Fachkollegienwahl 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2021_Z-INF_EU6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachkollegienwahl 2023
Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betrieb eines Wahlsystems zur Durchführung der Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG 2023 als Online-Wahl entsprechend dem Konzept der bereits in den Jahren 2007, 2011, 2015 und 2019 erfolgreich stattgefundenen Fachkollegien-Online-Wahlen.
Hierbei ist das Customizing des Systems im Sinne der DFG-Wahlordnung von entscheidender Bedeutung. Die Anbieter müssen eine entsprechende Fachkunde in der Entwicklung und Betreuung von Wahlsystemen vorweisen können.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands und der Leistungen des Auftragnehmers sind dem Leistungsverzeichnis (Anhang B01) zu entnehmen.
Gegenstand der auszuschreibenden Leistung ist die Vorbereitung, Bereitstellung und Betrieb eines Wahlsystems zur Durchführung der Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der DFG 2023 als Online-Wahl entsprechend dem Konzept der bereits in den Jahren 2007, 2011, 2015 und 2019 erfolgreich stattgefundenen Fachkollegien-Online-Wahlen.
- Unterstützung bei einer Wahlprüfung
- Durchführung einer Nachwahl
- bis zu 3 weitere Main-Releases
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachkollegienwahl 2023
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.