Rahmenvertragspartner für die Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwglobalbusiness.com
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertragspartner für die Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen
Als für die Außenwirtschaftsförderung im Land Nordrhein-Westfalen verantwortliche Gesellschaft ist NRW.GLOBAL BUSINESS zuständig für die Planung und Durchführung von Präsentationen der NRW-Exportwirtschaft im Ausland im Rahmen von Unternehmensreisen. NRW.GLOBAL BUSINESS entwickelt hierzu in Abstimmung mit den Außenwirtschaftsintermediären in NRW und dem Landeswirtschaftsministerium ein jährliches Fachprogramm.
Auf den NRW-Unternehmensreisen werden die besonderen Potenziale der NRW-Wirtschaft im Zielland präsentiert und den teilnehmenden NRW-Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich einen Überblick über die Wirtschaftslage im Zielland zu verschaffen. NRW.GLOBAL BUSINESS bietet durch die Maßnahmen den Unternehmen eine Plattform, um sich und die Branche im Zielland zu präsentieren und so eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen NRW und dem Zielland zu entwickeln bzw. auszubauen.
Um die jeweilige Branche umfänglich darzustellen, bietet NRW.GLOBAL BUSINESS Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ihre Produkte und/oder Dienstleistungen im Rahmen der NRW-Maßnahmen in Kooperationsgesprächen zu präsentieren.
Der Schwerpunkt der Teilnahme liegt auf kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, denen die Unternehmensreise gleichzeitig die Möglichkeit bietet, Marktchancen für ihre Produkte und/oder Dienstleistungen im Ausland zu eruieren.
Die Unternehmensreise dient der Erkundung/Erschließung der Potenziale für verschiedene Branchen in verschiedenen Zielländern. Um ein möglichst breites Spektrum der jeweiligen Branche zu präsentieren, ist Ziel eine Beteiligung von in der Regel mindestens zehn Unternehmen.
Die Leistung wird in 9 Losen ausgeschrieben. Dabei umfassen die Leistungen jeweils die Durchführung und Planung einer Unternehmensreise in die folgenden Zielländer/Zielregionen:
• Los 1 – USA • Los 2 – Greater China inkl. Taiwan • Los 3 – Niederlande • Los 4 – Belgien • Los 5 – Großbritannien • Los 6 – Frankreich • Los 7 – Vereinigte Arabische Emirate • Los 8 - Türkei • Los 9 – Singapur, Malaysia, Indonesien, Thailand und Vietnam.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen USA
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen USA.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Greater China (inkl. Taiwan)
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Greater China (inkl. Taiwan).
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Niederlande
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Niederlande.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Belgien
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Belgien.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Großbritannien
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Großbritannien.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Frankreich
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Frankreich.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Vereinigte Arabische Emirate
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Vereinigte Arabische Emirate.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Türkei
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Türkei.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Singapur, Malaysia, Indonesien, Thailand und Vietnam
Organisation und Durchführung von Unternehmensreisen Singapur, Malaysia, Indonesien, Thailand und Vietnam.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und -umfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag kann zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung um 12 Monate tritt automatisch ein, sofern die Auftraggeberin den Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Innerhalb dieser Zeit sind alle nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Alternativ, falls zutreffend: Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister besteht (Vordruck) (2)Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft entsprechend § 123 Abs.4 GWB, dass der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen wird (Vordruck).
(4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
(5) Eigenerklärung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (je Los) jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
(6) Eigenerklärung (Vordruck) des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Mitarbeiteranzahl sowie Erklärung über die Mitarbeiteranzahl in dem (je Los) zuständigen Fachbereich.
(7) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat durch das Einreichen von 3 (drei) Referenzen über vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen (M).
Durch die drei Referenzen müssen die folgenden Kriterien insgesamt jeweils einmal abgedeckt werden (M):
(a) Organisation von Kooperationsbörsen im Ausland (M) (b) Organisation von Fachsymposien im Ausland (M) (c) Organisation von Reise- und Veranstaltungslogistik (M) (d) Organisation von politischen Delegationsreisen (M) (e) Organisation politischer Empfänge (M) (f) Öffentlichkeitsarbeit (M)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) auszufüllen und einzureichen. Sämtliche unter III.1.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen sind jeweils von allen Mitgliedernder Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
2) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat die unter III.1.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen insgesamt und die unter III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten seinem Angebot beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
3) Im Falle des Nachunternehmereinsatzes, hat der Bieter eine entsprechende Auflistung der Nachunternehmer (Vordruck) mit dem Angebot einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die unter III.1.1) Nr. (2) und (4) genannten Eignungsnachweise für alle Benannten Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
4) Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – im Falle der Eignungsleihe und/oder des Nachunternehmereinsatzes bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 47 VgV, bzw. § 36 VgV der benannten Dritten nachzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
5) Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Vergabestelle unter dem angegebenen Link (s. unter I. 3)) bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Einzelheiten zur elektronischen Angebotsangabe sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
6) Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nach Maßgabe des § 56 Abs. 2-4 VgV nachzufordern oder die Angebote gem. § 48 Abs. 7 VgV schriftlich aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf eine entsprechende Nachforderung/Aufklärung.
7) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 7 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html