Entwässerungsmaßnahmen "Seegraben" Friolzheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friolzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 71292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friolzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerungsmaßnahmen "Seegraben" Friolzheim
Der Seegraben dient als Vorfluter ist ist teilweise stark überlastet. Daher sind Änderungen im Entwässerungssystem notwendig.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1. Schließung RÜ 419.
2. Aufdimensionierung der Kanalisation zwischen RÜ 419 und RÜB 436 (Schacht 418 – 303).
3. Neubau eines Trennbauwerkes am RÜB 436 sowie eines Drosselschachtes.
4. Umbau und Instandsetzung des bestehendes RÜB 436.
5. Neubau eines nachgeschalteten Regenrückhaltebeckens als offenes Erdbecken.
6. Aufdimensionierung der Kanalisation von Schacht 408 – 418 (spätere Umsetzung).
Übersichtspläne sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Gemeinde Friolzheim erhielt im Januar 2022 vom Landratsamt Enzkreis eine neue wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus den Regenüberlaufbecken und dem Regenüberlauf für das bestehende System bis 31.12.2026 und für das optimierte System zum 31.12.2036. D.h. die oben genannten Umbaumaßnahmen 1 bis 5 müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Die Voraussichtlichen Baukosten betragen ca. 3 Mio. € netto.
Durch das Büro Klinger und Partner wurden Vorleistungen (Voruntersuchungen, Machbarkeitsstudie) erbracht. Sämtliche Unterlagen werden den Bietern in der Stufe 2 des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Gemeinde Friolzheim
- Planung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 + besondere Leistungen (örtliche Bauüberwachung, Bestandsplan Leitungen vor Bau, Koordinierter Leitungsplan).
- Bauwerksuntersuchung inkl. Probennahme und Laboruntersuchungen (Betoninstandsetzung).
- Planung Technische Ausrüstung gemäß HOAI (Technische Ausrüstung Regenüberlaufbecken).
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftraung erfolgt auf Basis der Certiform-Formulare.
1) Anzahl Beschäftigte:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
- 6 und mehr Beschäftigte: 120 Punkte,
- mindestens 3 Beschäftigte und weniger als 6 Beschäftigte: 60 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen:
2.1) Referenz 1:
a) Kanalprofil:
- >= DN 1300: 200 Punkte.
- < 1300 und >= DN800: 100 Punkte.
b) Länge:
- >= 400 m: 200 Punkte.
- < 400 m und >= 250 m: 100 Punkte.
c) Abwasserkanal mit festen Anschlusspunkten sowie Zwangspunkten im Verlauf: 150 Punkte.
d) Berücksichtigung von Leitungen, Versorgungsträgern etc. in der Trasse: 150 Punkte.
e) anrechenbare Kosten Ingenieurbauwerke:
- >= 1.000.000 € netto: 150 Punkte.
- < 1.000.000 € und >= 500.000 €: 75 Punkte.
f) Fertigstellung nach 31.12.2016: 50 Punkte.
g) Öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB: 50 Punkte.
h) örtliche Bauüberwachung erbracht: 20 Punkte.
i) erbrachte Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 43 HOAI reduziert.Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.
2.2) Referenz 2:
a) Projekttyp:
- RÜB mit nachfolgendem Regenrückhaltebecken (Kombination inkl. Trennbauwerk): 200 Punkte.
- RÜB (keine Kombination): 100 Punkte.
b) Integration Technische Ausrüstung: 100 Punkte.
c) anrechenbare Kosten:
- >= 500.000 € netto: 100 Punkte.
- < 500.000 € und >= 250.000 €: 50 Punkte.
d) Fertigstellung nach 31.12.2016: 50 Punkte.
e) örtliche Bauüberwachung erbracht: 20 Punkte.
f) siehe 2.1 i).
2.3) Referenz 3:
a) Volumen:
- >= 5.000 m³: 150 Punkte.
- < 5.000 m³ und >= 2.500 m³: 75 Punkte.
b) anrechenbare Kosten:
- >= 450.000 € netto: 75 Punkte.
- < 450.000 € und >= 200.000 €: 25 Punkte.
c) Fertigstellung nach 31.12.2016: 50 Punkte.
d) örtliche Bauüberwachung erbracht: 20 Punkte.
e) siehe 2.1 i).
2.4) Referenz 4:
a) Gesamtfläche >= 500 m²: 50 Punkte.
b) Verschiedene Betriebszustände inkl. Provisorien: 50 Punkte.
c) Anrechenbare Kosten >= 200.000 €: 25 Punkte.
d) Fertigstellung nach 31.12.2016: 25 Punkte.
e) Zertifikat "Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung" vorhanden: 75 Punkte.
f) örtliche Bauüberwachung erbracht: 20 Punkte.
g) siehe 2.1 i).
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Es können instgesamt 2.500 Punkte erreicht werden. Die 3-5 punktbesten Bewerber werden für die Stufe 2 ausgewählt. Bei Punktgleichheit wird gelost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien-, Ausbildungsnachweise (Diplomurkunde oder vergleichbare Dokumente) oder die Eintragung in die Ingenieurkammer mindestens von einem Inhaber oder einer Führungskraft sind beizulegen.
Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Bauingenieur oder Vergleichbares (Ausschlusskriterium)
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Mitarbeiter),
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung zum Mindestlohn
- § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Referenzprojekte
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat).
Die Projektmerkmale müssen aus dem Beschrieb hervorgehen, ansonsten werden die betreffenden Projektmerkmale nicht gewertet.
Die Vergabestelle behält sich vor Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen bzw. Erläuterung der fakultativen Ausschlussgründe (Ausschlusskriterium),
- § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Referenz 1:
Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein.
Es muss es sich um den Neubau eine Abwasserkanals handeln.
Referenz 2:
Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein.
Es muss es sich um den Umbau/Ertüchtigung/Neubau eines Regenüberlaufbeckens handeln.
Referenz 3:
Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein.
Es muss es sich um den Neubau eines Rückhaltebeckens handeln.
Referenz 4:
Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 12.2 HOAI eingeordnet sein.
Es muss sich um die Betoninstandsetzung an Abwasserbauwerken handeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden.
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Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
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Die Vergabestelle behält sich vor zu den geforderten Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.
Die Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen gemäß § 56 Abs. 3 VgV liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.