Evaluierung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.19 - 0538/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]420
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF)
Evaluierung des deutschen Filmförderfonds (DFFF) und Erstellung eines Evaluierungsberichtes gemäß Leistungsbeschreibung und Evaluierungskonzept
Evaluierung des deutschen Filmförderfonds der BKM und Erstellung eines Evaluierungsberichtes. Vorstellung des Berichtes vor dem Evaluierungsgremium des DFFF.
Optional können bis zu 50 Personentage (400 Personenstunden) abgerufen werden um weiterführende Fragestellungen im Rahmen der Evaluierung zu untersuchen.
Abweichend von II.2.7:
Der Auftrag beginnt mit dem Datum des Zuschlags.
Der finale Bericht muss bis zum 30.11.2023 vorgelegt werden, der Auftrag endet nach der Präsentation des Berichtes vor dem Evaluierungsgremium mit Abnahme des Berichtes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluierung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.