, rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (Ziff. 2.3.1) liegen. Der Beginn des jeweiligen Referenzauftrags kann dabei auch zeitlich vor dem Referenzzeitraum liegen.
Diese Referenzaufträge müssen vergleichbar hinsichtlich folgender Aspekte sein:
Praktische Erfahrung im Umgang mit dem CMS System CoreMedia (dabei muss der Bieter nachweisen, dass er ein CoreMedia System mit einem Umfang von mindestens 1.000 Seiten und Such und Formularfunktionen betreut hat).
Auftraggeber: Öffentlicher Auftraggeber aus dem Bereich Verwaltung (z.B. Bundesbehörden).
Umgang mit Themen aus den Bereichen Außen oder Entwicklungspolitik, internationale Beziehungen oder Nachhaltigkeit.
Vergleichbares Auftragsvolumen (mindestens [Betrag gelöscht] Euro bezogen auf vier Jahre). Es ist nicht zwingend erforderlich, dass einzelne Referenzaufträge gleichzeitig mehrere oder alle Bedingungen erfüllen. Sie müssen jedoch so viele Referenzaufträge benennen, dass alle o. a. inhaltlichen Anforderungen nachgewiesen sind.
Vorstellung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Teams. Bitte nutzen Sie dafür Formblatt Anlage 12 (Qualifikationsbogen) und machen darin alle geforderten Angaben. Gerne dürfen Sie erforderlichenfalls die Liste fortschreiben oder zusätzliche Blätter verwenden. Für die folgenden vorgesehenen Rollen sind die aufgeführten Mindestvorgaben einzuhalten. Die Erfahrungen und Kenntnisse müssen durch einen Lebenslauf und entsprechende Zeugnisse und Nachweise nachgewiesen werden. Ihr Team wird auf Basis der wie folgt beschriebenen Mindestkriterien auf seine fachliche Eignung hin bewertet (1 Person Projektleitung, 1 Person stv. Projektleitung, 3 Personen Online Redaktion, 1 Person Mediengestalter/in):
Die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung muss über fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich Online Redaktion verfügen, davon mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Projektleitung einer Online Redaktion (jeweils rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (s. Ziff. 2.3.1)).
Die Online Redaktion muss über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich Online Redaktion und davon mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich technische Redaktion mit den WCMS Systemen Fiona oder CoreMedia verfügen (jeweils rückgerechnet vom Tag des Endes der Angebotsfrist (s. Ziff. 2.3.1)).
Die Rolle Mediengestalter/in muss über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Mediengestaltung verfügen.
Die Projektleitung, stellvertretende Projektleitung und Online Redaktion muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem geistes oder sozialwissenschaftlichem Fachgebiet oder ein abgeschlossenes journalistisches Volontariat oder eine Ausbildung zum Redakteur/zur Redakteurin verfügen.
Die Rolle Mediengestalter/in muss über eine abgeschlossene Ausbildung als Mediengestalter/in oder einen vergleichbaren praxisorientierten Studienabschluss bzw. Weiterbildungsnachweise im Bereich Mediengestaltung verfügen.
Die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung muss über Sprachkenntnisse im Englischen auf einem Niveau von mindestens GER B1 verfügen.
Für BIGE Mitglieder und Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Leistungsteile durchführen sollen, muss dieses Formblatt ebenfalls abgegeben werden. In diesen Fällen dürfen Teammitglieder aller BIGE Mitglieder oder entsprechend einzusetzender Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen kumulativ berücksichtigt werden (bitte geben Sie dann an, welche Teammitglieder durch die einzelnen BIGE Mitglieder und Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gestellt werden sollen).
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages ergeben sich aus den folgenden Unterlagen: Vertrag (Anlage 4a).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt (§ 160 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), ist der Verstoß fristgerecht, d. h.
unbeschadet des Ablaufs der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
jedoch bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens
bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Das nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugte Unternehmen kann einen Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann
unverzüglich begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Die Begründung muss nach §
161 Abs. 2 GWB die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der
behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung
der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen. Zudem ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gem. § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Das gilt
gem. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB auch für Bewerber, also Wirtschaftsteilnehmer, die
sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren,
einem Verhandlungsverfahren, einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung, einem wett-bewerblichen Dialog oder einer
Innovationspartnerschaft beworben haben oder eine solche Aufforderung
erhalten haben, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf
gem. § 134 Abs. GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag
nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, § 134 Abs. 2
Satz 3, 2. Halbsatz GWB.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an
die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die
Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer
entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung
des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.