Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und Vorlagenherstellung (print und digital) der Inhalte der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.27 - 0063/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und Vorlagenherstellung (print und digital) der Inhalte der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung und Vorlagenherstellung (print und digital) der Inhalte der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die grafische Gestaltung, Druckvorlagenherstellung und Erstellung digitaler Vorlagen (z.B. barrierefreie PDF-Dateien) für die Inhalte der Schriftenreihe der bpb geschlossen. Zu den Aufgaben der Auf-tragnehmerin gehören auch die Aufbereitung der in den Druckvorlagen verwendeten Text-, Bild- und Grafikdateien für den Internetauftritt der bpb (Bildmaterial als JPG-Dateien, Texte als XML-Datei mit DTD) sowie auch die Recherche und der Einkauf von Bild-/Grafikmaterial inkl. der erforderlichen Rechte.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum von 2022 bis 2023 geschlossen.
Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 2026 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu [Betrag gelöscht] Euro (ohne MwSt.) abgerufen werden können. Es besteht keine Verpflichtung zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.
Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils
ein Jahr, bis maximal zum 2026 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausrüstung (z.B.: Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die Erbringung der geforderten Leistung grundsätzlich erfüllt sind.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausrüstung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
• Ansprechpartner Auftragsabwicklung/Beratung + Vertreter
• Ansprechpartner grafische Gestaltung + Vertreter
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner und Vertreter: Hoch- oder Fachhochschulabschluss mit Schwerpunkt Grafik-Design oder Kommunikationsdesign)
• Ansprechpartner Umsetzung / Vorlagenherstellung (print und digital) + Vertreter
(Mindestanforderung für den Hauptansprechpartner + Vertreter: Mediengestalter oder vergleichbarer Abschluss)
Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens drei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Bitte löschen Sie die in dem Vordruck eingetragenen Hilfestellungsangaben nicht und tragen Sie dort die geforderten Angaben ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Referenzobjekt 1 - Nachweis für gestalterische Kompetenz
Vom Bieter ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiges Referenzobjekt für gedruckte Publikationen zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
• Es handelt sich um die Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung einer wissenschaftlichen Schriftenreihe in gedruckter Form im Format von ca. DIN A4-A5
• Die Gestaltung der Referenz muss erkennbar (Hausschrift, wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept, Logos und Gestaltungselemente) auf Basis bestehender Corporate Design erstellt worden sein.
• Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten haben
Referenzobjekt 2 - Nachweis für Kompetenz barrierefreie PDF-Datei
Vom Bieter ist eine Referenz für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
• Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 60 Seiten haben und der Inhalt muss mindestens 5 Seiten mit Bildern und/oder Grafiken sowie Text enthalten sowie mindestens zwei Tabellen beinhalten.
• Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz über die Erstellung von E-Books und XML-Daten
Zusätzlich ist der Nachweis über die Kompetenz in der Erstellung von E-Books (PDF, ePub, o.ä.) sowie im Umgang mit der Erstellung von XML-Daten über aussagekräftige Erläuterungen und Referenzaufträge nachzuweisen.
• Bei den Referenzaufträgen sollte es sich um Publikationen handeln, deren Layout auf einer XML Struktur basiert bzw. welche als E-Book erschienen sind (Nachweis über verschiedene Referenzaufträge möglich).
• Bei den benannten Referenzaufträgen müssen entsprechend der ausgeschriebenen Leistung, sowohl Abbildungen, Grafiken und Tabellen enthalten sein.
Zu den Referenzen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z.B. Beratung, Beschaffung, Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken etc., redaktionelle Bearbeitung, grafische Gestaltung, Illustration, Proof-Herstellung, (Druck-)Vorlagenherstellung, Druckabwicklung, etc.)
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.