Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 046.10/2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürtingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72622
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuertingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Zustellung von nationalen und internationalen Briefsendungen mit und ohne Sendungsnachweis
sowie die Ausführung von Postzustellungsaufträgen
Zustellung von Briefsendungen mit Leitregion 72, Einschreiben, sowie PZA
Stadt Nürtingen Marktstraße 7 72622 Nürtingen
Los 1 beinhaltet die regionale Zustellung von Briefsendungen mit und ohne Sendungsnachweis, sowie Postzustellungsaufträge in der Leitregion 72.
Zustellung von Briefsendungen national und international, Einschreiben, sowie PZA
Stadt Nürtingen Marktstraße 7 72622 Nürtingen
Los 2 beinhaltet die nationale und internationale Zustellung von Briefsendungen mit und ohne Sendungsnachweis, sowie Postzu-stellungsaufträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zustellung von Briefsendungen mit Leitregion 72, Einschreiben sowie PZA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zustellung von Briefsendungen national und international, Einschreiben sowie PZA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDAYYQB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland