Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Webseite www.check-dein-spiel.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_08_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Webseite www.check-dein-spiel.de
Maßnahmen im Bereich der Prävention der Glücksspielsucht bilden einen Schwerpunkt des Auftraggebers. Um den Risiken entgegenzuwirken, die vom pathologischen Glücksspiel ausgehen, wurde im Jahr 2007 vom Auftraggeber eine Dachkampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ zur Prävention von Glücksspielsucht initiiert. Ziel der Kampagne ist es, in der bundesweiten Gesamtbevölkerung glücksspielsuchtbezogene Probleme zu begrenzen und die Ausbreitung des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens zu verhindern. In diesem Rahmen soll zum einen über die verschiedenen Glücksspielformen aufgeklärt werden, zum anderen soll der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspielen in der Allgemeinbevölkerung gefördert werden.
Das Internetangebot www.check-dein-spiel.de bietet umfassende Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Glücksspielen, einen Online-Selbsttest zur Überprüfung des eigenen Spielverhaltens sowie ein individuelles Online-Verhaltensänderungsprogramm „Check Out“ für Betroffene, um das eigene Spielverhalten kritisch zu hinterfragen und mit Hilfe eines Experten/ einer Expertin funktional verändern zu können.
Für Angehörige werden relevante Informationen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und Wegweiser zu Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort aufgezeigt. Darüber hinaus wird das Beratungsprogramm „Time Out“ angeboten, welches Angehörigen im Zeitraum von vier bis sieben Wochen Unterstützung im Umgang mit Betroffenen und deren Glücksspielverhalten bietet.
1. Auftragsgegenstand ist die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“. Dies beinhaltet folgende Leistungen:
Beratungsprogramme Check out und „Time out“ (individuelles Aufnahmegespräch durch einen Bezugstherapeuten, wöchentliche persönliche Rückmeldung durch den Bezugstherapeuten, Abschlussgespräch durch den Bezugstherapeuten, Zusatzgespräch mit dem Bezugstherapeuten nach drei Monaten),
E-Mail-Beratung und Bearbeitung von E-Mail-Anfragen durch therapeutisches Fachpersonal,
Qualitätssicherung (monatliche Datenanalyse und Monatsreport über Interventionsmaßnahmen, Jahresevaluation).
2. Sodann ist Auftragsgegenstand die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de. Hierzu zählen folgende Leistungen:
Entwicklung neuer Inhalte für den internetauftritt und Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts für die Ansprache aller drei Zielgruppen,
Redaktionell-inhaltiche Aktualisierungen/Anpassungen auf www.check-dein-spiel.de
Aktualitätskontrolle und Anpassungen von internen und externen Links und der Seiteninhalte des Internetauftritts (z.B. durch Überprüfung veröffentlichter Studienergebnisse oder Zahlenangaben),
Beantwortung von Anfragen von Bürgerinnnen und Bürgern, die über die E-Mailadresse der Internetseite eingehen,
Recherche, Bearbeitung und Einstellen von Bildmaterial in bereits bestehende sowie neue Seiten des Internetauftritts.
3. Ebenso ist Auftragsgegenstand die allgemeine fachliche und konzeptonelle Weiterentwicklung. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
Einführung neuer Module und Elemente auf Grund von fachlichen, politischen oder wissenschaftlichen Anforderungen und Trendanpassung,
Entwicklung neuer Inhaltsseiten und Einpassung in die bestehende Struktur des Internetauftritts,
Mitwirken bei der Weiterentwicklung des Designs auf der Grundlage des Corporate Designs des Internetauftritts und der Gesamtkampagne, der Benutzerführung, der Inhalte und technischer Elemente im Hinblick auf die Erhöhung der Nutzerfreundlihckeit es Internetauftritts.
Die technische Betreuung der oben aufgeführten Leistungen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags, sondern wird von einem Dritte ausgeführt.
Maßnahmen im Bereich der Prävention der Glücksspielsucht bilden einen Schwerpunkt des Auftraggebers. Um den Risiken entgegenzuwirken, die vom pathologischen Glücksspiel ausgehen, wurde im Jahr 2007 vom Auftraggeber eine Dachkampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ zur Prävention von Glücksspielsucht initiiert. Ziel der Kampagne ist es, in der bundesweiten Gesamtbevölkerung glücksspielsuchtbezogene Probleme zu begrenzen und die Ausbreitung des problematischen oder pathologischen Glücksspielverhaltens zu verhindern. In diesem Rahmen soll zum einen über die verschiedenen Glücksspielformen aufgeklärt werden, zum anderen soll der kritische und verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspielen in der Allgemeinbevölkerung gefördert werden.
Das Internetangebot www.check-dein-spiel.de bietet umfassende Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Glücksspielen, einen Online-Selbsttest zur Überprüfung des eigenen Spielverhaltens sowie ein individuelles Online-Verhaltensänderungsprogramm „Check Out“ für Betroffene, um das eigene Spielverhalten kritisch zu hinterfragen und mit Hilfe eines Experten/ einer Expertin funktional verändern zu können.
Für Angehörige werden relevante Informationen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und Wegweiser zu Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort aufgezeigt. Darüber hinaus wird das Beratungsprogramm „Time Out“ angeboten, welches Angehörigen im Zeitraum von vier bis sieben Wochen Unterstützung im Umgang mit Betroffenen und deren Glücksspielverhalten bietet.
1. Auftragsgegenstand ist die fachliche Betreuung der Beratungsprogramme „Check out“ und „Time out“. Dies beinhaltet folgende Leistungen:
Beratungsprogramme Check out und „Time out“ (individuelles Aufnahmegespräch durch einen Bezugstherapeuten, wöchentliche persönliche Rückmeldung durch den Bezugstherapeuten, Abschlussgespräch durch den Bezugstherapeuten, Zusatzgespräch mit dem Bezugstherapeuten nach drei Monaten),
E-Mail-Beratung und Bearbeitung von E-Mail-Anfragen durch therapeutisches Fachpersonal,
Qualitätssicherung (monatliche Datenanalyse und Monatsreport über Interventionsmaßnahmen, Jahresevaluation).
2. Sodann ist Auftragsgegenstand die kontinuierliche redaktionell-fachliche Betreuung sowie Aktualisierung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts www.check-dein-spiel.de. Hierzu zählen folgende Leistungen:
Entwicklung neuer Inhalte für den internetauftritt und Aktualisierung bestehender Inhalte zu allen Themen des Internetauftritts für die Ansprache aller drei Zielgruppen,
Redaktionell-inhaltiche Aktualisierungen/Anpassungen auf www.check-dein-spiel.de
Aktualitätskontrolle und Anpassungen von internen und externen Links und der Seiteninhalte des Internetauftritts (z.B. durch Überprüfung veröffentlichter Studienergebnisse oder Zahlenangaben),
Beantwortung von Anfragen von Bürgerinnnen und Bürgern, die über die E-Mailadresse der Internetseite eingehen,
Recherche, Bearbeitung und Einstellen von Bildmaterial in bereits bestehende sowie neue Seiten des Internetauftritts.
3. Ebenso ist Auftragsgegenstand die allgemeine fachliche und konzeptonelle Weiterentwicklung. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:
Einführung neuer Module und Elemente auf Grund von fachlichen, politischen oder wissenschaftlichen Anforderungen und Trendanpassung,
Entwicklung neuer Inhaltsseiten und Einpassung in die bestehende Struktur des Internetauftritts,
Mitwirken bei der Weiterentwicklung des Designs auf der Grundlage des Corporate Designs des Internetauftritts und der Gesamtkampagne, der Benutzerführung, der Inhalte und technischer Elemente im Hinblick auf die Erhöhung der Nutzerfreundlihckeit es Internetauftritts.
Die technische Betreuung der oben aufgeführten Leistungen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags, sondern wird von einem Dritte ausgeführt.
Der Vertrag kann insgesamt zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Im Falle der Verlängerung endet der Vertrag jeweils nach weiteren zwölf Monaten. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes nach Abs. 2 bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 schriftlich mit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachliche Betreuung der Beratungsprogramme, redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Webseite www.check-dein-spiel.de
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Zudem wird auf die Vorschrift des § 135 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.