Stadtteilmanagement - InHK Overath
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.overath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement - InHK Overath
Die inhaltliche und personelle Aufgabenausgestaltung des Stadtteilmanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Übernahme des Stadtteilmanagements wird als kontinuierliche mehrjährige Tätigkeit (zunächst 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre) durchgeführt. Grundsätzlich soll das Stadtteilmanagement bei einem Großteil der sog. „Bauherrenaufgaben“ im Rahmen des Projekts unterstützend wirken bzw. diese übernehmen
51491 Overath
Die inhaltliche und personelle Aufgabenausgestaltung des Stadtteilmanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Übernahme des Stadtteilmanagements wird als kontinuierliche mehrjährige Tätigkeit (zunächst 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr) durchgeführt. Grundsätzlich soll das Stadtteilmanagement bei einem Großteil der sog. „Bauherrenaufgaben“ im Rahmen des Projekts unterstützend wirken bzw. diese übernehmen. Hierzu gehört die Aufgabe der Fördermittelbewirtschaftung, Berichtswesen und Zwischennachweisführung insbesondere im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms, Verfügungsfonds sowie der Beratung Privater zur Modernisierung und Instandsetzung im Bestand. Darüber hinaus sind die Zielsetzungen und Umsetzungsschritte weiterer Maßnahmen des InHK Overath in die Konzeptionierung und Umsetzung stets einzubeziehen. In der Anfangsphase sind zunächst die notwendigen Strukturen im Stadtteil aufzubauen. Dies soll jeweils in enger Abstimmung mit der kommunalen Projektleitung erfolgen. Stadtteilmanagement ist hierbei als strukturschaffendes und nicht betreuendes Instrument zu verstehen. Es konzentriert sich darauf, Strukturen aufzubauen, geeignete Akteure zu identifizieren und diese dazu zu befähigen, eigene Ideen und Konzepte zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. Da das Stadtteilmanagement aufgrund der Förderbedingungen nicht dauerhaft finanziert wird, ist frühzeitig eine Exit-Strategie zu entwickeln mit dem Ziel, alle beteiligten Akteure, Bewohnerinnen und Bewohner etc. auf die Zeit danach vorzubereiten und sie zu selbstorganisiertem und nachhaltigem Handeln zu befähigen.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Es besteht die Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen verpflichtet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über die Vergabeplattform subreport ELViS zu führen ist.
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot sind ebenfalls über die vorgenannte Plattform hochzuladen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das hierfür vorgesehene Dokument aus den Vergabeunterlagen zu nutzen.
Verhandlung über das Angebot Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Antragsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Erkennt ein Bieter, dass er diese Vorgabe nicht einhalten kann und will er daher im Fall der Nichterteilung des Auftrags Entschädigungsansprüche geltend machen, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zurückzuziehen und den Bieter von der weiteren Teilnahme vom Wettbewerb auszuschließen.
Nach Eingang der Angebote eröffnet die Auftraggeberin die Verhandlungsgespräche durch Angabe von Terminen an die Bieter. In diesen Terminen hat der Bieter die Gelegenheit sein Angebot zu präsentieren.
Die Präsentation ist in Form einer Tischvorlage (insgesamt 3 Stück) abzugeben und kann as Beamerpräsentation erfolgen. Ein Laptop und Beamer sind vorhanden. Für das Vergabegespräch sind etwa 40 Minuten vorgesehen; hiervon entfallen ca. 20 Minuten auf die Präsentation und ca. 20 Minuten auf die Rückfragen der Auftraggeberin.
Die Verhandlungen enden, sobald zwischen Auftraggeberin und dem letzten Bieter ein abschließendes Verhandlungsergebnis erzielt ist. Dies ist der Fall, wenn • ein vorbehaltloses Hauptangebot abgegeben wurde und der Auftraggeber nicht zu weiteren Verhandlungen aufgefordert hat oder • einvernehmlich ein abschließendes Verhandlungsergebnis festgestellt wird, der Bieter dieses rechtsverbindlich unterzeichnet und erklärt hat, dass er sich daran bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden fühlt, oder • ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis nicht erzielt wurde und einerseits die Verhandlung für gescheitert erklärt.
Unabhängig davon endet die Verhandlung spätestens mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten (§17 Abs.11 VgV).
Das Auswahlgremium setzt sich jeweils aus einem städtischen Vertreter bzw. einer städtischen Vertreterin des Verwaltungsvorstandes, der Stabsstelle und der zentralen Vergabestelle zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.