Stadt Wesseling - Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungsleistungen, Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRG16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesseling
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesseling.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbt-kanzlei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wesseling - Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungsleistungen, Glas- und Rahmenreinigung
Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung
sowie Glasreinigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling. Der
Auftragsgegenstand ist in drei Teillose aufgeteilt.
Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen.
Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten kann das zu erzielende Ergebnis der Reinigungsarbeiten
variieren. Grundsätzlich ist die Sauberkeit herzustellen und ein guter optischer Eindruck der Räume/Gebäude
zu erzeugen. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbelege, Wände, Treppen,
Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen,
Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in
bestimmten Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen.
Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter
Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen), soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind
staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Die Oberflächen sind mit einem auf ihre Beschaffenheit
abgestimmten Wischpflegemittel zu reinigen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss
separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. Die Grundreinigung umfasst
ebenfalls das Ein- und Ausräumen des beweglichen Inventars, das feuchte Reinigen (auch oberhalb von 1,80
m) von Mobiliar, Schaltelementen, Steckdosen, Scheuerleisten, Fensterbänken, Leuchtkörperverkleidung
und Heizkörpern. Freigeräumte Schränke inklusive Küchen- und Kantinenschränke sind auszuwaschen. Bei
den Bodenbelagsarten Linoleum und PVC sind die Beschichtungen zu entfernen und neue Beschichtungen
aufzutragen (3-maliger Auftrag). Für Teppichböden ist eine
Shampoonierung und Sprühextraktion vorzunehmen. Die Grundreinigungen sind Abrufleistungen. Die
Grundreinigungsflächen werden von Jahr zu Jahr durch den Auftraggeber festgelegt. Erfahrungsgemäß geht
der AG davon aus, dass pro Jahr ca. 40 % der angebotenen Bodenflächen grundgereinigt werden müssen.
Die Glasreinigung umfasst auch die Rahmenreinigung. Die zu Grundflächen der zu reinigenden Glasflächen
sind in den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Der Zuschlag bei der Unterhalts- und Grundreinigung wird auf 1 Los limitiert. Für den Fall, dass ein Bieter nach
der Wertung in beiden Unterhaltsreinigungslosen auf Rang 1 liegt, erhält er den Zuschlag auf das wertmäßig
größte Los. Der auf Rang 2 liegende Bieter im verbliebenen Los erhält den Zuschlag auf das andere Los.
Unterhalts-,Grund- und Sonderreinigung
Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung der
nachfolgend aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling.
Gebäude, Anschrift in 50389 Wesseling:
Altes Rathaus, Bahnhofstraße 20
Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz 1
Feuerwache Kronenweg, Kronenweg 49
GS Goetheschule, Hubertusstraße
GS Joh.-Gutb.-Schule, Gartenstraße
Doppelturnhalle, Gartenstraße
FS Fröbelschule, Gartenstraße
Kita Lahnstraße, Lahnstraße
Turnhalle Mainstraße, Mainstraße
Kita Taunusstraße, Taunusstraße
Jugendzentrum, Taunusstraße
Friedhofshalle Friedensweg, Friedensweg
Friedhofshalle Hubertusstraße Hubertusstraße
Kita Jahnstraße, Jahnstraße
Kita Bonner Straße, Bonner Straße
Kronenbuschhalle, Am Kronenbusch
Umkleidegebäude Jugendstadion, Am Kronenbusch
Stadion Wesseling, Jahnstraße
WC-Anlage Im Rheinpark inkl. Altenstube, Auf dem Sonnenberg
Volkshochschule Bonner Straße, Bonner Straße 47
Feuerwehrgerätehaus Urfeld, Rheinstraße
GS Rheinschule, Josef-Kuth-Weg 4
Mehrzweckhalle Urfeld, Josef-Kuth-Weg 2
Friedhofshalle Urfeld, Auf der Trift/Ecke Bolemer
Kita Weidenweg, Weidenweg
Umkleidegebäude Stadion Urfeld, Kreuz-Knippchen
Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen.
Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten kann das zu erzielende Ergebnis der Reinigungsarbeiten
variieren. Grundsätzlich ist die Sauberkeit herzustellen und ein guter optischer Eindruck der Räume/Gebäude
zu erzeugen. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbelege, Wände, Treppen,Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen,
Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in
bestimmten Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen.
Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter
Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen), soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind
staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Die Oberflächen sind mit einem auf ihre Beschaffenheit
abgestimmten Wischpflegemittel zu reinigen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss
separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. Die Grundreinigung umfasst
ebenfalls das Ein- und Ausräumen des beweglichen Inventars, das feuchte Reinigen (auch oberhalb von 1,80
m) von Mobiliar, Schaltelementen, Steckdosen, Scheuerleisten, Fensterbänken, Leuchtkörperverkleidung
und Heizkörpern. Freigeräumte Schränke inklusive Küchen- und Kantinenschränke sind auszuwaschen. Bei
den Bodenbelagsarten Linoleum und PVC sind die Beschichtungen zu entfernen und neue Beschichtungen
aufzutragen (3-maliger Auftrag). Für Teppichböden ist eine
Shampoonierung und Sprühextraktion vorzunehmen. Die Grundreinigungen sind Abrufleistungen. Die
Grundreinigungsflächen werden von Jahr zu Jahr durch den Auftraggeber festgelegt. Erfahrungsgemäß geht
der AG davon aus, dass pro Jahr ca. 40 % der angebotenen Bodenflächen grundgereinigt werden müssen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Das Vertragsverhältnis tritt am 01.08.2022 in Kraft. Der Leistungsbeginn bei bestimmten Objekten kann davon
abweichen. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.07.2025 und verlängert sich maximal dreimal um ein weiteres
Jahr, wenn der Auftraggeber ihn nicht spätestens mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der regulären
Vertragsdauer kündigt.
Unterhalts-,Grund- und Sonderreinigung
Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung der
nachfolgend aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling.
Gebäude, Anschrift in 50389 Wesseling:
Hauptschule, Schützenweg
Realschule, Schwarzdornweg
Gymnasium, Schützenweg
Zentraleinheit, Schwarzdornweg
Fünffachturnhalle Schulzentrum, Berzdorfer Straße
Kita Waldstraße, Waldstraße 102
Feuerwehrgerätehaus Berzdorf, Falkenweg
GS Keldenich, Schulstraße 5
Turnhalle Schulen Keldenich - alt, Friedhofsweg
Turnhalle Schulen Keldenich - neu, Friedhofsweg
GS Brigidaschule, Hauptstraße
Turnhalle Berzdorf inkl. Umkleide Sportplatz, Emsstraße
Friedhofshalle Keldenich, Friedhofsweg
Friedhofshalle Berzdorf, Sternenstraße
Kita Im Stockental, Im Stockental
Kita Im Blauen Garn, Im Blauen Garn
Kita Entenfang, Entenfangstraße
WC-Anlage Am Entenfang, Rodenkirchener Straße
Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen.
Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten kann das zu erzielende Ergebnis der Reinigungsarbeiten
variieren. Grundsätzlich ist die Sauberkeit herzustellen und ein guter optischer Eindruck der Räume/Gebäude
zu erzeugen. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbelege, Wände, Treppen,
Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen,
Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in
bestimmten Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen.
Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter
Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen), soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind
staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Die Oberflächen sind mit einem auf ihre Beschaffenheit
abgestimmten Wischpflegemittel zu reinigen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss
separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. Die Grundreinigung umfasst
ebenfalls das Ein- und Ausräumen des beweglichen Inventars, das feuchte Reinigen (auch oberhalb von 1,80 m) von Mobiliar, Schaltelementen, Steckdosen, Scheuerleisten, Fensterbänken, Leuchtkörperverkleidung
und Heizkörpern. Freigeräumte Schränke inklusive Küchen- und Kantinenschränke sind auszuwaschen. Bei
den Bodenbelagsarten Linoleum und PVC sind die Beschichtungen zu entfernen und neue Beschichtungen
aufzutragen (3-maliger Auftrag). Für Teppichböden ist eine
Shampoonierung und Sprühextraktion vorzunehmen. Die Grundreinigungen sind Abrufleistungen. Die
Grundreinigungsflächen werden von Jahr zu Jahr durch den Auftraggeber festgelegt. Erfahrungsgemäß geht
der AG davon aus, dass pro Jahr ca. 40 % der angebotenen Bodenflächen grundgereinigt werden müssen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Das Vertragsverhältnis tritt am 01.08.2022 in Kraft. Der Leistungsbeginn bei bestimmten Objekten kann davon
abweichen. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.07.2025 und verlängert sich maximal dreimal um ein weiteres
Jahr, wenn der Auftraggeber ihn nicht spätestens mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der regulären
Vertragsdauer kündigt.
Glasreinigung
Der Auftragsgegenstand ist die turnusmäßige Glasreinigung der nachfolgend aufgeführten Objekte der Stadt
Wesseling.
Gebäude, Anschrift in 50389 Wesseling:
Altes Rathaus, Bahnhofstraße 20
Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz 1
Feuerwache Kronenweg, Kronenweg 49
Feuerwehrgerätehaus Berzdorf, Falkenweg 14
Feuerwehrgerätehaus Urfeld, Rheinstraße 135
Schulen Keldenich, Schulstraße 5
Turnhallen Schulen Keldenich - alt ,Friedhofsweg 17
Turnhalle Schulen Keldenich - neu, Friedhofsweg 15
Brigidaschule, Hauptstraße 10
Turnhalle Berzdorf inkl. Umkleide Sportplatz, Emsstraße
Goetheschule, Hubertusstraße 32
Joh.-Gutb.-Schule, Gartenstraße 14
Doppelturnhalle Gartenstraße, Gartenstraße 14
Rheinschule, Josef-Kuth-Weg 4
Mehrzweckhalle Urfeld, Josef-Kuth-Weg 2
Hauptschule,Berzdorfer Straße
Realschule, Schwarzdornweg
Zentraleinheit, Schwarzdornweg
Fünffachturnhalle Schulzentrum, Berzdorfer Straße
Fröbelschule, Mainstraße
Kita Lahnstraße, Lahnstraße
Turnhalle Mainstraße, Mainstraße
Kita Taunusstraße, Taunusstraße 1
Jugendzentrum , Taunusstraße 1
Friedhofshalle Friedensweg ,Friedensweg
Friedhofshalle Keldenich, Friedhofsweg
Friedhofshalle Berzdorf ,Sternenstraße
Friedhofshalle Hubertusstraße, Hubertusstraße
Friedhofshalle Urfeld, Bolemer Weg
Kita Jahnstraße, Jahnstraße
Kita Weidenweg, Weidenweg 10
Kita Bonner Straße, Bonner Straße 90
Kita Im Stockental, Im Stockental 24
Kita Im Blauen Garn, Im Blauen Garn 80
Kita Entenfang, Entenfangstraße 60
Kita Waldstraße ,Waldstraße 104
Kronenbuschhalle , Am Kronenbusch 2
Umkleidegebäude, Jugendstadion Am Kronenbusch 1
Stadion Wesseling, Jahnstraße
WC-Anlage Im Rheinpark inkl. Altenstube, Auf dem Sonnenberg
Kita Westring, Westring
Haus Sonnenberg - Hinterhaus, Auf dem Sonnenwerg 22
Rhein-Forum - EG, Kölner-Straße 38-44
Rhein-Forum - Veranstaltungshalle, Kölner-Straße 38-44
Rhein-Forum - Büros 1.OG, Kölner-Straße 38-44
Rhein-Forum - DG, Kölner-Straße 38-44
Die Glasreinigung umfasst auch die Rahmenreinigung. Die Grundflächen der zu reinigenden Glasflächen sind
den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Das Vertragsverhältnis tritt am 01.08.2022 in Kraft. Der Leistungsbeginn bei bestimmten Objekten kann davon
abweichen. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.07.2025 und verlängert sich maximal dreimal um ein weiteres
Jahr, wenn der Auftraggeber ihn nicht spätestens mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der regulären
Vertragsdauer kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragungen bei der Industrie- und Handelskammer)
1.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate bis zum Ablauf der Angebotsfrist)
1.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate bis zum Ablauf der Angebotsfrist)
1.5 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die meisten Mitarbeiter versichert sind (nicht älter als 3 Monate bis zum Ablauf der Angebotsfrist)
1.6 Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020)
1.7 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.8 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.9 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.10 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.11 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.12 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB .
1.13 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.14 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung, dass der Gesamtumsatz des Bieters im letzten Geschäftsjahr (2021) mindestens das Zweifache der geschätzten Auftragssumme betragen hat (mindestens [Betrag gelöscht] EUR [netto] für Los 1, mindestens [Betrag gelöscht] EUR [netto] für Los 2 und mindestens [Betrag gelöscht] EUR [netto] bei einem Angebot für beide Lose).
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen :
Erfahrungsnachweis des Unternehmens in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2019), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigungsleistungen mit einem Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR [netto] p. a. jeweils für die Lose 1 und 2 bzw. für die Glasreinigung mit einem Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR [netto] p. a. für Los 3). Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Auftragswert (netto) p. a.
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Leistungsbeginn / Leistungsende)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitätsvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRG16
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu
rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]